Ruf die 116117 an und schildere denen den Sachverhalt. Die sorgen zwar nicht für das Krankengeld, aber immerhin für zeitnahe Arzttermine.

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Frag mal im Kiosk deines Vertrauens nach, was die mit nichtverkauften Exemplaren machen. Einige Verlage wollen nur die Titelseite retour, den Rest könntest du dann erbitten.

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Dein Arbeitgeber zahlt nur die ersten 6 Wochen der Krankschreibung, danach die KK - egal ob sich die Diagnose ändert.

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Warum macht Faeser das nicht auch per Befehl an die Ordnungskräfte mit der AfD

Weil das Vereinsgesetz ausdrücklich NICHT für Parteien gilt. Ohnehin ist dieses reflexartige "Verbieten!" ungenehmer Meinungen ein klares Zeichen von Hilflosigkeit, als glaubte man, die würden so verschwinden. Schon Voltaire wusste:

„Das Recht zu sagen und zu drucken, was wir denken, ist eines jeden freien Menschen Recht, welches man ihm nicht nehmen könnte, ohne die widerwärtigste Tyrannei auszuüben. Dieses Vorrecht kommt uns von Grund auf zu; und es wäre abscheulich, dass jene, bei denen die Souveränität liegt, ihre Meinung nicht schriftlich sagen dürften.“

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finde ich schlecht

Aus der Begründung des Verbotes:

In ihren reichweitenstarken Publikationen und Produkten verbreitet die "COMPACT-Magazin GmbH"  antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte

Nur gut, daß alle diese unerwünschten Meinungen gemeinsam mit ihrem nun verbotenen Transportmedium verschwinden werden. Meinungsfreiheit ist eben die Freiheit zu sagen, was die Regierung meint. Armes Deutschland...

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Andere Antwort
ich weiß einfach nicht was ich sonst tun soll wenn ich sündhafte Gedanken habe

Lass dir kein schlechtes Gewissen einreden, aber achte auf deine Taten. Die Gedanken hingegen sind frei und damit auch frei von jedweder "Sünde".

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Beten heißt bitten. Wie, wo und bei wem du das tust bleibt ganz allein dir überlassen. Hör nicht auf die Dogmatiker, die allein ihre Vorstellung zur einzig richtigen erklären. Das mag für sie funktionieren, lässt sich aber nicht auf alle verallgemeinern. Viele Wege führen nach Rom - auch deiner, wenn du ihn voller Überzeugung und ohne Zweifel gehst.

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Hier sind es bisher gerade mal 30k schlechte Verlierer:

https://www.change.org/p/wiederholung-des-4tel-finales-von-deutschland-wegen-nicht-gegebenem-elfmeter

Dass die Petition Erfolg haben wird und das Spiel wiederholt wird, ist allerdings ausgeschlossen, egal wie viele Petitionen dazu auch noch gestartet werden... https://www.change.org/p/wiederholung-des-viertelfinale-spanien-gegen-deutschland-aufgrund-der-fehlentscheidungen

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https://duckduckgo.com/?q=cassis+fruchtgummi&atb=v314-1&iax=shopping&ia=shopping

zumindest online sieht es ziemlich mau aus, aber wie bereits erwähnt: Bei REWE gibt es sie noch immer:

https://shop.rewe.de/p/red-band-fruchtgummi-cassis-selection-500g/103724

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Warum ignorierst du die Fakten und repetierst stattdessen die Reklamelügen der Verbrennerfans?

Ökobilanz Elektroautos: besser, aber nicht perfekt

In Deutschland verursacht der Verkehrssektor 20 Prozent aller Treibhausgas-Emissionen. Deswegen ist es sinnvoll, auch hier nach Alternativen zu suchen – und Elektroautos sind derzeit die beste Alternative, so die neueste Studie des UBA.

Die Fakten in Kürze:

  • Ein neues Elektroauto reduziert die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu einem neuen Verbrenner über die gesamte Lebensdauer um fast die Hälfte.
  • Die „Stromer“ nützen dem Klimaschutz tatsächlich auch mehr als Pkw mit alternativen eFuel- oder Wasserstoff-Antrieben.
  • E-Autos fahren weniger klimaschädlich als sogar gebrauchte Fossil-Fahrzeuge.

Dass Elektroautos von Vorteil für das Klima sind, steht schon jetzt fest. Dieser Vorteil fällt aber umso stärker ins Gewicht, 

  • je grüner der Strom ist, mit dem sie betankt werden,
  • je kleiner die Autos und ihre Batterien sind,
  • je mehr erneuerbare Energien für die Produktion von Autoteilen genutzt werden,
  • je intensiver der Stromer gefahren wird und
  • je mehr das E-Auto als Ersatz, nicht als Ergänzung zu Fossilen gefahren wird. 

https://utopia.de/ratgeber/oekobilanz-elektroauto-nachhaltigkeit-umweltbilanz-bei-e-auto_129607/

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wenn du uns seine Telefonnummer gibst fragen wir ihn selbst. Andernfalls können wir lediglich spekulieren, und das nützt niemandem.

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Meinung des Tages: Seit dem 01.07.2024 dürfen Cannabis-Clubs aktiv werden – was haltet Ihr davon?

Manche hielten es für einen (schlechten) Aprilscherz, andere haben sehnlichst auf den Tag gewartet: Ab dem 01.04.2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Selbstverständlich unter strengen Regeln – etwa, wie viel mit sich geführt werden darf oder wo der Konsum strikt verboten ist. Doch ein großer Teil fehlte bisher: Die Möglichkeit des Anbauens in größerem Stil.

Was bisher erlaubt ist

Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland einen Wohnsitz oder den ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen beispielsweise im Eigenheim zum Zwecke des Eigenkonsums bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Diese Regelung gilt je volljähriger Person/Haushalt. Außerdem dürfen laut dem neuen Gesetz Erwachsene 25 Gramm mit sich führen, im eigenen Haushalt dürfen sogar bis zu 50 Gramm gelagert werden.

Etwas komplizierter wird es, wenn es darum geht, wo ein Joint konsumiert werden darf: Fußgängerzonen sind dabei tagsüber beispielsweise tabu, wenn Kinder und Jugendliche dabei sind. Auch in Sichtweite von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen ist der Konsum untersagt. Der Bannkreis beträgt 100 Meter um die Eingänge herum.

Start der Cannabis-Clubs und Vorschriften

Vereine, die größere Mengen von Cannabis produzieren wollen, dürfen seit dem 01.07.2024 an den Start gehen. Allerdings gibt es auch dafür natürlich wiederum einige Auflagen. Auch hier gilt, dass die Mitglieder seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen müssen. Eine Mitgliedschaft muss außerdem mindestens drei Monate dauern, um den sogenannten „Drogentourismus“ zu vermeiden. Außerdem dürfen Mitglieder des Vorstandes der etwaigen Vereine nicht aufgrund von Drogendelikten vorbestraft sein.

Angebaut werden darf zudem nicht in Wohngebäuden, ebenso wenig darf mit auffälligen Schildern darauf hingewiesen werden. Werbung ist nicht gestattet, ebenso wenig wie der Konsum 100 Meter um den Eingang der Cannabis-Clubs herum. Auch gilt erneut ein Abstand zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen: 200 Meter Distanz müssen dazwischen liegen.

Anbauvereine können nun eine amtliche Erlaubnis beantragen. Dabei müssen Standort, Mitgliederanzahl, die Größte der Anbauflächen, die voraussichtlich produzierte Cannabismenge pro Jahr, Sicherheitsmaßnahmen und außerdem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept angegeben werden.

Wird die Erlaubnis dann ausgestellt, ist sie für sieben Jahre gültig und kann bereits nach fünf Jahren verlängert werden. Derzeit rechnen einige Bundesländer mit einer ungefähren Bearbeitungsdauer von drei Monaten.

Kritischer Betrachtung von Seiten der Polizei

Obwohl es auch in den Cannabis-Clubs strikte Regeln zur Abgabe gibt – dazu gehört beispielsweise die Maximalabgabe von 25 Gramm pro Tag/Mitglied und monatlich maximal 50 Gramm, sowie ein weiterer Grenzwert für 18-21-Jährige, die monatlich nur 30 Gramm mit maximal zehn Prozent THC bekommen – gibt es von Seiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Zweifel. Befürchtet wird laut Alexander Poitz (stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP), dass Anbauvereine aus dem Bereich organisierter Kriminalität missbraucht wird, um eigene kriminelle Strukturen auszubauen.

Befürchtet wird außerdem, dass dadurch, dass bald wesentlich mehr Cannabis im Umlauf sein wird, eine gesteigerte Gefahr und eine negative Auswirkung für Kinder und Jugendliche bestehen könnte.

Obwohl Befürworter der Cannabis-Legalisierung damit gerechnet haben, dass Sicherheitsbehörden durch eine Legalisierung entlastet werden, sei das laut Poitz bis dato nicht eingetreten. Im Gegenteil: Durch das neue Cannabisgesetz entstehen für die Polizei zusätzlich Aufgaben, die voraussichtlich zu einer Mehrbelastung führen werden. Der Gewerkschafter fordert deshalb vom Bund, dass zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. 

Unsere (weiteren) Fragen an Euch:

  • Welche Auswirkungen der Legalisierung habt Ihr bisher mitbekommen?
  • Was denkt Ihr über die Vorschriften, die es bisher gab und kommend für die Vereine geben wird?
  • Denkt Ihr, die Vorschriften werden ausreichen, sodass es nicht zum befürchteten "Drogentourismus" kommen wird?
  • Seht Ihr einen ausreichenden Schutz für Kinder und Jugendliche?
  • Überwiegen Eurer Meinung nach die Vor- oder die Nachteile bei der neuen gesetzlichen Regelung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cannabis-legalisierung-130.html
https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-teillegalisierung-102.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

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Ich sehe das anders und zwar ...

... sollte Hanf rechtlich dem Tabak gleichgestellt werden. Selbstgedrehte Zigaretten darf man vor jedem Kindergarten rauchen, aber sobald auch Hanf drin ist wird es zur Straftat? Was für ein Unsinn - mit "Legalisierung" hat dieses kleine Zugeständnis der Prohibitionsapostel an den Zeitgeist kaum etwas zu tun.

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