Das kommt wie immer darauf an, auf das Alter des Kindes und die SF-Klasse, welche die Eltern frei haben. Oft ist die EKR günstiger.

Suche einfach eine Versicherung, die nicht fragt, wie viele km der VN schon gefahren ist, machen z.B. die aus Coburg.

Allzeit gute Fahrt.

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Dafür zuständig ist ja der Vermieter und wenn mit der BK-Abr. Glasversicherung verteilt wird, ist die auch zuständig. Die wird ja auch von Dir bezahlt.

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Verkehrsrecht Anwalt hat Fristen nicht eingehalten?

Hallo zusammen,

bin ziemlich verzweifelt und ich hoffe das mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann.
es geht um folgendes:

vor ein paar Monaten wurde mein parkendes Auto angefahren. Polizei wurde alarmiert und der Verursacher hat sich sachgemäß gekümmert. Daraufhin war ich bei einer BMW Werkstatt und die haben für mich einen Gutachter geholt, der ein Gutachten aufgrund vom BMW Stundensatz erstellt hat. Dies wurde an eine Anwältin weitergeleitet. 10 Tage später habe ich mit der Anwältin gesprochen, da sich eine Reparatur nichtmehr gelohnt hätte. Sie hat zu mir gesagt sie vertritt mich und nicht das Autohaus und regelt das für mich. Am selben Tag hat sie beim Gutachter ein neues Gutachten angefordert ohne die Reparaturkosten von BMW. Hat aber erst 10 Tage später beim Autohaus Bescheid gesagt, dass es nicht repariert wird. (14 tägigen Widerrufsfrist wurde also überschritten). Jetzt ruft mich das Autohaus an und sagen sie wussten von nichts und das ganze wäre ja verbindlich und die Teile wurden bestellt. Daraufhin hab ich die Anwältin angerufen, die versucht sich da rauszureden und sagt müssen halt jetzt eine Lösung finden.
von der Versicherung werd ich aber jetzt nur das Geld für den Schaden bekommen ohne Reparaturkosten mit dem bmw stundensatz.
für mich ergibt sich dadurch natürlich ein Nachteil, wenn ich das Auto reparieren lassen muss und ich komm mir echt blöd vor. Wahrscheinlich bleib ich jetzt auf ein paar tausend Euro sitzen.

Ich hoff ich habs einigermaßen verständlich geschrieben und mir kann jemand weiterhelfen.

meine Frage: was soll ich denn jetzt machen? Besser gesagt kann ich überhaupt etwas dagegen tun? Bin mir unsicher, weil die Anwältin mir durch bmw organisiert wurde.

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Dein Jurist vergibt aber ja keinen Reparaturauftrag, hat BMW denn überhaupt Karosseriebauer und Lackierer oder tun die bloß so?

Komisch für mich, 10 Tage nach dem Gutachten wird es erst gelesen, passt auch nicht.

Viel Glück, denn es gibt nur einmal Geld vom Verursacher.

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Da schlägt dann wohl die KI mit rein, dass Dein Berater eine Ablehnungsprämie weitergeben musste.

Rechne mal den Marktführer zum Vergleich, dann gibt es eine Summe.

Viel Gkück.

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Wurde denn ein Stipendium gar nicht geprüft/beantragt, z.B. vom St.-Werk Villigst.

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Das kommt wie immer darauf an, was der VN vereinbart hat. Meine SF-Klasse würde sinken, und die vom Krad steigen.

Es gibt aber Versicherungen, die stufen in der ZFR gleich ein, und bestrafen dann auch beide Verträge.

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Wenn Schwiegermutter noch VN ist, werden wir gar nichts bekommen, fürchte auch ich. Sie wird bekommen, sie möge Ihren Berater anrufen oder in das kleine Kärtchen schauen und los gehts.

Meist wurde der Beitrag auch vom Konto geholt, auch das wird sie wissen.

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Ist die Kiste zugelassen, wird Kennzeichen und Versicherung ja mitgekauft, so eben die Spielregeln, die auch Du mit Deiner Versicherung vereinbart hast.

KZK für ein zugelassenes Fahrzeug ist nicht möglich, weiß eigentlich jeder Verkäufer.

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Nein

Nein, denn der eine Schlüssel ist üblich, so jedenfalls die Frage.

Schaue mal in die mietvertraglichen Vereinbarungen, ob dort die Erlaubnis zum Schnüffeln im fremden Eigentum von Dir gewünscht und somit erlaubt/vereinbart wurde.

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Also, auch ich kenne keinen Reifenfuzzi, der aktuell unzulässige Reifen aufzieht.

Schlimm genug, dass Dein Geld für 4 Felgen (dann mit Winterreifen) nicht reicht.

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Nein, wirklich nicht.

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Die Zulassungsstelle will das Ding ja nur sehen oder hören, schaue also in Deine Unterlagen und gut ist.

Zudem muss ja der Vertrag zeitgleich geschlossen werden, damit die erste Fahrt so versichert ist, wie es benötigt wird.

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Und was bitte hat der Grundversorger denn mit Deiner Bestellung, beantragt als Nutzerwechsel, am Hut.

Zu bezahlen ist der Abschlag, der mit der Bestellung ausgehandelt wurde.

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