Zustellung von Mahnbescheiden bei Nachsendeauftrag?
Hier mal eine Frage an Postmitarbeiter:
Wir haben mit der Firma einen 1jährigen Nachsendeauftrag wegen vorübergehender Abwesenheit. Jetzt haben wir festgestellt, dass die Post aber gelbe Briefe noch in den alten Briefkasten wirft anstatt die nachzusenden. Von einem Briefträger hab ich die Info bekommen dass das so gemacht werden muss. Für mich macht das aber keinen Sinn - wenn ich einen Nachsendeauftrag wegen Abwesenheit habe, heißt das ja dass an der ursprünglichen Adresse keiner ist. Warum müssen dann solche Briefe mit zeitkritischem Inhalt dort zugestellt werden wo eigentlich keiner ist - und nicht dort wohin die Post umgeleitet wird?
3 Antworten
Wenn der Absender nicht explizit eine der möglichen Nachsende-Optionen angekreuzt hat, darf nicht nachgesandt werden.
Bei einer vorübergehenden Abwesenheit muß dann ein PZA an der Empfänger-Anschrift zugestellt werden, wenn eine Ersatzzustellung nicht ausgeschlossen wurde.

Es kann natürlich ein Vermerk auf den Sendungen stehen "Nicht nachsenden"., o. ä.
Guten Tag.
Bei diesen gelben Briefen handelt es sich höchstwahrscheinlich um Postzustellungsaufträge. Die dürfen bei Nachsendeaufträgen, die auf "vorübergehende Abwesenheit" lauten, nicht nachgesandt werden.
Mit freundlichen Grüßen 😉.