Dem Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz unterliegen Waffen, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und feststellbare Einhandmesser, aber nicht derartige Taschenmesser. Es ist legal führbar.
Nirgends. Die Kosten dafür sind mit der km-Pauschale abgegolten.
Das sieht wie ein Parkplatz aus.
Nein, das sieht nicht wie ein Parkplatz aus.
Was würdet ihr mit raten zu machen?
Zahlen und ansonsten dort parken, wo tatsächlich ein Parkplatz ist.
Interessante Quelle. Die 'Deutsche Stimme' wird von der Partei 'Die Heimat', früher NPD, herausgegeben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Stimme
Um als Minderjähriger ein Gewerbe anzumelden braucht ihr außer der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten auch die Genehmigung durch das Familiengericht. Es wäre m.E. besser zu warten, bis ihr das 18. Lebensjahr vollendet habt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html
Es gibt bei der Europawahl ein Wahlrecht, aber keine Wahlpflicht, auch bei der Briefwahl nicht.
Es ist egal, was du angibst, weil beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 Einkommensteuergesetz, erzielen.
Steruervorteile hast du nur insoweit, als du die (ggfs. negativen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären musst. Sofern die Miete wenigstens 66% der ortsüblichen Miete beträgt, ist der Abzug von Werbungskosten unbegrenzt möglich, § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html
Die gesamte Lohnsteuer wird erstattet, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. 2023 waren das 10.908 €.
Das ist von der Steuerklasse abhängig. Da sich der Grundfreibetrag außerdem auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf den Bruttoarbeitslohn bezieht, kann man z.Zt. bei Steuerklasse 1 etwas über 1.300 € verdienen, bevor Lohnsteuer anfällt. Genaues sagt dir ein Brutto-Netto-Rechner, z.B. dieser:
https://www.brutto-netto-rechner.info/
Erstens gibt es nur ein Gewerbe und kein 'Kleingewerbe', zweitens bedarf es bei einer Gewerbeanmeldung durch einen Minderjährigen der Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten und der Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html
Verkäufe von Sachen aus dem Privatvermögen sind nur dann steuerbar und steuerpflichtig, wenn der Verkauf nach weniger als einem Jahr erfolgte. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
Du hast ein Aufbauseminar absolviert, das ist erst bei einem A- oder zwei B-Verstößen erforderlich. Anscheinend ist also etwas passiert, das dazu führt, dass eine MPU verlangt wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufbauseminar_f%C3%BCr_Fahranf%C3%A4nger
Nein, wenn es keinen anderen Grund gab, der zur Abgabe verpflichten würde, nicht.
Ich sehe keinen wirklichen Grund dafür, das Alter zu senken.
Artikel 1 und 2, steht doch in Artikel 79 Absatz 3:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html
Nein, das ist keine Ausgabe, die in irgendeiner Weise etwas mit der Erzielung von Einnnahmen zu tun hat.
Dem Opfer wird nicht wegen einer eidlichen Aussage mehr geglaubt.
man kanns ja auch nicht nachweisen das er lügt unter Eid
Und wenn doch, dann hat er/sie ein Strafverfahren am Hals.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__153.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__154.html
M.E. gibt es in Deutschland bereits ein Verbot in § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__82.html
Ich habe gar keine Lust oder Motivation, das alles durchzumachen.
Musst du ja auch nicht, du bist kein Richter und nicht mal Jurist.