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Was bloß tun mit Eltern meines Partners?

Hallo liebe Leute von Gutefrage

Meim Problem ist dass die Familie meines Mannes aus den Iran nicht kommen will zu uns ihren Enkel besuchen weil wir die Schwester meines Mannes nicht einladen.

Vielleicht kann man die Lage durch diesen Text besser einschätzen: Ich habe schon seit geraumer Zeit die gleichen Gedanken. Ich habe kürzlich ein Baby bekommen mit meinem Partner. Er ist der Erstgeborene deswegen ist er bei seiner Familie sehr beliebt. Allerdings wohnt die Familie meines Mannes am anderen Ende der Welt im Iran. Bloß seine kleine Schwester wohnte bis vor kurzem hier doch sie will nun zurück fliegen für immer da sie ihre schulische Ausbildung hier nicht geschafft hat. Allerdings hatten wir zu ihr sowieso keinen Kontakt mehr da sie unsere Ehe extrem beeinträchtigt hat indem sie jeweils beim anderen schlechte Dinge und Lügen erzählt hat und uns immer wieder gegeneinander ausgespielt hat. Fast jedes Treffen war sie auch ohne ersichtlichen Grund aggressiv und respektlos zu mir und tatsächlich auch zu meinem Mann. Als ich von der Schwangerschaft erfuhr, wollten wir irgendwann keinen Kontakt mehr da sie immer wieder Streit suchte und uns ausspielen wollte. Außerdem war sie der Meinung sie hat als Schwester für ihn einen höheren Stellenwert zu haben als ich. Sein Vater schob dann die ganze Schuld auf mich und meinte ich sei an allem Schuld. Von uns wurde erwartet dass wir da hin fliegen doch ich will nun nicht mehr. Ich hab einfach auch Angst dass mein Baby mir weggenommen wird und zu seiner Familie wenn meinem Mann zB etwas passiert zB schwere Krankheit usw. Soweit ich weiß kommen die Kinder dann nämlich zur Familie väterlicherseits bzw die haben Vormundschaft im Iran. Seine Schwester macht mir vorallem etwas Angst, da sie sich schon wegen Nichtigkeiten umbringen wollte und ich hab einfach Angst dass mein Kind etwas passiert. Nun da wir nicht hingehen wollen und mein Mann hinter mir steht wollen wir sie zu uns einladen. (Seine Eltern wissen allerdings noch nicht dass wir nie vorhaben zu kommen.) Aber seine Eltern wollen ihre Tochter halt nicht sozusagen für 2 Wochen „zurücklassen“ und allein fliegen. Versteh ich irgendwie auch aber jedes Treffen mit ihr war mehr als nur schrecklich und ich weiß dass von mir erwartet wird ihr mein Baby zu geben dass sie es zB halten darf und ich komm mit dem Gedanken echt nicht klar. Sie hat auch mehrfach krasse Lügen über mich erzählt sodass ich mich während der Schwangerschaft so aufgeregt hab und deswegen eine Fehlgeburt befürchtet habe. Und wir reden hier von keinem Mädchen sondern von einer über 20 Jährigen.

Ich weiß nicht wie ich das anstellen soll. Einerseits ist es gut dass mein Baby seine Familie sehen kann - andererseits wollen sie unbedingt meine Schwägerin mitnehmen und ich weiß es endet im Chaos. Vorallem seitdem mein Mann sie einfach geblockt hat hasst sie mich abgrundtief. Wie sollen wir das bloß regeln?

Kinder, Familie, Schwangerschaft, Baby, Psychologie, Familienprobleme, Partnerschaft, Streit

Bin ich nun von der Polizei für immer abgelehnt?

Die vom potentiellen Dienstherrn erwartete Vorbildfunktion in Bezug auf

ein regelkonformes Wohlverhalten ist von Ihnen im geforderten Maß nicht

zu erwarten, was zum derzeitigen Stand an Ihrer charakterlichen Eignung

für den Polizeiberuf begründet zweifeln lässt. Der Vorfall ereignete sich

circa ein halbes Jahr vor Ihrer Bewerbung. Die Zeit zwischen der

Verfehlung und der geplanten Einstellung ist im Verhältnis zur Schwere

der Tat zu sehen. Zum angestrebten Einstellungszeitpunkt in den

Polizeivollzugsdienst würden die Vorfälle weniger als 2 Jahre

zurückliegen. Dies ist eine zu kurze Zeit für einen Reifeprozess, der eine

positive Charakterentwicklung annehmen lassen würde. Dass bei Ihnen

eine hinreichende Kompensation stattgefunden hat, die bis zum

potentiellen Einstellungstermin zu einer nachhaltigen

Verantwortungsübernahme führt, ist fortwährend zweifelhaft bzw. kann

zum jetzigen Zeitpunkt nicht positiv prognostiziert werden.

Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: Zweifel an der charakterlichen

Eignung können auch aus einem Ermittlungsverfahren abgeleitet werden.

Die Behörde ist allerdings an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft

bzw. des Gerichts nicht gebunden. Eine strafrechtliche Verurteilung ist

folglich nicht erforderlich, vgl. OVG NRW Beschluss vom 16.12.2021- 6 B

1461/21.

b)

Dabei weise ich darauf hin, dass bei Vorliegen mehrerer Verfehlungen,

jede für sich betrachtet zu Zweifeln an Ihrer charakterlichen Eignung führt.

c)

Vorliegend habe ich mein Ermessen fehlerfrei und im Einklang mit der

geltenden Rechtslage ausgeübt.

Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Entscheidung, bedanke mich für das

dem Polizeiberuf entgegengebrachte Interesse und wünsche Ihnen für

den weiteren Lebensweg alles Gute.

Für immer abgelehnt 50%
Nicht für immer abgelehnt 50%
Anschreiben, Bewerbungsschreiben

Sollte die AfD wegen solcher Äußerungen ihres Spitzenpersonals verboten werden?

Ein typisches Zitat Weidels dem „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zur AfD:

»Herr Stamp steht auf verlorenem Posten in einer Regierung, die alles tut, um irreguläre Migration nach Deutschland und in die deutschen Sozialsysteme zu ermuntern und anzuheizen, die mit der Verramschung der deutschen Staatsbürgerschaft vollendete Tatsachen schafft und großzügig Aufenthaltstitel an Migranten verteilt, die von Rechts wegen längst hätten gehen müssen.[...] Trotz millionenfacher Netto-Einwanderung herrscht Arbeitskräftemangel, die mit nicht integrationsfähigen Migranten gefluteten Sozialsysteme stehen vor dem Kollaps, und die innere Sicherheit löst sich in einem Klima der alltäglichen Migrantengewalt und der Terrorisierung der Bevölkerung durch angebliche ‚Schutzsuchende‘ auf. Der Kipppunkt, hinter dem eine Korrektur dieser unhaltbaren Verhältnisse nicht mehr möglich ist, steht unmittelbar bevor.«

Die ohnehin öffentlich bekannten Zitate lassen sich im SPIEGEL bequem suchen und nachlesen. Man muss die Sichtweise Weidels und der AfDler nicht teilen. Aber es ist aus meiner Sicht Ausdruck des Rechts der Deutschen auf freie Wahlen, dass auch eine Partei wie die AfD wählbar ist. So wie auch die Linken usw. wählbar sein müssen. Im Zweifel muss die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Wahlen geschützt werden.

Die Forderung nach einem Verbot der AfD auf Basis der aktuellen Faktenlage wäre aus meiner Sicht verfassungswidrig und würde die Demokratie nicht stärken, sondern abschaffen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-ist-rechtsextrem-hier-sind-die-belege-des-verfassungsschutzes-a-b5fa40e4-a54e-410a-8cc7-ade35d09f77c

Nein 71%
Ja 29%
Gesetz, Bundestagswahl, Demokratie, Partei, Verfassung, Wahlen, AfD

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