Meldegesetz und Baurecht, Dauercamping als wohnsitz melden ja oder nein?

Hallo, folgende Situation: ich habe einen untermietvertrag und bin dort mit Hauptwohnsitz gemeldet. Habe dort ein möbliertes Zimmer, Briefkasten mit meinem Namen und sogar eigene Klingel mit meinem namen. Wohne dort seit knap 2 Jahren. Seit ca 1,5 Jahren bin ich jedoch nur noch selten dort da ich einen Wohnwagen in einem anderen Ort auf einem Jahresstellplatz habe. Der Campingplatz hat das ganze Jahr über geöffnet. Ich bin dort Dauercamper. Der wohnwsgen steht dirt fest, ist abgemeldet, wird nicht bewegt. Man kann sich dort sogar mit Hecke und Gartentor seine Parzelle eingrenzen und wie ein strebergarten gestalten. Man zahlt für ein Jahr und kann so viel und wann man will mit einem Schlüssel rein und raus.

Nun ust es so das mir eine Person die die Gesetzeslage nicht verstanden hat damit droht, ich würde vollkommen illegal auf dem Campingplatz wohnen und müsste dort gemeldet sein. Sie versteht nicht das nur ganz bestimmte Campingplatze als meldeadresse dienen können da meistens das Baurecht dagegen spricht. Das meldegesetz erlaubt das man auf einem Campingplatz gemeldet sein darf, in bestimmten Bundesländern (zu denen mein Bundesland gehört), wenn ein Wohnwagen dort fest steht und nicht bewegt wird. Jedich das Baurecht verbietet es wenn der Campingplatz z. B in einem Erholungsgebiet liegt und gewisse bautechnische Anforderungen nicht erfüllt. Dies ist bei meinem Campingplatz der Fall. Hier darf man sich gesetzlich nicht anmelden. Was für mich ja auch garnicht nötig tut da ich einen Mietvertrag und somit eine korrekte meldeadresse habe. Hätte ich diesen Mietvertrag nicht, müsste ich mich ohne festen Wohnsitz melden, wenn ich nicht mit meinem Wohnwagen auf einen anderen Campingplatz umziehen würde der als Hauptwohnsitz erlaubt wäre. Aber wie gesagt ich habe ja eine korrekte meldeadresse und es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben wie oft ich mich dort aufhalten muss oder wieviele private Sachen ich dort haben muss. Ich könnte auch das ganze Jahr über in einem oder mehrerer Hotels wohnen und dort kann und muss man sich auch nicht wohnhaft melden. Ein Wohnwagen, auch wenn er nicht bewegt wird und abgemeldet ist, ist keine Wohnung die man zwangsläufig als Wohnsitz anmelden muss.

So wurde ich jedenfall darüber informiert. Aber nun glaubt eine gewisse Person alles sei illegal und droht mir mit 5 Jahren Haftstrafe wenn ich mich nicht auf dem Campingplatz mit Hauptwohnsitz anmelde. ES GEHT ABER NUNMAL NICHT UND IST AUCH VÖLLIG UNNÖTIG DA ICH WIE GESAGT EINE KORREKTE MELDEADRESSE HABE.

Kann mir daher jemand sagen ob diese Person Recht hat und das Dauercamping ist illegal wenn ich mich nicht dort wohnhaft melde, oder habe ich Recht und es ist wie ich schon sagte? Muss ich mir in dem Fall einen Anwalt nehmen? Denn diese Person behauptet ja meine Meldeadresse sei ein fake und es ist nunmal verboten jemandem eine fake meldeadresse zu geben. Aber es ist kein fake... Will person x aber alles nicht glauben. Was soll ich nun machen?

Recht, dauercamping, Einwohnermeldeamt, Meldeadresse
Arbeitslosengeld I trotz Obdachlosigkeit?

Hey liebe Leute,

ein Freund von mir hält sich in der Stadt auf wo ich leben und lebt abwechselnd bei Freunde und mir

Er bezieht momentan Arbeitslosengeld I jedoch teilten die ihn mit das er eine Meldeadresse braucht da sie sonst seine Leistungen die er erhält einfach streichen können

Er hat ein Postfach bei der Caritas aber keinen Wohnsitz da er erst ab den 01.10 wieder in einer Wohnung lebt in der selben Stadt das ist abgeklärt aber ein Mietvertrag liegt noch nicht vor da er mein Nachmieter wird

Meine Frage ist, wie kann er Arbeitslosengeld I beantragen ohne einen festen Wohnsitz zu haben er ist also obdachlos,

Post bekommt er zur Caritas geschickt und meine Adresse kann er als Empfänger Adresse auch angeben

Das er Arbeitslosengeld II trotz Obdachlosigkeit beanspruchen kann ist klar aber wie sieht es bei ALG I aus, der Grund seiner Obdachlosigkeit ist das seine Firma in der er bis Mai angestellt war seid August 2020 kein Gehalt ausgezahlt hat und heute war die 2 Gerichtsverhandlung die er gewonnen hat aber wie schnell das Geld kommt das seine ehemalige Zeitarbeitsfirma ihn noch schuldet ist nicht bekannt

Kann er sich irgendwie eine Meldeadresse als Obdachloser geben lassen und gleichzeitig bei Freunde die sich in der selbe Stadt befinden in der er ALG I bezieht wohnen

Danke an alle die sich die Zeit nehmen

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, obdachlos, Obdachlosigkeit, Sozialamt, Arbeitslosengeld I, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Meldeadresse
Muss die Adresse auf der Lohnsteuerbescheinigung meine Meldeadresse sein??

Das Thema ist sehr prisant. Ich muss etwas weiter ausholen.

Wir wohnen in einem 6 Fam. Haus.

Ein junges Paar hat seit letztem Jahr Mai einen jungen Mann bei sich wohnen. Allerdings kein weiterer Name am Briefkasten etc.

Er geht morgens mit mir aus dem Haus und kommt Abends mit dem Pärchen wieder nach Hause.

Auf Nachfragen beim Vermieter sagte dieser es sei kein neuer Mieter gemeldet.

Dieses junge Pärchen nun versichertem unserem Vermieter dass dies nur der Bruder der Frau sei und das Auto welches seit dem auch bei uns im Hof stehe sei ihr eigenes Auto. Der Mann habe das Auto in Rumänien bei einem Urlaub für seine Frau, bzw. Freundin gekauft. Deswegen habe es Rumänische Kennzeichen. Dieser Bruder würde bei einer Spedition arbeiten wo er ab und zu in dieser Nähe wäre und so 2 - 3 Mal die Woche hier wäre.

Unser Vermieter WILL das so glauben, es seien ja schließlich auch eine ganz andere Nationalität.( Was er damit meinte weiß ich nicht).

Ok dachte ich ,kann ich nichts machen. Ich und die anderen Mitmieter müssen das eben so hinnehmen oder eben ausziehen.

Nun begab sich fgolgendes.

Ich holte meine Post aus meinem Briefkasten und machte nacheinander die Briefe auf. Dabei sah ich nicht auf den Briefkopf. Ich wunderte mich noch.. oh was will den die Firma XY von mir, dort hatte ich vor vielen Jahren für eine kurze zeit gearbeitet.

Als ich das Schreiben heraus nahm , hielt ich eine Lohnsteuerbescheinigung in den Händen, und dachte erst .. was soll denn das bedeuten?

Dann sah ich erst welcher Name und Adresse auf dem Schreiben befand. .. Genau,.. der Name des jungen Mannes... mit unserer Adresse. !

Soviel dazu er wohnt hier nicht .

Nun hätte ich den Beweis dafür das hier eine Schweinerei im Gange ist, aber wie und was kann ich tun?

Meinem Vermieter das Schreiben zukommen lassen?

Nichts tun und das Schreiben in den Briefkasten des jungen Paares werfen?

Mein Mann ist dafür dass ich nichts tue. Er hat Angst, dass wenn's rauskommt oder die mit der Lüge konfrontiert werden unsere Autos nicht mehr sicher sind.

Zumal hier immer wieder andere Rumänische Autos über Wochen hinweg im Hof stehen. Die waschen Ihre Autos auf Allgemeinstrom und Wasser als wenn's das normalste der Welt wäre.

Ich will diese Lüge aber nicht einfach so auf sich beruhen lassen, zumal der Vermieter ja denkt ich würde über reagieren.

Was kann ich tun?

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