Solange Auge und Nase ihr ok geben und auch die Zunge keine Einwände hat sollte der Genuss der (vollständig durchgegarten!) Putenschnitzel unbedenklich sein.

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Sofern du ihm eine Möglichkeit bietest, dir diese Punkte berechtigt abzuziehen, kann (und darf) er das natürlich auch tun. Sofern du aber alles richtig hast kann (und darf) er das natürlich nicht.

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Bei wem sucht ein "INCEL" denn die Ursache für seine Beziehungsunfähigkeit? Die, mit denen ich bisher in Kontakt kam, waren sich einig: Die Frauen sind daran Schuld. Sie als Männer hätten ein Recht auf Sex und würden es am liebsten gesetzlich einfordern.

Du magst andere kennen, hier jedenfalls tauchen nur diese einfältigen Frauenhasser auf.

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Gegen Vegetarier habe ich nichts, bin ja selbst einer (bis auf zweimal im Jahr zum Familienessen). Auch Veganer sind mir egal, solange sie mir nicht ihre Religion aufdrängen wollen und sich dabei in ihrem Missionierungswahn zu einem "besseren Menschen" erklären.

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da im Traum alles möglich ist, kann z.B. auch etwas esoterisches, religiöses oder irgendetwas anderes dabei sein, was man in der Realität nicht beweisen kann und es nur Fantasie ist.

Eben: es gibt nichts, was in der Fantasie nicht möglich ist. Man darf nur nicht den Fehler begehen, irgendwas davon auch für real zu halten.

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Nach 911 gaben sich viele Truther als "erwacht" aus und bezeichneten alle anderen als "Schlafschafe".

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 200 € einfach so fürs Reden

Für rechtlich wirksames Reden. Auch dazu bedarf es einer intensiven Ausbildung.

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Nein
Es ging ihr nicht darum, Hitler als Kommunisten darzustellen.

Natürlich ging es ihr genau darum, sonst hätte sie es schließlich nicht so eindeutig formuliert.

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Was passiert dann und wie wird geurteilt?

John Niven hat darüber ein ganzes Buch geschrieben: "Gott bewahre".

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Also warum hängen sie, dass an die grosse Glocke wie gut sie sind? Kauft, dass wirklich jemand ab?

Schau dir all die Superhelden unter den Spitzenpolitikern an. Würde denen das niemand abkaufen ließen sie diesen Unsinn längst.

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Wenn jemand kein Geld für eine Beerdigung hat und keine Angehörigen in der Lage sind, die Kosten zu übernehmen, springt in der Regel das Sozialamt ein. Dies wird als ordnungsrechtliche Bestattung oder Sozialbestattung bezeichnet.

Angehörige, die die Kosten der Bestattung nicht tragen können, können beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen (§ 74 SGB XII). Dafür müssen sie nachweisen, dass sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen.

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