Persönlich empfinde ich die heutige Zeit nicht als schlecht.

Ich komme ganz gut klar.

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Führen Sie doch einfach mal gelegentlich die mietvertragliche vereinbarten Schönheitsreparaturen durch.

Der Vermieter steht vermutlich auf dem Standpunkt:

"Macht es Euch schön, dann habt Ihr es schön!"

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Ich weiß ganz gut, was im WaffG steht und finde es gut

Ich bin seit sehr vielen Jahrzehnten Jäger mit ca. 560 ha innerhalb der Familie über Generationen weitervererbtem Eigenjagdbezirk und recht erfolgreicher Sportschütze auf Bundesebene.

Der Besitz von Waffen, der übrigen im Waffengesetz nicht nur geregelt, sondern die darin auch definiert sind, hat man von daher sehr gut zu kennen; ansonsten sind Jagdschein und WBK recht schnell weg.

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Sofern die Entwässerung des Hofes nicht über das kommunale Kanalsystem erfolgt, zahlen Sie auch keine Gebühren.

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4 Zi,, Küche, Diele, 2 x Bad/WC, Gäste-WC, freistehendes Haus ca. 150 m², 2 Garagen, ca. 1.400 m² Grundstück, Köln Westen, wird von meiner Frau und mir alleine bewohnt.

Die beiden Kinder sind inzwischen bereits einige Jahre raus und wohnen in jeweils eigenen Häusern.

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Wer sich heute ein Haus kaufen will versklavt sich bis zur Rente. 

Ne, der baut klug für sein Rentnerdasein vor, indem er spätestens bei Renteneintritt mietfrei wohnt und Vermögen gebildet hat.

Schöne Sklaverei! - Kann man mit leben.

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Er scheint nicht begeistert zu sein, sonst hätte er wohl spontan zugestimmt.

Bis zu einer Zusage sollten Sie mit der Anschaffung Zurückhaltung üben, sonst könnte das Ärger geben.

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Die Rechtslage ist doch eindeutig!

Im juristischen Wortlaut ist eine Fundsache als ein nicht herrenloses Objekt ohne Besitzer definiert. Das Fundrecht ,§§ 965 bis 984 BGB, regelt die Verhältnisse zwischen dem Eigentümer des verlorenen Gegenstandes und dessen Finder. Dem Gesetzgeber nach treten Finder und Eigentümer in ein gesetzliches Schuldverhältnis.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 965 Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

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Es läuft ähnlich wie bei den Katastrophen Im Erft- und Ahrtal.

Da Saarland wird wegen einer solchen Sache wohl nicht gleich wieder den Franzosen überantwortet.

Das entspräche nicht dem Pathos Adenauers:

(Saarbrücken, 1. Januar 1957)

Freude, schöner Götterfunken ! Der heutige Tag ist wahrhaft ein Tag großer und reiner Freude für alle Deutschen. Er ist es vor allem für die Deutschen an der Saar, die nunmehr in voller Freiheit zu Deutschland zurückkehren nach elf Jahren der Bedrängnis und der Not.
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Sie können das Wohnrecht mit Todesnachweis im Grundbuch löschen lassen.

Damit ist jeglicher Anspruch erloschen.

Bekannte Erben fordern Sei mit einer angemessenen Frist von 14 Tagen zur Räumung der Wohnung auf.

Bei fruchtlosem Fristablauf reichen Sie Räumungsklage bei Amtsgericht gegen die Erben, soweit die nicht ausgeschlagen haben, was aufgrund des geschilderten Vermögenshintergrundes der Erblasserin auszuschließen sein dürfte, ein.

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Mir egal

Je weiter man zurück schaut, desto einfacher erklärt sich die Migration:

https://www.google.com/search?client=opera&q=so+sin+mer+all+he+hin&sourceid=opera&ie=UTF-8&oe=UTF-8#fpstate=ive&vld=cid:afb8afb8,vid:vU0STZEBubY,st:0

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Aktivisen halt!

Die tauchen so schnell ab, wie sie zwischen durch immer wieder mal erscheinen.

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Sie werden sich Dinge auf eigene Kosten neu anschaffen müssen und verlorene Unterlagen die Sei brauchen neu beschaffen.

Evtl. lohnt sich auch der Abschluss einer Hausratversicherung für künftige Pannen; man weiß ja nie!

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Niemanden! Die Erwartungen sind zu hoch - was sonst?

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Haben Sie schonmal daran gedacht, Meistbietende im Verfahren zu bleiben, immerhin zahlen Sie letztlich ja nur die Hälfte des Meistgebots und können als Alleineigentümerin im Haus mit den Kindern verbleiben.

Lassen Sie keinen vom Gericht bestellten Gutachter ins Haus - das gibt deutliche Sicherheitsabschläge bei der Bewertung und steigert so Ihre eigenen Chancen bei der Versteigerung.

Haben Sie mit der Bank geklärt, ob die dem Verfahren aus vorrangigem Recht heraus beitreten?

Wichtig ist, dass Sie dem Verfahren beitreten um so die gleichen Rechte wie Ihr Mann über das Verfahren wahrnehmen können.

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