Da es mehrere Sachen waren, steht JEDE Verurteilung drin (bis zur Verjährung der Eintragung nach mehreren Jahren).

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Ist überall anders.

Bei uns werf ich das Set einfach schief auf den Scanner und der erkennt das Bild dann automatisch.

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Ein Führungszeugnis ist nur eine Momentaufnahme.

Wenn heute kein Eintrag drin ist, kann morgen schon was drin stehen.

Es gibt keine allgemeine Gültigkeit von Führungszeugnissen. In der Regel werden diese aber zwischen 3 und 6 Monaten akzeptiert. Mehrere Jahre hab ich noch nie gehört.

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Du meldest dich dann einfach nur ab.

Gleiche Prozedere wie bei wohnungslosen Personen.

Da du ja kein bestimmtes Ziel hast, kannst du auch kein Land nennen in das du verziehst. Daher meldest du deine aktuellen Wohnsitz einfach nur ab, ohne einen neuen anzumelden.

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Die ersten 4 Buchstaben/Zahlen sind die sog. Behördenkennziffer.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rdenkennzahl

Die sind immer gleich.

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Nein das bringt dir nix.

Beim Amtsgericht darfst du nur behördliche Führungszeugnisse hinterlegen lassen (Belegart "O").

Es wird dort auch nur hinterlegt, wenn es Eintragungen hat. Ansonsten wird es direkt zur Empfangsbehörde weitergegeben.

Wenn man ein solches Fuhrungzeugnis aber vorab beim Amtsgericht einsieht, darf man keine Kopien, oder Fotos davon machen. Man darf es auch nicht mitnehmen. Nur reingucken.

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Du bist verpflichtet beide Wohnungen zu melden.

Du musst bei deinem Vater den Hauptwohnsitz melden, bei deiner Mutter den Nebenwohnsitz.

Das kann man sich nicht aussuchen. Das geht nach den Aufenthaltszeiten.

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Die Passverwaltungsvorschrift schafft hier Klarheit.

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm

Alles bis Punkt 2.2 sollte für dich interessant sein.

Zusammengefasst: Ausweise gelten als Passersatz ebenfalls als Pass im Sinne dessen § 1 PassG.

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder aus ihr ausreisen wollen, haben einen gültigen Pass oder Passersatz (§ 2 Absatz Absatz 1 Nummer 2) im Sinne des § 7 Absatz 1 der Passverordnung - PassV - (z. B. Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis) mitzuführen und sich auf Verlangen damit auszuweisen (Passpflicht).

Mehrfachstaatler müssen prinzipiell die deutschen Dokumente dabei haben. Als Ausnahme gelten nur die Passbefreiungsgründe.

Dies gilt auch dann, wenn neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besteht.

Das bezieht sich aber alles nur auf den Grenzübertritt.

§ 7 der Passverordnung regelt noch was alles ein Passersatz ist.

Ansonsten ist es innerhalb Deutschlands so, dass jede Behörde eigene Rechtsvorschriften hat wie sich Bürger der Behörde gegenüber auszuweisen haben.

So haben Grenzbehörden sicher die Vorschrift nur direkt bestimmte Dokumente zuzulassen, andere Behörden haben die Vorschrift der eindeutigen Identitatsfeststellung, wobei alles zulässig ist, selbst das die Person persönlich bekannt ist.

Beispiel Führungszeugnisse. Geregelt ist:

Bei der Antragstellung sind die Identität und im Fall der gesetzlichen Vertretung die Vertretungsmacht nachzuweisen.

Das ist nicht näher definiert. Hier geht alles. Ausweise und Pässe, egal ob deutsch oder nicht. Führerscheine etc. Alles was der Sachbearbeiter als Nachweis anerkennt. Hier reicht es auch wenn die Person persönlich bekannt ist.

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Unterschreib einfach wie sonst auch.

Die Anforderungen eine Stimme FORMAL für ungültig zu erklären sind sehr hoch.

Deine Stimme wird nicht ungültig wenn du wie immer unterschreibst. Es sei denn du machst es mit 3 XXX

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Das ist überall anders.

Bei uns wären das aber allerdings mehrere hundert Euro. Es sind ja auch schließlich 5! Jahre.

Auf jedenfall solltest du bei der Anmeldung angeben, dass die alte Wohnung als Nebenwohnung beibehalten bleibt. Weil du dort ja noch gewohnt hast, hast du nicht dran gedacht hast die neue Wohnung anzumelden.

Vielleicht hast du Glück.

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Ja das geht, dann aber nur persönlich.

Es ist möglich das dein PIN Brief nicht zustellbar war oder tatsächlich verloren ging.

Daher musst du zur Abholung dann persönlich kommen. Du kriegst den Brief entweder dort ausgehändigt, oder musst aus Sicherheitsgründen eine neue PIN setzen falls der Brief weg ist.

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Falsch.

Deine Unterschrift muss NICHT leserlich sein.

Wichtig ist nur, dass du kein Kürzel (Paraphe) benutzt.

Du darfst halt nicht bewusst Teile deines Namens kürzen oder ändern. Es muss erkennbar sein, dass du deinen Namen vollständig schreiben wolltest. Leserlich muss das aber nicht sein.

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On einer deutschen Auslandsvertretung in Österreich (Botschaft/Konsulat), oder wenn du es nicht weit hast, in der ersten deutschen Stadt über der Grenze.

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Nein darfst du nicht.

Zwar stimmt das Motto "Ich hab ein Anliegen also bin ich Anlieger" so fast, aber das Anliegen darf kein rechtswidriges Verhalten sein.

Das unerlaubte betreten eines Grundstückes ist kein Anliegen das dich dazu berechtigt die Straße zu befahren.

Komisch das du dir mehr um eine Ordnungswidrigkeit Gedanken machst als um eine eventuelle Straftat (sollte der Lost Place umzäunt oder mit Schilder "betreten verboten" gekennzeichnet sein).

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Nein, das geht schon aus mehreren Gründen nicht.

1. Ist das ein Gehweg. Auf dem haben Fahrzeuge nichts zu suchen. Generell nicht.

2. Ist dort ein abgesenkter Bordstein, weil das offensichtlich einen Übergang für behinderte Personen darstellt. Das erkennt man unter anderem an dem weißen Leitstreifen für Sehbehinderte.

3. Ist links eine Bushaltestelle. Hier ist also eh vermehrt mit Verkehr, insbesondere Fußgängerverkehr zu rechnen.

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Das sollte kein Problem sein.

Das kommt aber natürlich immer auf sein Tätigkeitsfeld an. Es gibt natürlich Bereiche die sind mit Homeoffice nicht vereinbar.

Klassische Schreibtisch Cowboys haben da bessere Chancen als jemand der ab und zu mal raus fahren muss oder Bürgerverkehr hat.

Das kann man pauschal nicht so wirklich beantworten.

Sicher kannst aber flexibel mal einen Homeofficetag einschieben in den meisten Bereichen.

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