Sollte Deutschland die nationale Notlage erklären, da es sonst mit dem Migrationsproblem nicht fertig wird?

4 Antworten

Im deutschen Staatsrecht tritt der innere Notstand ein, wenn eine Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes gemäß Art. 91 Abs. 1 GG oder wenn eine Naturkatastrophe oder ein besonders schwerer Unglücksfall gemäß Art. 35 GG eintritt.

Ich kann nicht erkennen, dass irgendetwas davon akut vorliegt.


titzi4 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 16:58

Du hast die innere Sicherheit vergessen, die zählt da mit rein.

Panazee  29.08.2024, 18:00
@titzi4
Dies wird daran erkennbar, dass auf politischer Ebene gerne auf die Innere Sicherheit verwiesen wird, ohne zu beschreiben oder zu definieren, was Innere Sicherheit sei (oder aus Sicht des Sprechers sein sollte). Ebenso findet sich ein reger Missbrauch des Begriffs, wie die wissenschaftlich nicht belegte Behauptung der „Bedrohung der Inneren Sicherheit“ durch „steigende Jugendkriminalität“, „neue terroristische Bedrohung“ oder „steigende Gewaltkriminalität“.

Der ausgerufene Notstand gäbe z.B. der Bundeswehr die gesetzliche Grundlage, zivile Einrichtungen (jur.: Objekte) zu sichern, bei Bedarf den Verkehr zu regeln sowie die Polizei zu unterstützen. Der Artikel im GG umfasst beide Stufen des Notstandes, den Verteidigungsfall oder den Spannungsfall.

So köönt man in vortrefflicher Weiese Flüchlinge in verewaisten Militäeinrichtugnen kaserneiren, bis über deren Staujs entshieden ist, ein Ausweisiungsbeschluß ergangen ist und diese dann auch abgescchoben werdn dürfen.

Der Notstand kann nach der deutschen Regelung in Kraft treten, wenn eine äußere Bedrohung einen normalen demokratischen Entscheidungsprozess behindert, also zum Beispiel Bundestag oder Bundesrat nicht mehr zusammentreten können.

Bis dahin hat die Regeierung es aber bekanntlich noch nicht geschafft.

So kommt Deutschland z.Z. auch noch so zurecht.


titzi4 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 16:52

Das ist wohl Auslegungssache, denn auch die innere Sicherheit kommt hier zum Tragen. Sollte diese nicht mehr gewährleistet sein und es potentielle Gefahr (auch event. Politiker-Angriffe oder eben die innere Sicherheit) im Verzug sein, kann man diese Notlage ausrufen. Ob man das will/sollte... ich weiß es nicht, deshalb frag ich oben.

Wo ist die Grundlage für die Ausrufung einer 'nationalen Notlage'... müsste der Staat dafür nicht irgendwie... ich weiß nicht... in Not sein?

Aktuell sehe ich weder die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet, noch irgendeine schwere Naturkatastrophe o.ä., die sich ereignet hätte.


titzi4 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 17:07

Die innere Sicherheitslage zählt da mit rein.

BeviBaby  29.08.2024, 17:24
@titzi4

Auch die ist auf aufs ganze Bundesgebiet bezogen soweit ich weiß nicht derart bedroht, dass es einen nationalen Notstand rechtfertigen würde.

Nur weil ein populistischer Merz das fordert ist es noch lange nicht sinnvoll.


paulklaus  29.08.2024, 16:28

Sach nix gegen unseren diabolisch-demagogischen Christ- oder so ähnlichj-"Demokraten" !!

csor77  29.08.2024, 16:39

So einen Unsinnn fordert der Merz, ich dachte der will mal Kanzler werden?

Perpendikel  29.08.2024, 17:05
@csor77

Gerade deshalb versucht er jetzt bei den Ausländerhassern Stimmen abzugreifen.

titzi4 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 17:05

Der Gedanke ist aber nicht abwegig, das haben andere Länder auch bereits gemacht. Allerdings gab es dort nicht so viele Anschläge wie in Deutschland.