Minijob - Jobcenter?

5 Antworten

Wie alt bist du denn, bekommt deine Mutter noch Kindergeld für dich, was außer dem evtl.Kindergeld hast du noch an Einkommen ( evtl.Unterhalt vom Vater ) was muss deine Mutter für die Warmmiete zahlen und verdienst du auch jeden Monat diese 450 € Brutto und bekommst sie dann ohne Abzug auch Netto auf dein Konto ?

Dein Einkommen nimmt dir keiner weg, aber es wird dann unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf deinen eigenen Bedarf angerechnet und deine Mutter bekommt dann weniger oder aber auch gar keine Leistungen mehr für dich, diese müsstest du dir dann aus deinem Einkommen selber zahlen.

Ab dem 15 Lebensjahr gelten auf Erwerbseinkommen die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei angenommen 450 € Brutto wären das dann 170 € an Freibetrag, bekommst du diese 450 € dann auch auf dein Konto, dann würden dir diese 170 € Freibetrag theoretisch davon abgezogen und ergeben dann voraussichtlich 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Dazu kämen dann sonstige Einkommen wie z.B. dein Kindergeld und evtl.Unterhalt und das würde dann auf deinen Bedarf angerechnet.


Martink97 
Beitragsersteller
 27.01.2020, 16:48

Ich bin 20. Meine Mutter bekommt noch Kindergeld. Außer Kindergeld und die 450€ netto hab ich kein einkommen. Wir zahlen um die 630€ Warmmiete. Wir wohnen zu dritt mit meiner Schwester, die noch in der Ausbildung ist und ihr Anteil der Miete meiner Mutter gibt da sie keine Leistungen vom Amt bekommt. Meine Mutter bekommt vom amt um die 360€(ihr Anteil) da sie noch nebenher arbeitet.

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isomatte  28.01.2020, 04:29
@Martink97

Dann würden dir derzeit zumindest 345 € Regelsatz für deinen Lebensunterhalt zustehen und die angenommenen 630 € für die Warmmiete würden durch 3 Personen geteilt, es bliebe dann ein Kopfanteil von jeweils angenommen 210 € übrig.

Dein Bedarf würde dann bei angenommen min.555 € liegen, darauf würde dann dein Kindergeld von 204 € abzüglich 30 € Versicherungspauschale angerechnet, es bliebe ein ungedeckter Bedarf von vorerst um die 381 €.

Nur bekommt deine Mutter diese nicht voll für dich gezahlt, weil sie sicher noch übersteigendes anrechenbares Einkommen hat welches sie zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt und auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Nach Aufnahme deines 450 € Jobs fallen diese 30 € aber weg, weil dir dann auf dein Erwerbseinkommen die genannten Freibeträge zustehen und in den 100 € Grundfreibetrag diese 30 € schon enthalten sind.

Dein Kindergeld wird dann also zu 100 % auf deinen Bedarf angerechnet und wenn du dann jeden Monat 450 € Brutto verdienst und auch auf dein Konto bekommst, dann bleiben voraussichtlich 280 € an anrechenbaren Erwerbseinkommen übrig.

Mit deinen 204 € Kindergeld würdest du dann auf etwa 484 € anrechenbares Einkommen kommen, es würden dann bis zu deinem Bedarf noch etwa 71 € fehlen, zumindest theoretisch, weil ja übersteigendes Einkommen deiner Mutter auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Man müsste also nur von den ca.360 € ausgehen, die deine Mutter noch vom Jobcenter als Aufstockung bekommt.

würdest du dann diese 450 € Brutto = Netto jeden Monat verdienen, dann blieben wie gesagt diese voraussichtlichen 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig und dazu müsste man dann die vorher abgezogen 30 € vom Kindergeld addieren, weil das dann voll als Einkommen angerechnet wird.

So käme man dann auf ca.310 € anrechenbares Gesamteinkommen und deine Mutter würde dann ggf.nur noch um die 50 € an Aufstockung bekommen, wenn dann nicht vorrangig Wohngeld in Betracht kommen würde.

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Bezieht Deine Mutter Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter?

Falls vom Jobcenter, wieso zahlt das Jobcenter für Dich nur 215 €? Seid ihr "Aufstocker"?

Dein Regelbedarf, egal wie alt Du bist, ist höher:

https://de.wikipedia.org/wiki/Regelbedarf#Aktuelle_H%C3%B6he

Es gibt einen Grundfreibetrag von 100 € auf den Minijob-Verdienst + 20 % vom verbleibenden Rest.

Wenn Du z.B. volle 450 € verdienst, sind 100 € davon frei und vom Rest (450 € Verdienst - 100 € Grundfreibetrag) = 350 € sind 20 % = 70 € frei.

Zusammen also ein Freibetrag von 170 €.

Das verbleibende Einkommen (450 € Verdienst - 170 € Freibetrag) = 280 € wird von Deiner Regelleistung abgezogen (angerechnet) und Deine Mutter bekommt dementsprechend weniger Geld vom Jobcenter überwiesen.

Die Beispielrechnung bezieht sich auf Leistungsbezug vom Jobcenter!

100 bzw 170€ davon sind Dan dein den Rest musst du aber deine mutter abgeben da die deinen bedarf um das was über dem ist bei dir bzw deine Muter abziehen werden!

Diese Reglung gilt nur beim Jobcenter nicht beim Arbeitsamt ! Wen du vom Arbeitsamt 215€ bekommt Dan ist das wohl dein alg 1! Und da darfst du dazu verdienen solange du es meldest!

Abgeben nicht. Aber dein Einkommen wird mit den Sozialleistungen verrechnet und dementsprechend weniger überwiesen.

100 € sind anrechnungsfrei, alles darüber beim Minijob darfst du nur 20% behalten.

Natürlich musst du das angeben! Alles andere wäre Erschleichen von Sozialleistungen und das ist kein Kavaliersdelikt.