Wird ein Einschreiben im gelben Brief auch bei einem Nachsendeauftrag an die neue Adresse geleitet?
Ich habe gehört, dass Einschreiben im gelben Brief ausschließlich an die auf dem Brief notierte Adresse zugestellt werden müssen und somit für eine Nachsendeadresse gesperrt sind. Wie ist die Lage?
4 Antworten
Ich habe gehört, dass Einschreiben im gelben Brief ausschließlich an die auf dem Brief notierte Adresse zugestellt werden müssen und somit für eine Nachsendeadresse gesperrt sind.
Da hast du falsch gehört. Bei einem PZA entscheidet der Auftraggeber ob und innerhalb welchem Bereich nachgesandt wird. Ist nix angekreuzt, wird zurückgeschickt.

Guten Abend.
Du meinst wahrscheinlich Postzustellungsaufträge. Die werden, entsprechend der Vorrausverfügung, nur bei Umzug und innerhalb Deutschlands nachgesandt.
Mit freundlichen Grüßen 😉.
Mit dem "gelben Brief" ist kein Einschreiben gemeint, sondern ein amtliches Schreiben mit Postzustellungsauftrag. Das wird nämlich immer im gelben Umschlag verschickt.
Solche Schreiben werden innerhalb der Gemeinde nachgesandt. Nach außerhalb werden sie nur nachgesandt, wenn der Absender dies ausdrücklich wünscht, und auch dann nur innerhalb Deutschlands.
Wenn der Absender eine Nachsendung nicht will, kann er das aber verhindern. https://www.deutschepost.de/de/v/vorausverfuegung_brief.html
Einen "gelben Brief" gibt es nicht. Aber es gibt Sendungsarten die nicht nachgesendet werden und mit dem Hinweis zum Absender gehen.
Aber wenn ich als Empfänger extra bei der Post eine Nachsendeadresse angebe mache ich das ja um eben alle Post zu bekommen.