Darf die Post einen Brief entsorgen?

Meine Angehörigen konnte ich an Ostern aufgrund der aktuellen Situation nicht sehen. Daher hat meine Mutter mir etwas per Post zu Ostern zukommen lassen wollen. Sie hat es letzte Woche Mittwoch in den Briefkasten geworfen am Nachmittag, sodass es eigentlich gestern bei mir hätte sein müssen. Es war ein etwas dickerer Umschlag. Allerdings habe ich nie etwas erhalten. Natürlich kann es sein, dass die Post es bei meinen Nachbarn in unserem Apartmentblock hinterlegt hat. Allerdings hätten die dann eine Karte bei mir in den Briefkasten geworfen, was auch nicht der Fall ist. Ich frage mich grade, falls der Brief kaputt gegangen sein sollte, darf die Post den einfach ohne mein Zutun entsorgen? Ich habe schon oft Postsendungen erhalten und meist sind die 1-2 Tage nach der Absendung schon bei mir. Ich bin grade ein wenig irritiert deswegen, eben weil kein Nachbar etwas erhalten hat, der Briefumschlag auch nicht auf unserem Briefkastenblock drauf steht oder auf der Treppe liegt und es momentan so aussieht, als hätten meine Eltern nie etwas abgeschickt. Daher frage ich mich grade, ob die Post eventuell kaputt gegangene Briefe entsorgen und sie somit dem Empfänger nicht zustellen darf? Kann man sich evtl. bei der Post telefonisch erkundigen, wo der Brief sich grade befindet oder ob er überhaupt zugestellt wurde? Bitte entschuldigt diese unwissenden Fragen. Ich hatte bisher noch nie so eine Situation und bin daher ein wenig unsicher, wie man bei sowas verfährt.

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Was tun bei fehlerhafter "förmlicher Zustellung"?

Folgendes Problem: Mir wurde eine Verfügung zugeschickt. Ich weiß zwar nicht was das sein soll. Ich weiß nur, was eine einstweilige Verfügung ist.

Aber im Schreiben steht unter Anderem: "Sie sind aufgefordert innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens mitzuteilen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Als Verteidigungsanzeige reicht es nicht aus, dass Sie bereits Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben haben. Wenn Sie sich verteidigen wollen, müssen sie außerdem innerhalb einer Frist von weiteren zwei Wochen auf die Anspruchsbegründung schriftlich erwidern."

Kann das mal jemand übersetzen?

Nun zum Hauptteil meiner Frage; denn ich bin etwas verwirrt.

Der ganze Brief im gelben Umschlag wurde mir am Freitag (!) zugestellt (er lag' im Briefkasten, den ich täglich 3 x kontrolliere), ist aber datiert auf den 15.07.

Was soll ich daraus bitte schließen? Dass der Brief mindestens 4 Tage bei der Post irgendwo rumlag?

Und nun kommt der Punkt, weshalb ich im Besonderen irritiert bin. Es fehlt der Zustellungsvermerk! Da in dem Feld, wo "Zugestell am" steht, wo ein Postbote verpflichtet ist, die Zustellung zu vermerken, wie man mir erklärte, ist gar nichts. Nur das leere Feld (!).

Was soll ich tun? Wie reagiert man darauf angemessen? Was sagen die Gesetze in so einem Falle?

Kann ich vom Amtsgericht einfordern, dass sie mir die Post nochmals zusenden und die Frist dann ab dem Tag der (dann hoffentlich korrekten) Zustellung von Neuem los geht?

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