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Darf der Vermieter Balkone anbauen, gegen den Wunsch der Mieter? Wohnungsgenossenschaft. ?

Folgende Situation. Wir sind vor etwa 8 Jahren in ein Mehrfamilienhaus eingezogen, in eine Wohnung ohne Balkon. Zuerst als Untermieter, später dauerhaft die Wohnung übernommen. Der Vermieter ist eine Wohnungsgenossenschaft. Unsere Anteile haben wir eingezahlt. Schon ca. 2 Wochen vor dem Vertragsabschluss wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass an unserer Seite ein Balkonanbau nicht vorgesehen ist, aus folgenden Gründen:

- die Mietparteien des Hauses haben sich bereits dagegen entschieden

- wir hätten uns bewusst für eine Wohnung ohne Balkon entschieden

und das beste:

- unsere Hausseite (Giebelhaus) ist für Balkonanbau UNGEEIGNET.

Das hat uns wunderbar gepasst, wir haben den Mietvertrag abgeschlossen und haben uns all die Jahre in der Wohnung eingerichtet, wie es uns passt. Nun bekommen wir plötzlich Bescheid, dass bei uns für nächstes Jahr eine Balkonanbau stattfinden wird.

Für uns bedeutet das vor allem, dass wir fast die gesamte Zimmereinrichtung verändern müssen, denn der Balkon würde an der länglichen Seite angebaut und die Tür wird mittig in der Zimmerwand sein. Das Zimmer ist insgesamt nicht besonders groß und etwas schmal. Wir haben teilweise maßgefertigte Möbelstücke. Alles ist exakt angepasst. Ein Umbau würde wieder bedeutende Kosten verursachen.

Die Miete wird ebenfalls um “nur“ 55 Euro angehoben (“aber die Kosten können steigen“).

Abgesehen davon haben wir einige zusätzliche Gründe gegen diesen Balkonanbau: tatsächlich ungünstige Lage, Probleme mit Rauchern usw.

Natürlich werden wir noch unseren Vermieter ansprechen, mit den Nachbarn reden usw. Aber zuerst wollte ich Eure Erfahrungen und Wissen erfragen. Vielleicht kennt sich da jemand aus.

Die Hauptfrage ist: darf die Genossenschaft so über unsere Köpfe entscheiden? Wobei die schriftlichen Bescheide sich komplett widersprechen und wir wurden quasi vor dem Vertragsabschluss irregeleitet. Außerdem bis jetzt wurden bei solchen Entscheidungen immer die Mieter miteinbezogen. Diesmal aber nicht.

Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag, Balkon

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