Das Landgericht Halle (Saale) hat den AfD-Politiker Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt.
Dem Urteil zufolge hatte der AfD-Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vor drei Jahren eine verbotene Parole der nationalsozialistischen SA geäußert. Damit erfüllte er den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/hoecke-verurteilt-100.html
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