Nirgends. Die Kosten dafür sind mit der km-Pauschale abgegolten.

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Das sieht wie ein Parkplatz aus.

Nein, das sieht nicht wie ein Parkplatz aus.

Was würdet ihr mit raten zu machen?

Zahlen und ansonsten dort parken, wo tatsächlich ein Parkplatz ist.

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Um als Minderjähriger ein Gewerbe anzumelden braucht ihr außer der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten auch die Genehmigung durch das Familiengericht. Es wäre m.E. besser zu warten, bis ihr das 18. Lebensjahr vollendet habt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

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Steruervorteile hast du nur insoweit, als du die (ggfs. negativen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären musst. Sofern die Miete wenigstens 66% der ortsüblichen Miete beträgt, ist der Abzug von Werbungskosten unbegrenzt möglich, § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html

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Das ist von der Steuerklasse abhängig. Da sich der Grundfreibetrag außerdem auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf den Bruttoarbeitslohn bezieht, kann man z.Zt. bei Steuerklasse 1 etwas über 1.300 € verdienen, bevor Lohnsteuer anfällt. Genaues sagt dir ein Brutto-Netto-Rechner, z.B. dieser:

https://www.brutto-netto-rechner.info/

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Erstens gibt es nur ein Gewerbe und kein 'Kleingewerbe', zweitens bedarf es bei einer Gewerbeanmeldung durch einen Minderjährigen der Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten und der Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

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Verkäufe von Sachen aus dem Privatvermögen sind nur dann steuerbar und steuerpflichtig, wenn der Verkauf nach weniger als einem Jahr erfolgte. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

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Du hast ein Aufbauseminar absolviert, das ist erst bei einem A- oder zwei B-Verstößen erforderlich. Anscheinend ist also etwas passiert, das dazu führt, dass eine MPU verlangt wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufbauseminar_f%C3%BCr_Fahranf%C3%A4nger

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Nein, wenn es keinen anderen Grund gab, der zur Abgabe verpflichten würde, nicht.

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Artikel 1 und 2, steht doch in Artikel 79 Absatz 3:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

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Dem Opfer wird nicht wegen einer eidlichen Aussage mehr geglaubt.

man kanns ja auch nicht nachweisen das er lügt unter Eid

Und wenn doch, dann hat er/sie ein Strafverfahren am Hals.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__153.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__154.html

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Ich habe gar keine Lust oder Motivation, das alles durchzumachen.

Musst du ja auch nicht, du bist kein Richter und nicht mal Jurist.

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