Selbstverständlich geht das alles.

Eine Auskunftssperre sorgt nur dafür, dass du eine Anhörung bekommst bevor jemand eine Auskunft über dich erhält.

Dies betrifft jedoch nicht Behörden. Denen werden weiterhin entsprechend ihrer Aufgaben deine Daten übermittelt. Eine Schule ist eine Behörde da sie öffentliche Aufgaben (Bildung) wahr nimmt.

...zur Antwort

Ja das ist so korrekt.

Der Bundesgerichtshof hat bereits vor über 20 Jahren ausgeurteilt, dass der Vorname allein nicht als Unterschrift ausreicht.

Daher ist dies auch so in viele andere Rechtsvorschriften eingeflossen.

Deine Verträge sind so lange gültig, bis sie jemand anzweifelt. Mangels ausreichender Unterschrift ist dies aber kein Problem.

De facto hast du noch nie eine rechtsgültige Unterschrift abgegeben.

Nachname ist Pflicht, Vorname optional.

...zur Antwort

Du kannst beim Meldeamt der letzten bekannten Adresse eine Auskunft beantragen.

Dabei gibst du dein Zweck an (Forderungsmanagement), gibst deine eigenen Daten an (Name, Vorname und Adresse), und gibst genügend Daten über die gesuchte Person an, dass diese eindeutig im Register gefunden werden kann (Name, Vorname, alte Adresse, ggf. Geburtsdatum).

Wenn die gesuchte Person nachfragt erhält sie vom Amt deinen Namen und deine Adresse.

Eine Gebühr wird für dich auch fällig.

Am Ende hast du die letzte bekannte Adresse.

...zur Antwort
So einfach ist das nicht.

Zunächst kommt es darauf an wie alt du bist.

Bist du bereits 18 brauch sie eine Vollmacht von dir.

Hast du bereits einen Ausweis, benötigt sie diesen natürlich, damit die Adresse darauf geändert werden kann.

Zwar läuft bei den Meldeämter viel mit Datenübermittlungen zwischen den Ämtern, aber wenn dies technisch mal nicht klappt braucht sie sogar noch deine Geburtsurkunde.

Wenn du noch minderjährig bist verlangen viele Meldeämter auch mich eine Einverständnis vom anderen Sorgeberechtigten.

Zu guter letzt wird bei jeder Anmeldung die sog. Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Persönlich anwesend sein musst du mir auf Verlangen der Meldebehörde.

...zur Antwort
Nein. Das geht nicht.

Das deutsche Namensrecht ist sehr strikt.

Du brauchst einen außerordentlich besonderen Grund für die Änderung. Z.B. dass du durch deinen Vornamen lächerlich gemacht wirst, er extrem schwer zu schreiben ist, oder dass er doch schwer psychisch belastet, weils zB der Vorname eines Verwandten ist der doch misshandelt hat oder so.

Es ist aber in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung. Wende dich dafür an dein örtliche Standesamt.

Das dir dein Vorname aber einfach ncint gefällt, oder dass dir ein anderer Name einfach besser gefällt, ist KEIN ausreichender Grund.

...zur Antwort
Muss die Gemeinde nicht dafür sorgen dass die Einwohner eine Parkmöglichkeit haben.

Kurz und knapp: Nein.

...zur Antwort

Es ist nicht nur die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.

Gehwege sind nicht dafür gebaut beparkt zu werden. Diese müssen dann häufiger in Stand gesetzt und repariert werden.

Besonders gepflasterte Gehwege leiden darunter.

...zur Antwort
Die Straßenverkehrsordnung gilt auch Sonntags.

Auch wenn Mitarbeiter mehr Geld kosten spielt das keine Rolle. Einige Gemeinden beschäftigen extra Mitarbeiter nur an Wochenenden, die sich durch die Knöllchen quasi selbst finanzieren.

...zur Antwort
Nein darfst du nicht.

Zwar stimmt das Motto "Ich hab ein Anliegen also bin ich Anlieger" so fast, aber das Anliegen darf kein rechtswidriges Verhalten sein.

Das unerlaubte betreten eines Grundstückes ist kein Anliegen das dich dazu berechtigt die Straße zu befahren.

Komisch das du dir mehr um eine Ordnungswidrigkeit Gedanken machst als um eine eventuelle Straftat (sollte der Lost Place umzäunt oder mit Schilder "betreten verboten" gekennzeichnet sein).

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.