Geldstrafe für Höcke: AfD-Politiker muss wegen NS-Parole 13.000 Euro zahlen?

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Dieses Urteil ist insofern ungerecht, als dass es auf Anmaßung basiert: Das Gericht maßt sich an, zu wissen, was in Höckes Kopf vorging, wenn es behauptet, Höcke würde bewusst Nazi-Sprüche nutzen. Höcke selbst hat stets betont, gar nicht gewusst zu haben, dass dieser Satz aus dem 19. Jh. auch einmal von der SA genutzt wurde.

Normalerweise gilt in Deutschland noch der alte Grundsatz des römischen Rechtes: In dubio pro reo – also im Zweifel (wenn keine zwingenden Beweise vorliegen) muss für den Angeklagten entschieden werden. Zwingende Beweise hätte das Gericht aber nur, wenn es Höckes Gedanken lesen könnte und die Lektüre dieser Gedanken ergibt, dass Höcke tatsächlich gewusst hat, dass dieser Satz auch von der SA genutzt wurde. Das kann das Gericht aber nicht und daher ist es ein Fehlurteil bzw. ein politisches Schein- oder Gesinnungsurteil gewesen, das die Rechten allerdings auch in ihrem Sinne nutzen können: Nämlich als einen weiteren Beleg für ihre These, dass der ursprüngliche Rechtsstaat „Bundesrepublik Deutschland“ mehr und mehr zu einem Linksstaat verkommt, also auch die Justiz von politisch konformen Linksideologen durchsetzt ist.


PumPum2004  15.05.2024, 15:38

Das Urteil ist rechtskräftig ... falls der Beschuldigte damit nicht einverstanden ist, kann berufung eingelegt werden. Solange bleibt das Urteil rechtskräftig. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Und zu Deiner Aussage, dass die Entscheidung des Gerichts auf Anmaßung basiert ist schlichtweg falsch. Es ist eine Tatsache, dass Höcke das gesagt hat ... und das ist unumstritten. Du kannst doch nicht durch die Welt laufen und Straftaten begehen nach dem Motto "ich habe es aber nicht gewusst". Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Es bestehen rechtlich gesehen also keine Zweifel, da es schon von beginn an unumstritten war, dass Hocke sich so geäußert hat wie er es getan hat.

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PumPum2004  03.07.2024, 19:12
@bergsteiger4711

Wo steht, dass unwissenheit vor Strafe schützt? Bitte setze Dich mal mit dem aktuellen Strafgesetz auseinander. Du kannst Doch nicht durch die Welt laufen, Menschen umbringen und dann sagen "ja ... habs nicht gewusst". Schwachsinn so eine Aussage.

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PumPum2004  03.07.2024, 19:21
@bergsteiger4711
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 17 Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Betonung liegt auf kann die Strafe [...] gemildert werden.

Muss sie aber nicht.

Da hast Du es schwarz auf weiß.

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Gianpiero545 
Beitragsersteller
 15.05.2024, 15:34

Danke für deine Antwort.

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Das ist ein Willkürurteil sag ich mal, obwohl ich Höcke gar nicht mag. Aber wenn etablierte Politiker dasselbe sagen und dafür nicht verurteilt werden, ist das schon der Hammer. Und nun die Gedankenwelt der Leute zu analysieren und zu spekulieren was sie bei einem Ausspruch gedacht haben mögen, ist Willkür pur.

Ich käme heute nicht auf die Idee "Alles für Deutschland zu sagen". Aber nehmen wir mal an, ich wäre in der Fußballnationalmannschaft vor einem wichtigen Spiel oder wäre Kanzlerkandidat dann könnte es schon sein, dass ich das sagen würde. Für einen künftigen Kanzler beeinhaltet diese Einstellung eigentlich auch sein Amtseid.

Absolut verdient. Er ist Geschichtslehrer.


Gianpiero545 
Beitragsersteller
 15.05.2024, 15:31

Danke für deine Meinung

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Ich hätte gerne mal eine Liste von dem, was man alles
nicht sagen darf. Wenn das, was Höcke da gesagt hat,
strafbar ist, ist es vielleicht auch "Kein schöner' Land
in dieser Zeit", das der bekannte Nazi Wilhelm von Waldbrühl
1840 geschrieben hat und das auch von der HJ und vom BdM
gesungen wurde.


bergsteiger4711  03.07.2024, 19:06

Das wusste ich gar nicht dass er das geschrieben hat. Habe ich früher auch unwissend gesungen. Das Gericht hat nichts besseres zu tun als sich mit solchen Parolen auseinanderzusetzen.

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