Meinung des Tages: Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot zur Unfallminimierung in Großstädten angebracht?

Oftmals praktisch, aber auch nicht ganz ungefährlich: Der E-Scooter! Während viele von uns den Scooter für den Weg in die Arbeit nutzen, verursachen andere wiederum tagein-tagaus Unfälle im Straßenverkehr. Hier stellt sich auch die Frage danach, ob ein Scooter-Verbot in Großstädten vertretbar wäre...

Diese Regeln für E-Scooter gelten im Straßenverkehr

Obgleich manch ein passionierter E-Scooter-Fahrer vielleicht denkt, mit seinem wendigen Gefährt nach Lust und Laune und natürlich überall fahren zu dürfen, gibt es auch für E-Scooter natürlich klare Regeln:

So ist das Fahren grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone sowie in Einbahnstraßen ist das - vor allem entgegengesetzte - Fahren mit dem E-Roller verboten.

Besonders große Hürden die für Nutzung oder das Leihen von E-Scootern gibt es zudem ebenfalls nicht; eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein werden für die Nutzung des Gefährts nicht benötigt. Ebenso wenig gilt eine Helmpflicht. Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Allerdings gelten für alle Fahrer von E-Scootern im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenz- und richtwerte wie für Autofahrer. Und selbst wenn es dochr echt häufig vorkommt, dass zwei oder in manchen Fällen sogar drei Personen auf dem Scooter stehen: Elektroroller sind grundsätzlich nur für ausschließlich eine Person zugelassen.

Wenn der Scooter zum Unfallrisiko wird...

Im vorletzten Jahr ist die Zahl der E-Scooterunfälle mit Personenschaden um fast 50% gestiegen; hierbei war ein Gros der Beteiligten unter 25 Jahren und oftmals alkoholisiert. Insgesamt wurden 8260 Unfälle verzeichnet, bei denen 11 Personen ums Leben kamen, 1234 schwer und 7651 leicht verletzt worden sind. Die Zahlen für das Jahr 2023 liegen bislang nicht vor.

Ein gewichtiger Faktor für den rasanten Anstieg der Unfälle liegt in der inzwischen üppigen Verfügbarkeit von Leihscootern konkurrierender Anbieter in Großstädten sowie dem oft rigorosen Fahrverhalten der Scooter-Fahrer begründet. Häufig geschehen Unfälle zudem, da die Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt werden und demnach Bürgersteige und Radwege blockieren. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass grundsätzlich zwischen Gelegenheitsfahrern und jenen unterschieden werden müsse, die einen eigenen Scooter besitzen würden; diese hielten sich weitaus häufiger an die vorherrschenden Regeln und wüssten mit ihren Fahrzeugen zudem besser umzugehen.

Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot sinnvoll?

Da viele durch E-Scooter-Fahrer hervorgerufene Unfälle in Paris in der Vergangenheit vor allem auf Leihscooter-Fahrer zurückgeführt werden konnten, wurde der Verleih von E-Rollern in der französischen Hauptstadt im vergangenen Jahr komplett verboten. Wenngleich das Fahren im Straßenverkehr hierzulande bislang nicht verboten ist, wurde zumindest die Mitnahme in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs in Bayern jüngst untersagt. Als Gründe hierfür werden ausschließlich mögliche Sicherheitsbedenken angeführt, da es in London, Barcelona und Madrid im ÖPNV in der Vergangenheit gelegentlich zu Bränden & Explosionen, die durch mitgenommene E-Roller verursacht wurden, gekommen ist. In Deutschland wurde bislang kein derartiger Unfall verzeichnet.

Alleine das Verbot in Bus & Bahn allerdings betrifft vor allem jene, die mit dem eigenen E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Uni oder zur Freizeitgestaltung sind und diesen - als Alternative zum Auto - in Kombination mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Einige Nutzer, die vom BR zum Thema befragt wurden, bemängelten die Entscheidung und verwiesen auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen der Bereitschaft mancher, auf klimaverträgliche Fortbewegung zu setzen, bei dieser im Alltag durch ein - wenig begründbares - Verbot wie dieses jedoch massiv eingeschränkt zu werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr ein allgemeines (Leih- und Privatscooter) Verbot von E-Scootern in Großstädten befürworten?
  • Sollte ein Verbot ausschließlich für Leihscooter gelten? Welche Gründe sprechen dafür?
  • Welche Maßnahmen wären Eurer Meinung nach zur Reduzierung von Unfällen mit E-Scootern nötig?
  • Sollte es auch für Leihscooter eine Art "Führerschein"-Pflicht geben?
  • Fahrt Ihr selbst E-Scooter oder seid darauf angewiesen?
  • Welcher rechtliche / praktische Kompromiss zwischen Klimaschutz & Mobilität auf der einen und Unfallminimierung im Straßenverkehr auf der anderen Seite wäre sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/e-scooter-in-zuegen-erlaubt-in-der-u-bahn-nicht-warum,U93sONd

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/escooter-elektroroller-unfaelle-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-e-scooter-verbot-101.html

Nein, ein Verbot wäre nicht sinnvoll, weil... 51%
Ja, in Großstädten sollten keine E-Scooter erlaubt sein, da... 36%
Andere Meinung und zwar... 13%
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Meinung des Tages: Der Fall Julian Assange - Sollte sich die Europäische Union für seine Freilassung einsetzen?

Der Australier Julian Assange sitzt seit fast fünf Jahren in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis und kämpft gegen seine geplante Auslieferung in die USA. Dort drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft. Der Vorwurf lautet Spionage. Assanges Rechtsweg in Großbritannien ist beinahe ausgeschöpft. Im März wird der London High Court entscheiden, ob Assange noch ein volles Berufungsverfahren gegen die Auslieferung zusteht. Seitens der Europäischen Union gibt es bisher nur wenige offizielle Stellungnahmen zum Fall Assanges. Sollte sich die EU Eurer Meinung nach mehr in diesen Fall involvieren?

Ein Rückblick auf die Historie des Falls 

Im Jahr 2010 veröffentlichte Julian Assange über seine Enthüllungsplattform Wikileaks in Kooperation mit zahlreichen großen Medien von Guardian bis zur New York Times klassifizierte Geheimdokumente der USA. Die prominenteste dieser Veröffentlichungen stellte wohl das Video "Collateral Murder” dar, in welchem zu sehen ist, wie amerikanische Soldaten im Irak Kriegsverbrechen begehen. Die Dokumente erhielt Assange von der Whistleblowerin Chelsea Manning, die ihrerseits für die Herausgabe der Daten zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, bevor der damalige US-Präsident Barack Obama sie zum Ende seiner Amtszeit im Januar 2017 begnadigte. 

Die US-Regierung betrachtet Assange in erster Linie als einen - in Joe Bidens Worten - Hightechterroristen, der mit seinen Veröffentlichungen die Sicherheit amerikanischer Soldaten und deren Partner gefährdet hat. Seine Unterstützer wiederum sehen in ihm einen Journalisten, der - wie Assanges Anwälte betonen - Verbrechen in “noch nie dagewesen Ausmaß” aufgedeckt habe. Der EU-Parlamentarier Martin Sonneborn spricht mit Bezug auf das Verfahren gar von einem “Versuch, kritischen Journalismus zu kriminalisieren und mundtot zu machen”. 

Straftat oder kritischer Journalismus?

Der Fall Assange dreht sich so gesehen auch um die Frage, inwieweit es legal sein sollte, illegales Regierungshandeln öffentlich zu machen. Das deutsche Auswärtige Amt äußerte sich dazu jüngst im Rahmen der Bundespressekonferenz, dass man hierzulande ein anderes Rechtsverständnis habe, als es in den USA der Fall sei. Jedoch bestünden “keine Zweifel an einem im Vereinigten Königreich jetzt laufenden rechtsstaatlichen Verfahren”. Eine Einschätzung, die Assanges Unterstützer nicht teilen. Amnesty International warnt: „Wenn Assange an die USA ausgeliefert wird, müssen Journalisten weltweit immer genau schauen, ob sie Informationen veröffentlichen, die US-Interessen schaden.

Unsere Frage an Euch: Sollte sich die Europäische Union noch deutlicher für eine Freilassung von Assange einsetzen? Oder teilt Ihr die Auffassung, dass Assange mit seiner Veröffentlichung geheimer Dokumente Menschenleben gefährdet hat und es hierzu ein rechtsstaatliches Verfahren geben müsse, in dem er sich für seine Taten zu verantworten hat?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/assange-anhoerung-auslieferung-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/assange-auslieferung-entscheidung-maerz-100.html

https://www.fr.de/politik/julian-assange-anhoerung-sabotage-pressefreiheit-martin-sonneborn-interview-zr-92845462.html

https://taz.de/Drohende-Auslieferung-von-Assange/!5846788/

https://www.sueddeutsche.de/meinung/assange-whistleblower-recht-1.6407435

https://www.jungewelt.de/artikel/470260.free-assange-berlin-hat-weiter-keine-zweifel.html

Ja, die EU sollte sich für Assange einsetzen 82%
Nein, die EU sollte sich nicht für Assange einsetzen 14%
Andere Meinung 4%
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