Also ich habe ein Tierabwehrspray.

Das könnte eventuell funktionieren. Gegen den EINEN Hund, der das mal abbekommen hat (und das hat mir schon verdammt leid getan!) hat es gut funktioniert.

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Alles mit Bällen, alles mit Dreck, Staub oder über den Boden robben, auf den Boden fallen, mit dem Boden in Kontakt kommen (oder alternativ mit Sachen, die auf dem Boden lagen).

In anderen Worten... ich hab nahezu den gesamten Sportunterricht gehasst wie die Pest.

Inzwischen gehe ich jeden Tag mindestens 20 Kilometer und spiele dreimal die Woche mit einer Freundin Tennis. Schade, dass der Schulsport mir diese Möglichkeiten mich zu bewegen nicht gezeigt hat und stattdessen der Ansicht war das non plus ultra sei es wahlweise in einen Kasten mit staubigem oder feuchtem Sand zu springen.

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Ganz im Ernst... wo bricht sich denn der Schüler einen Zacken aus der Krone, wenn der Lehrer ihm ein Darlehen über ein Blatt gibt und der Schüler gibt das dann zurück?

Ich finde es auch ziemlich lächerlich. Ich hatte mal jemanden in der Klasse, der hat sich wirklich akribisch aufgeschrieben wenn er mal was verliehen hat. Sowas von wegen 'eine Tintenpatrone' oder 'ein Zeichenblockblatt'.

Und ja, wäre das wirklich ständig vorgekommen, dann finde ich es auch okay, wenn man sowas einfordert, denn man will sich ja echt nicht ausnutzen lassen. Aber wenn das dreimal im Schuljahr vorkommt (und er z.T. auch mal was 'geliehen' bekommt), dann würde ich alle Fünfe geradesein lassen und sagen 'passt schon'.

Dennoch... es ist FAIR der Person zurückzugeben, was sie dir gegeben hat, wenn sie es unbedingt zurück möchte. Auch wenn es nur ein Blatt war. Und im Endeffekt ist derjenige der das einfordert ja auch durchaus im Recht.

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Das ist ja absurd wenig. Ich kenne kenne keinen Menschen, der in so schneller Zeit einschlafen kann

Ich kann das, wenn ich abends anständig müde bin.

Und sicher sind diese 15 Minuten nicht das Maß aller Dinge, sondern eher ein Durchschnitt. Aber wenn du dich nachts 2 einhalb Stunden im Bett wälzt, solltest du vielleicht überlegen, ob das wirklich so sein soll.

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Das wäre ein Verstoß gegen die Schulpflicht. Das zieht Ärger und ggf. auch ein Bußgeld nach sich. Weiterhin würde der Arzt sich durch ein ggfs. falsch ausgestelltes Attest erhebliche Probleme bereiten.

Und die Schule würde dir LOCKER eine Attestpflicht aufs Auge drücken, da kannst du aber sicher sein.

Kann Ich mich da von der Schule befreien lassen oder mich krankmelden?

Selbstverständlich nicht. Wenn die Schule der Arbeit im Weg steht und du noch schulpflichtig bist, dann hat die Arbeit der Schule zu weichen und nicht umgekehrt.

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Instabiler Meniskusriss - OP oder nicht OP?

Hallo!

In der Bahn über einer Treppe ausgerutscht, dann über Umwege bei MRT und Orthopäde/Chirurg gelandet und Befund: instabiler Meniskusriss, gerissener Meniskus laut MRT Bild sogar umgeklappt im Sinne von "flipped Meniskus" am Außenmeniskus Riss von ca. 7 mm. Und noch zusätzlich innen ein Riss von 2 mm.

Arzt meinte man könnte operieren, es aber auch so lassen (könnte auch von selbst heilen). Arzt hat Knieop. schon über 2000 mal gemacht.

Zuerst Op Termin gemacht, dann ganze Woche Angst geschoben und dann konnte meine Begleitung nicht mehr (eine Person muss 24h nach Narkose da sein). Bin allein und neu in fremder Stadt weit weg von Freunden.

Dann erstmal keine OP und abgewartet. Sind schon 6 Wochen vergangen. Beim Ausstrecken spüre ich einen Widerstand im Bein und an manchen Stellen tut es kurz weh.

Der Termin beim anderen Arzt (um sicher zu gehen) wäre erst in 2 Wochen. Ich kriege langsam Panik, dass ich operieren sollte. Gleichzeitig weiß ich nicht, was der andere Arzt wohl sagen würde (ob man das auch konservativ behandeln kann oder sogar nähen). Der erste Azt voll das gerissene Stück Meniskus rausschneiden mit Vollnarkose.

Ich bin mir nicht sicher ob ich den 2. Termin abwarten soll oder doch die OP beim ersten Arzt machen soll. Ich kann deswegen nicht ruhig schlafen und je länger ich warte umso schlimmer wird es. Will aber auch keinen voreilligen Fehler machen.

Der Hausarzt hat mich schon beim Telefon abgewimelt weil er meinte, nicht sein Fachgebiet. Der erste Orthopäde hat das MRT sehr schnell überflogen, das Bein kurz abgetastet und wollte schon operieren. Das hat mich verunsichert, weil ich dachte, er macht die OP vielleicht weil es die Kasse bezahlt, nicht weil es unbedingt notwendig ist. Und er meinte, dass er für nix garantieren kann und die Entscheidung bei mir liegt.

Ich bin eh neu in der Stadt und sozial wie auch emotional nicht gut angebunden. Ich habe das Gefühl ich kann keine Entscheidung treffen, besonders jetzt wenn es notwendig ist. Was würdet ihr tun?

Meinungen?

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Dir wird hier niemand eine genaue Diagnose geben können, denn niemand kennt deinen konkreten Fall.

Ich weiß zum Beispiel nicht, wie schwer dein Fall ist, was konkret gemacht werden müsste. Mit dem wenigen was ich allgemein von Meniskusverletzungen weiß kann ich dir sagen, dass zumindest die beiden Optionen, die dir eröffnet wurden (heilen lassen mit z.B. Physiotherapie und Operation) mögliche Optionen bei einer entsprechenden Verletzung sind.

Aber wie gesagt... das hängt auch ein Stück weit von der Verletzung und deren Schweregrad an sich ab.

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Seitdem wird es einfach immer schlimmer und ich kann es mir nicht erklären wieso.

Dann solltest du das idealerweise mal mit einem Urologen besprechen. Ungewollter Urinabgang kann viele Ursachen haben. Dass du dir eine Binde in die Unterwäsche legst ist in aller Regel keine davon. Das hat wenig damit zu tun, das ist im Endeffekt nur etwas, was 'neben' der sich verschlechternden Harninkontinenz 'läuft'.

Sich sowas abzutrainieren ist, nebenbei, ein Stück weit möglich. Dabei wird aber eher mit dem Fassungs- und Haltevermögen der Blase 'gespielt'. Sowas passiert nicht unterbewusst und ohne dass du es merkst.

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Ja

Ich hätte damit per se kein Problem. Einmal ist bekanntlich immer das erste Mal und ich vermute es gibt unzählige Typen, die sich auch noch beim 25. Mal idiotisch anstellen.

Insofern... warum nicht, wenn es sonst passt.

Nebenbei kann man durchaus auch wissen wie man (zumindest in der Theorie) eine Frau befriedigt ohne das bereits in der Praxis erprobt zu haben. Wäre mir lieber als jemand der denkt Sex sei lediglich dumpfe "rein-raus"-Penetration.

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Nett dass du die 'juristische Gesetzeslage' ansprichst... welcher Bereich schwebt dir da denn vor?

Zivilrechtlich bist du mit 18 volljährig. Strafrechtlich bist du zwischen 18 und 21 noch 'Heranwachsender'.
Das SGB 8 spricht von 18 bis 27 von einem 'jungen Volljährigen', zieht also eine weitere Grenze.

Ich persönlich würde sagen 'Erwachsen ist man per se ab 18, auch wenn man nicht immer so behandelt wird'. Das zeigt m.E. u.a. dass ab 18 Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden KANN. Das Strafrecht räumt dem jungen Erwachsenen eben ein, dass er auch noch 'etwas jugendlich' sein kann und überlässt die Prüfung deswegen dem Einzelfall, aber eigentlich ist man bereits erwachsen.

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Wenn er ein Thema vorgegeben hat und du dich nicht daran gehalten hast, dann hast du das Thema verfehlt, würde ich sagen.

Hätte ich meine Seminararbeit über die letzte Schuldrechtsreform geschrieben anstatt über die Instrumente unserer Rechtsordnung, um rechtsradikale Richter aus dem Amt zu entfernen, dann hätte ich das Thema auch verfehlt. Egal wie gut meine Arbeit formatiert ist, egal wie makellos meine Zitate sind oder wie gut meine rechtliche Bewertung.

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Wärt ihr dafür? 

Wenn es 'die Ukraine' nach dem Krieg noch gibt und das Land die entsprechenden Anforderungen für den EU Beitritt erfüllt sehe ich kein Problem.

Ich finde es wäre ein schöner Gedanke die Ukraine in die EU zu nehmen damit Russland es nicht als kleines Schwesterland betrachtet was man mal so angreifen kann.

Ich fände es schön, wenn der EU nur noch Staaten beitreten, die auch den entsprechenden Anforderungen genügen... aber naja, jeder wie er will...

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Besser wäre es vielleicht ERSTMAL einen Onlineshop zu 'versuchen' und dann wenn das WIRKLICH gut läuft zu schauen, ob du einen tatsächlichen Laden haben möchtest.

Der Gedanke dahinter ist im Endeffekt, dass bei einem tatsächlichen Laden der Kundenkreis in aller Regel begrenzter und die Fixkosten höher sind. Solltest du über das Internet (was ich nicht glaube) wirklich DURCHSCHLAGENDE Erfolge erzielen, dann kannst du immer noch einen Laden eröffnen.

So wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach merken, dass es sich auf Dauer nicht trägt und die Idee mit dem Laden aufgeben bevor du all dein Geld verpulverst und ggf. noch in der Insolvenz landest.

In jedem Falle würde ich dir raten ein entsprechendes Seminar oder einen Kurs zu besuchen, der auf die Selbständigkeit vorbereitet. Die IHK bietet sowas z.B. an.

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Kommt drauf an. Befristete Verträge sind aber an und für sich nicht so untypisch, dass bei mir sämtliche Alarmglocken läuten würden.

Wenn dich das Unternehmen interessiert und du die Möglichkeit hast, dann nimm an und schau was wird. Wenn alles gut läuft dann steht die Wahrscheinlichkeit auf eine Entfristung ja meist auch nicht schlecht.
Sonst musst du halt weiter suchen bis du jemanden findest, der dir was unbefristetes anbietet. Je nach 'Zielbereich' in deiner Branche kann das allerdings mehr oder weniger lange dauern.

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Das ist soweit ich weiß nicht gesetzlich geregelt. Also eine individuelle Entscheidung und oftmals eine schulinterne Regelung, von der ich persönlich nicht viel halte.

Entsprechend ist dann auch die Ausgestaltung eine Frage der Schule. In der Regel werden jedoch wohl alle nachschreiben müssen.

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 Darf der Chef einfach die Stunden reduzieren ohne das Einverständnis des Mitarbeiters?

Nein, darf er an sich nicht so einfach.

Ist es rechtens, ihr mit einer Kündigung zu "drohen" sollte sie dem nicht zustimmen?

Eine Drohung an sich sicher nicht. Andererseits kann es natürlich sein, dass der Betrieb im Moment einfach nicht mehr so viel hergibt und er sie sich, wenn sie auf die Stunden besteht, nicht mehr leisten kann.
Wie gesagt... wir wissen nicht, was sich da ggf. im Hintergrund abspielt.

Ein Kind als solches bietet, nebenbei, keinen großartigen Kündigungsschutz.

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Vor den besonderen Vorschriften stehen die allgemeinen Vorschriften in Art. 83.

Die schränken die ganze Sache nochmal deutlich mehr ein als du hier suggerierst.

Die Antwort letztlich: In besonderen Einzelfällen wird es erlaubt sein. Dass es per se möglich ist, siehst du ja in dem Artikel den du zitierst. Aber ein solcher Einzelfall muss erstmal vorliegen.

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Das KANNST du machen. Du brauchst das Zertifikat nicht zwingend.

Allerdings stellt sich halt die Frage ob du als Kunde zu jemandem gehst, der so ein Zertifikat hat oder zu jemandem, der es nicht hat. Und es gibt halt einfach zu viele Nagelstudios von Leuten, die das Zertifikat haben und auch die sind mitunter so billig, dass du das preislich eigentlich nicht unterbieten kannst, wenn du wirtschaftlich bleiben willst.

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Kommt aufs Bundesland an. Ich meine in RLP könnte man es ausgleichen, müsste es aber auch.

Zum Ausgleich geeignet ist eine 1 oder zwei 2er in Haupt- oder Nebenfächern.

Aber wie gesagt... kommt aufs Bundesland an.

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kann der gesetzlicher Betreuer (auch wenn ich volljährig bin) und er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, mir verbieten in der eigenen Wohnung zu leben

Ja, kann er. Denn er hat ja aus irgendeinem Grund das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

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