Ach Dilara, das selbe wie immer.

Wird langsam Zeit das du die fristlose Kündigung für deinen nicht genehmigten Nebenjob bekommst.

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Solang du unter 538 Euro bleibst, ist die Anzahl der Jobs irrelevant. Bedenke jedoch die Maximalarbeitszeiten.

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Die Personalabteilung muss dir weder die Kündigung bestätigen, noch auf den Aufhebungswunsch eingehen.

Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen und benötigt die Zustimmung beider Parteien. Solang du so etwas nicht unterschreiben hast, solltest du grundsätzlich vom Ende der Kündigungsfrist ausgehen.

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Nunja, die Frage ist tatsächlich ob der Blitzer an sich korrekt ist, also die Messung stimmt.

Der Ort könnte im Zweifel im Nachgang auch korrigiert werden, das wäre nicht das Problem.

Einen Widerspruch könntest du natürlich versuchen, die Kosten dafür halten sich sehr in Grenzen. Einen Anwalt würde ich - zumindest ohne Rechtsschutzversicherung oder ähnliches - für ziemlich rausgeschmissenes Geld halten.

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Natürlich.

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Jobcenter Erstantrag Hilfe?

Hi, bräuchte eure Hilfe. Bitte vor ab, nur ernstgemeinte Antworten die mir weiter helfen können..

folgendes, ich ziehe jetzt aus, und habe einen Antrag für Bürgergeld gestellt. , ( das auch nur so lange, bis ich eine vernünftige Ausbildungsstelle gefunden habe!!)

habe zudem , nach Wohnung etc. davor geschaut. Habe dann 3 eingereicht, eine ist es letztendlich geworden. Habe dem Jobcenter ein mietangebot eingereicht, dieses wurde bestätigt, und nun hab ich den Mietvertrag unterschreiben dürfen! ( habe mehrmals das Jobcenter gefragt) und habe ja auch die Bestätigung vom Jobcenter das die Wohnung übernommen wird. Wir halten fest das Mietbeginn ( heute der 01.11 wäre)
gut, und das ich erst die Schlüssel bekomme! Wenn die Kaution überwiesen wurde) erstmal dazu.

nun musste ich schon vor einer Weile ( 10 Tage ca her ) einen Antrag fürs Bürgergeld stellen, für die Erstausstattung und auch für die Kaution ein Darlehen beantragen .da wollte das Jobcenter mehrere Dinge von mir logischerweise.

habe alle Unterlagen besorgt, (zudem wollten sie ja die letzen 3 Kontoauszüge von mir sehen). „ habe aufjedenfall alles eingereicht.

nun zu meinem Problem: ( ihr kennt jetzt erstmal die Grund Story ).

ich habe mehrere Überweisungen von einem guten Freund bekommen. ( als Geschenk) in den letzen 3 Monaten. Sieht man logischerweise alles auf den Kontoauszügen.) nun habe ich gestern beim Jobcenter angerufen mal nach dem bearbeitungsstand gefragt, da wurde mir gesagt ein Schreiben ist rausgegangen wegen Erklärung weswegen ich da Geld sag ich mal bekommen habe.

was mach ich jetzt?, soll ich denen sagen es waren mehrere Geldgeschenke ? ( habe mich erkundigt, dann wird es glaub ich abgezogen oder so? Vom Bürgergeld ) aber ich bekomme ja noch nicht mal Geld von denen.. deshalb keine Ahnung wie das da in dem Fall gehandhabt wird. weiß nur nicht was ich da jetzt hinschreiben soll ? Jemand Ideen? Hilfe??

mir ist gerade auch ebenfalls wichtig, da ich ja den Mietvertrag unterschrieben habe ( was ich durfte vom Jobcenter) wie das jetzt damit gehandhabt wird? Da die Kaution ja bezahlt werden muss, sonst bekomme ich meine Schlüssel nicht.
wenn mir erstmal das Geld abgezogen wird ( weil es als Geschenk gerechnet wird) dann ist es so.. aber wie läuft es mit der Miete etc?

habe die Wohnung ja jetzt offiziell als Mieterin.

nur keine Schlüssel da keine Kaution, und halt noch nichtmal Bürgergeld

sorry, an. Alle die bis jetzt so weit lesen mussten!! Musste es aber grob erklären damit ihr es richtig versteht. Und ggf. Helfen könnt!
hoffe auch Ideen, oder Hilde die ich jetzt anwenden kann?

danke an alle antworten! und bitte nett sein..

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Denkst du ernsthaft, hier wird jemand dir empfehlen zu Lügen? Das wäre Sozialbetrug und somit eine Straftat.

Sage denen wie es tatsächlich war, dann siehst du was passiert.

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Angesichts deiner letzten Fragen hier auch erneut: Das Jobcenter ist nicht dumm. Das wird entsprechend sanktioniert.

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Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers. Wenn dann hast du eine Gewährleistung. Und die ist nicht von der Plattform abhängig.

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Wenn ich morgen kündige, wie lang ist in diesem Fall meine Kündigungsfrist?

Das kannst du - unerwarteterweise - dem Manteltarifvertrag Deutsche Post AG entnehmen.

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Der Zettel deiner Eltern ist wertlos. Das ist nun aber wirklich nichts neues.

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Es wird nicht nur auf das Zeugnis geschaut. Schon lange nicht mehr.

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weil es gab doch da mal so eine Aktion, dass Ehrenamtliche und gemeinnützig vereine davon befreit sind.

Äh, nein?

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