Hallo,

die EU steht weiterhin fest an der Seite der Ukraine. Sie unterstützt mit den Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen, Ukraines Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität in ihren international anerkannten Grenzen. 

Die EU-Außenbeauftragte, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Siherheitspolitik Federica Mogherini ist in regelmäßigem Austausch mit internationalen Gesprächpartnern wie den Ministern der G7-Staaten, der NATO, den USA und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE), um in der Ostukraine eine vollständige Waffenruhe und den Abzug von Kriegsgerät zu erreichen. Das spricht sie auch bei ihren Treffen mit dem russischen Außenminister klar und deutlich an.

Die Stärke der EU ist ihre Diplomatie und ihre wirstchaftliche Macht. Daher sind Sanktionen ein wirksames Mittel, Die klare Botschaft  davon lautet: Handlungen (unter Missachtung des Völkerrechts) sind nie ohne Folgen.

Die EU hat eine umfassendere Politik gegenüber Russland, die auf zwischen den Mitgliedstaaten vereinbarten Prinzipien basiert und die Tatsache widerspiegelt, dass die Beziehungen zwischen der EU und Russland alles andere als normal sind.

Die EU-Kommission bewertet regelmäßig die wirtschaftlichen Auswirkungen von Sanktionen, und wir sehen, dass sie Auswirkungen haben. Es ist ein starkes Signal, dass die Destabilisierung der Ukraine oder eines anderen europäischen Nachbarstaates Kosten für Ihre Wirtschaft und Ihre Beziehungen zur Europäischen Union verursachen.

Viele Grüße das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission

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Hallo RegimeKritiker!

Wir können nicht so recht nachvollziehen, wie Du zu der Einschätzung kommst, die Gewerkschaften hätten in Brüssel keinen Einfluss. Präsident Juncker trifft zum Beispiel den DGB-Chef Reiner Hoffmann regelmäßig. Vor den EU-Gipfeln treffen sich die Sozialpartner regelmäßig auf höchster Ebene zum "Dreigliedrigen Sozialgipfel", mit dabei sind die Präsidenten der EU-Organe und führende Vertreter der europäischen Sozialpartner, darunter der Europäische Gewerkschaftsbund. Juncker persönlich hat die europäische Säule der sozialen Rechte initiiert und mit dem schwedischen Premier Lövfen dafür gesorgt, dass sich die Staats- und Regierungschefs darauf beim Sozialgipfel in Göteborg verständigt haben.

https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2019/03/20/

https://ec.europa.eu/commission/priorities/deeper-and-fairer-economic-and-monetary-union/european-pillar-social-rights_de

In der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik hat die EU nur überschaubare Kompetenzen, das ist die Hoheit der Mitgliedstaaten. Aber es gibt gemeinsame Grundsätze und Mindeststandards, wie zum Beispiel das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung diese Woche gezeigt hat.

Die Europäische Kommission hat die Einführung des Mindestlohns in Deutschland lange befürwortet und begrüßt, als Deutschland sich endlich dazu durchgerungen hat. In den länderspezifischen Reformempfehlungen für Deutschland kritisiert die Kommission regelmäßig die zu hohe Steuer- und Abgabenlast für Geringverdiener. Deutschland weist eine der höchsten Steuer- und Abgabenbelastungen für Geringverdienende auf, die meist Frauen sind.

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/2018-european-semester-country-specific-recommendation-commission-recommendation-germany-de.pdf

Der Einfluss des European Roundtable of Industrialists wird aus unserer Sicht überschätzt. Es gibt die jährlichen Treffen, an denen auch Präsident Juncker teilgenommen hat. Hier geht es oft um die strategische Position Europas in der Welt, zuletzt zum Beispiel um den Handelsstreit mit den USA.

An den informellen Trilogen zu den Abschlussverhandlungen bei europäischen Gesetzgebungsverfahren nehmen aus nachvollziehbaren Gründen nur Gesetzgeber teil, also die direkt gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Vertreter der gewählten Regierungen und der vom Europäischen Parlament gewählten Kommission. Deren Kompromisse müssen stets von einem Plenarvotum und im Ministerrat bestätigt werden. Das sind normale demokratische Entscheidungsverfahren. Den Kampfbegriff vom "Brüsseler Diktat" lehnen wir ab.

Bei den Europawahlen stehen übrigens etliche Gewerkschafter auf den Listen der Parteien.

Viele Grüße vom Presseteam der Europäischen Kommission in Deutschland

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Präsident Juncker wurde 2014 von allen Staats- und Regierungschefs außer Viktor Orban und David Cameron unterstützt. In einer Pressekonferenz Anfang Mai 2019 hat Juncker selbst gesagt, er habe auf die Luxleaks-Affäre damals, im Herbst 2014, zu spät reagiert. Es ist aber auch eine Tatsache, dass die Wettbewerbskommissarin Vestager von Anfang an freie Hand hatte, gegen illegale Steuervorteile für einzelne Konzerne in Luxemburg vorzugehen. Das hat sie auch erfolgreich getan. Wir finden, man sollte die Juncker-Kommission an ihren Taten messen. Viele Grüße!

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Hallo! Ist das Vertrauen in die EU wirklich verloren gegangen? Die Eurobarometer-Umfragen belegen das nicht. Laut Eurobarometer 90 (Herbst 2018) haben mehr als vier von zehn Europäern Vertrauen in die Europäische Union (42%, unverändert seit Frühjahr 2018, höchster Stand seit Herbst 2010). Mehr als ein Drittel vertraut im Vergleich ihrer nationalen Regierung (35%, +1 Prozentpunkt) und ihrem nationalen Parlament (35%, +1). Das Misstrauen gegenüber dem nationalen Parlament (58% „eher nicht vertrauen“, -2 Prozentpunkte seit Frühjahr 2018) und der nationalen Regierung (59%, -2) ist dabei zurückgegangen. Weniger als die Hälfte der Europäer gibt an, der Europäischen Union „eher nicht“ zu vertrauen (48%, unverändert seit Frühjahr 2018), womit diese Gruppe jedoch weiterhin eine Mehrheit bildet. Einer von zehn Befragten beantwortet diese Frage mit „Weiß nicht“ (10%).

http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/ResultDoc/download/DocumentKy/84932

Sehr große Mehrheiten in Eurobarometer-Umfragen befürworten gemeinsames europäisches Handeln. Aber die Menschen sind enttäuscht, wenn die EU-Staaten gemeinsames Handeln nicht zustande bringen. Das verdient dann auch Kritik.

https://ec.europa.eu/germany/sites/germany/files/eb90_national_report_presentation_0.pdf

Viele Grüße vom Presseteam der Europäischen Kommission in Deutschland

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Hallo RegimeKritiker!

Die von den ungarischen Behörden als „Stop-Soros-Gesetze“ bezeichneten Rechtsvorschriften bewirken gemeinsam mit den bereits bestehenden Asylbestimmungen, dass sich jeder strafbar macht, der einer anderen Person, die in Ungarn Asyl oder einen Aufenthaltstitel beantragen will, im Namen einer Organisation Hilfe anbietet. Die Gesetze sehen auch Maßnahmen vor, die die persönlichen Freiheiten beschränken, da sie jeder in einem Strafverfahren befindlichen Person den Zugang zu den Transitzonen an Ungarns Grenzen, wo Asylbewerber festgehalten werden, untersagen. Die Sanktionen reichen von Arreststrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr und Ausweisung. Darüber hinaus wurden durch die neuen Rechtsvorschriften und eine Verfassungsänderung neue Gründe eingeführt, aus denen Asylanträge für unzulässig erklärt werden können. Damit haben Recht auf Asyl nur Personen, die direkt von einem Ort, an dem ihr Leben oder ihre Freiheit gefährdet ist, nach Ungarn kommen.

All das verstößt gegen gemeinsames europäisches Recht. Die Europäische Kommission geht gegen diese ungarischen Gesetze vor und führt derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren, das von der Kommission vor den Gerichtshof der Europäischen Kommission gebracht werden kann.

Mehr Infos dazu: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-469_de.htm

Viele Grüße vom Presseteam der Europäischen Kommission in Deutschland.

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Hallo siotaa!

Vielen Dank für die Frage. Die Antwort darauf ist nicht ganz einfach, deshalb möchten wir uns hier auf das von Dir genannte Beispiel Griechenland konzentrieren. Denn die Situation in jedem Land ist anders, Portugal und Irland zum Beispiel haben die Stabilitätsprogramme sehr erfolgreich abgeschlossen und erholen sich heute viel schneller als erwartet.

Aber keine Frage: Europa muss aus der Griechenland-Krise wichtige Lehren ziehen. Die Griechenland-Krise hat vieles hervorgebracht, darunter europäische Solidarität, aber auch einschneidende Sparmaßnahmen und nationale Egoismen.

Viele sind der Auffassung, dass die Europäer zu großzügig gegenüber einem Land waren, das allein dafür verantwortlich gewesen sei, dass es fast zum Bankrott kam. Andere betrachten die aufeinanderfolgenden Finanzhilfeprogramme als brutale Sparmaßnahmen. Wieder andere sind der Ansicht, dass diese Krise auf existenzielle und heilsame Weise ins Bewusstsein gerufen hat, wie anfällig das Euro-Währungsgebiet ist.

Seit das letzte Finanzhilfeprogramm im Sommer 2018 ausgelaufen ist, steht Griechenland wieder auf eigenen Beinen.

Aus unserer Sicht ist zunächst festzuhalten, dass es richtig war, Griechenland zu retten. Die 288 Mrd. Euro, die die europäischen Staaten und der Internationale Währungsfonds in acht Jahren aufgebracht haben, waren notwendig, um ein politisches und wirtschaftliches Chaos zu vermeiden. Ohne europäische Hilfe wäre Griechenland zusammengebrochen und in ein tiefes politisches und wirtschaftliches Chaos geraten, vielleicht für Jahrzehnte.

Ein Zusammenbruch Griechenlands hätte verheerende Folgen für die Menschen in Griechenland, für die gesamte Region Südosteuropa und auch verheerende Folgen für einige unserer Volkswirtschaften gehabt. Sie wären mit in den griechischen Abgrund gerutscht. Das in den letzten Jahren starke Wachstum in Europa (auch in Griechenland!) hätte es nicht gegeben. Somit war es richtig, Griechenland zu retten. Zum Schutz unserer Volkswirtschaften, des Euro und Europas. Als Kollektiv hat uns das Ganze stärker gemacht.

Der Ausstieg Griechenlands aus dem Finanzhilfeprogramm 2018 war eine gute Nachricht sowohl für Griechenland als auch für das Euro-Währungsgebiet. Er markiert das Ende von acht Krisenjahren, die für das griechische Volk schmerzhaft und für das Euro-Währungsgebiet destabilisierend waren.

Trotz aller Sparmaßnahmen und Reformen ist die Situation vor Ort nach wie vor schwierig. Wir können nachvollziehen, wenn viele Griechen meinen, die Krise sei noch nicht überstanden: Ein großer Teil der Bevölkerung lebt noch unterhalb der Armutsgrenze, die Arbeitslosenquote liegt bei über 20 Prozent. Der gesamtstaatliche Schuldenstand ist mit 180 Prozent des BIP nach wie vor einer der höchsten in Europa.

Aber: Das Schlimmste haben wir hinter uns. Wir haben das Katastrophenszenario eines Grexit verhindert und den Euro gerettet. Griechenland ist wieder auf Wachstumskurs, das abgrundtiefe Staatsdefizit hat sich in einen soliden Haushaltsüberschuss umgekehrt, die Arbeitslosigkeit sinkt allmählich, und junge Menschen, die während der Krise ausgewandert waren, kehren in ihr Land zurück. Damit ist die krisenbedingte Dringlichkeit der Sparmaßnahmen nicht mehr gegeben.

Das Ende des Programms bedeutet jedoch nicht das Ende des Weges. Es gibt noch viel zu tun, damit Griechenland dauerhaft erfolgreich bleibt.

In der Rückschau müssen wir einräumen, dass sowohl in Athen als auch in Brüssel, Berlin und Washington Fehler begangen wurden, welche die Krise unnötig verlängert haben.

Wir hatten weder die Analysefähigkeiten noch die Instrumente, geschweige denn die politische Kultur, um große Krisen mit der Geschwindigkeit der Märkte zu bewältigen. Wir haben diese Krise nicht kommen sehen und waren unvorbereitet. Wir haben die Lage in Griechenland unterschätzt. Die vermeintliche Haushaltskrise war in Wirklichkeit eine tiefgreifende Krise des griechischen Staates und der griechischen Wirtschaft. Um ihr wahres Ausmaß zu erkennen, haben wir Jahre gebraucht.

Das erste Programm (2010-2012) war zu kurzfristig angelegt und zu stark auf die öffentlichen Finanzen ausgerichtet. Es ermöglichte daher kein Einwirken auf die strukturellen Probleme des Landes. Das zweite Programm (2012-2015) bot zwar mehr inhaltliche Antworten, war aber ebenfalls zeitlich zu begrenzt. Erst das dritte Programm (2015-2018) ermöglichte es, die erforderlichen Strukturreformen festzulegen und konkret umzusetzen.

Auch die griechische Politik trägt einen großen Anteil an der Krise. Defizitzahlen wurden geschönt. Die von Demagogie geprägten Wahlkämpfe, die abrupte Umkehr politischer Positionen nach einer Regierungsübernahme und der fehlende nationale Konsens haben den Aufschwung des Landes nachhaltig gebremst.

Das zweite Hilfsprogramm hätte im Dezember 2014 erfolgreich abgeschlossen werden können, wenn die Koalition aus Nea Dimokratia und PASOK die Rentenreform und die Mehrwertsteuererhöhung auf den griechischen Inseln politisch in Angriff genommen hätte. Stattdessen wurden Neuwahlen angesetzt. Dabei wählten die Griechen die Koalition der radikalen Linken (Syriza) auf der Basis eines diametral entgegengesetzten Wahlprogramms in die Regierung, was zu sechsmonatigen Spannungen mit der EU und auf den Märkten führte.

Auch europäische Politiker haben Anteil an der Krise. Aus Angst vor einer Implosion des Euro handelten sie zögerlich und versteckten sich zu lange hinter dem griechischen Zaudern. Vieles war stark von politischen Hintergedanken geprägt. Aufseiten der europäischen Rechten wünschten sich manche ein Scheitern der Syriza-Regierung unter Alexis Tsipras, dem Bezwinger der Nea Dimokratia. Und nicht selten überlagerten Emotionen die politische Rationalität.

Der EU-Kommissar für Wirtschaft und Finanzen Pierre Moscovici musste erleben, wie der damalige deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble seinem griechischen Amtskollegen unverblümt mitteilte, dass er ihm nicht mehr vertraue. Und einmal musste Moscovici den niederländischen Finanzminister Jeroen Dijsselbloem und den griechischen Finanzminister Yannis Varoufakis voneinander trennen, bevor es womöglich zu Handgreiflichkeiten gekommen wäre. Es hat viel Geduld erfordert, bis im Sommer 2015 der Dialog wieder aufgenommen und mithilfe des dritten Finanzhilfeprogramms, das ohne diese politischen Querelen gar nicht notwendig gewesen wäre, ein Weg aus der Sackgasse gefunden werden konnte.

Nicht zuletzt muss die Rolle der zuständigen Institutionen bei der Durchführung der Programme angesprochen werden. Die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, dem Internationalen Währungsfonds und dem in der Folge als Teil des „Euro-Rettungsschirms“ eingerichteten Europäischen Stabilitätsmechanismus war nicht immer einfach. Zwar hat uns die Finanzexpertise des IWF geholfen, doch einige zu extreme und zu persönliche Standpunkte von IWF-Mitarbeitern haben unseren Beziehungen zu den Griechen geschadet und sogar dazu geführt, dass die Euro-Gruppe unseres Erachtens zu harte Reformen beschlossen hat, insbesondere die Rentenreform für 2019.

Für die acht lange Jahre andauernde Krise war zum Teil auch die politische Führung verantwortlich. Wir selbst möchten uns als Europäische Kommission hiervon nicht ausnehmen. Viele von uns haben ihr Bestes gegeben, um die Menschen zu entlasten. Auch haben wir uns stets dafür eingesetzt, soziale Härten abzufedern, wobei Pierre Moscovici und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker mit dieser Position in der Euro-Gruppe bisweilen allein waren. Aber auf dieses Festhalten sind wir stolz.

Die Rolle der sogenannten Troika und ihrer „Herren in Schwarz“, also der Experten von EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds, muss hier genauer erörtert werden. Es hieß, der Wille des Volkes sei nicht respektiert worden, ein Bündnis aus Märkten und nicht gewählten Technokraten hätte dem griechischen Parlament seine Maßnahmen aufgezwungen. Die häufig kritisierten Technokraten waren zugegebenermaßen oft eindringlich. Wir brauchten aber Fachleute, um die Lage in Griechenland richtig einschätzen und das Land besser unterstützen zu können.

Die griechische Demokratie wurde in all ihren Grundsätzen stets in vollem Umfang geachtet. Das griechische Volk hat sich dafür entschieden, im Euro-Währungsgebiet zu verbleiben, und wir haben diese souveräne Entscheidung respektiert. Es stimmt, dass konkrete Maßnahmen von den Institutionen vorbereitet wurden. Das Mandat hierzu hatten sie von europäischen Ministern, die wiederum ihren jeweiligen Parlamenten gegenüber rechenschaftspflichtig waren. Jede große Reform ist letztlich durch das griechische Parlament legitimiert worden.

Die Entscheidungen in der Euro-Gruppe jedoch wurden ohne ausreichende demokratische Kontrolle gefällt. Auch dem EU-Kommissar Moscovici war nicht wohl dabei, wenn in der Euro-Gruppe hinter verschlossenen Türen über das Schicksal von Millionen Griechen entschieden wurde. Aus demokratischer Sicht war das deshalb skandalös, weil nur wenige Minister hinreichend informiert waren und über ein präzises Mandat verfügten.

Wir ziehen daraus die eindeutige Lehre, dass die Euro-Gruppe demokratischer, transparenter und auf europäischer Ebene stärker parlamentarisch kontrolliert werden muss.

Griechenland ist dabei, wieder seinen rechtmäßigen Platz im Euro-Währungsgebiet einzunehmen und wieder größere Autonomie in seiner Wirtschaftspolitik zu erlangen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Europäische Union Griechenland nun seinem Schicksal überlässt. Es gibt noch viel zu tun.

Für die griechische Regierung muss es weiter oberste Priorität haben, den gesamtstaatlichen Schuldenstand abzubauen und die Reformen fortzusetzen.

Die EU-Kommission bleibt an der Seite Griechenlands, muss aber gleichzeitig sicherstellen, dass Griechenland seinen Verpflichtungen nachkommt. Das diesbezügliche Monitoring ist jedoch kein viertes Programm. Es beinhaltet keine neuen Forderungen nach Maßnahmen oder Reformen. Für Griechenland geht es darum, die von seinen Partnern geleistete Unterstützung für die Vollendung wichtiger Reformen zu nutzen, und seine europäischen Partner erwarten, dass Griechenland seinen eingegangenen Verpflichtungen nachkommt - nicht mehr und nicht weniger!

Das Euro-Währungsgebiet hingegen muss seine Integrationsarbeit fortsetzen und sich Gedanken über die nächsten Krisen machen, die zwangsläufig auf uns zukommen werden. Vorsorge ist besser als Nachsorge. Entsprechende Vorschläge haben wir bereits unterbreitet. Wir hoffen, dass die Staaten so weise sein werden, die Wirtschafts- und Währungsunion mit Zuversicht und Gestaltungswillen zukunftsfest zu machen.

Weitere Infos zum Abschluss des Stabilitätshilfeprogramms für Griechenland: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5002_de.htm

Viele Grüße vom Presseteam der Europäischen Kommission in Deutschland

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Hallo Andi!

Wir nehmen an, Du meinst die Vision der EU, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden - also das übergeordnete Ziel, dass unsere Lebens- und Wirtschaftsweise das atmosphärische Gleichgewicht nicht mehr verändert. Das umfasst beinahe alle EU-Politikbereiche. Alle Wirtschaftszweige werden beim Übergang zur Klimaneutralität eine Rolle spielen. Die Strategie bekräftigt das Engagement Europas, durch einen sozial gerechten Übergang beim weltweiten Klimaschutz die Führung zu übernehmen.

Die EU hat bereits damit begonnen, ihre Wirtschaft zu modernisieren und in eine klimaneutrale Wirtschaft umzuwandeln. Im letzten Herbst haben wir eine Strategie vorgeschlagen, mit der Europa als erster großer Wirtschaftsraum weltweit bis 2050 Klimaneutralität erreichen kann. Klimaneutralität ist unerlässlich, machbar und im Interesse Europas. Wir müssen die langfristigen Temperaturziele des Klimaübereinkommens von Paris verwirklichen, und mit den Technologien, die heute verfügbar oder beinahe einsatzreif sind, ist dies möglich.

Die langfristige Strategie betrachtet, welche Optionen den Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern zur Wahl stehen und wie diese zur Modernisierung unserer Wirtschaft beitragen und die Lebensqualität der EU-Bevölkerung verbessern können. Sie soll sicherstellen, dass dieser Wandel sozial gerecht ist. Außerdem soll sie die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft und -Industrie auf den Weltmärkten verbessern sowie für hochwertige Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum in Europa sorgen und gleichzeitig zu Lösungen bei anderen Umweltproblemen beitragen wie Luftqualität und Verlust von Biodiversität.

Für den Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft sind gemeinsame Maßnahmen in sieben strategischen Bereichen erforderlich: Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, saubere, sichere und vernetzte Mobilität, wettbewerbsfähige Industrie und Kreislaufwirtschaft, Infrastruktur und Netzverbindungen, Biowirtschaft und natürliche CO2-Senken sowie CO2-Abscheidung und -Speicherung für die verbleibenden Emissionen.

Kurz- und mittelfristig arbeiten wir auch an einem Umbau des Finanzsektors, damit das reichlich vorhandene private Kapital in die richtige Richtung gelenkt wird. Da bis 2030 weltweit rund 6,2 Billionen EUR jährlich in CO2-arme Infrastrukturen wie Energie-, Verkehrs-, Gebäude- und Wasserinfrastrukturen investiert werden müssen, um die globale Erwärmung auf 2 Grad Celsius zu begrenzen, kommt dem Ziel, das nachhaltige Finanzwesen auszubauen, besondere Bedeutung zu. Allein in der Europäischen Union wird die Verwirklichung der Energie- und Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Vergleich zum Status Quo zusätzliche Investitionen von 180 Mrd. EUR jährlich im Zeitraum 2021-2030 erfordern. Angesichts der zunehmend angespannten Lage der öffentlichen Haushalte lässt sich dieser Investitionsbedarf nicht allein durch öffentliche Mittel decken. Die Kommission ist dabei, die verschiedenen Rahmen und Instrumente für Finanzdienstleistungen, mit denen der Finanzsektor auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden soll, aufeinander abzustimmen.

Das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 ist realistisch, deshalb wollen wir nicht über einen worst case spekulieren. Im besten Fall schaffen wir das schneller als in 30 Jahren.

Weitere Infos: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-6543_de.htm

Viele Grüße vom Presseteam der Europäischen Kommission in Deutschland

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Lieber Casper,

wir antworten Dir bis Ende der Woche auf Deine spannende Frage. Danke für Deine Geduld.

Viele Grüße, das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

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Hallo gutefrageAktion,

wir wollen bis 2050 ein klimaneutrales Europa schaffen und die Treibhausgasemissionen massiv senken. Heute macht allein der Straßenverkehr rund 20 Prozent aller Treibhausgasemissionen der EU aus.

Strom als Energieträger für den Fahrzeugantrieb bietet die Möglichkeit, Öl durch eine Vielzahl von Primärenergieträgern zu ersetzen. Dies könnte die Sicherheit der Energieversorgung und eine breite Nutzung erneuerbarer und kohlenstofffreier Energiequellen im Verkehrssektor gewährleisten und dazu beitragen, dass die Ziele der Europäischen Union zur Verringerung der CO2-Emissionen erreicht werden.

Die Kommission hat Deutschland vor kurzen erst nachdrücklich aufgefordert, die europäischen Vorschriften über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Richtlinie 2014/94/EU) vollständig umzusetzen. Diese Vorschriften, die unter anderem harmonisierte Normen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe enthalten sowie grundlegende Bestimmungen, die die Elektromobilität ermöglichen sollen, spielen eine wichtige Rolle für das Funktionieren des EU-Binnenmarktes. Außerdem stellen sie darauf ab, die Abhängigkeit des Verkehrs vom Erdöl zu verringern und die Umweltbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. 2014 hatten sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, diese Vorschriften bis zum 18. November 2016 in nationales Recht umzusetzen.

Informationen zum Thema Elektromobilität auf EU-Ebene findest Du hier: https://ec.europa.eu/transport/themes/urban/vehicles/road/electric_en

Was die Batterien betrifft, fordern wir mehr Investitionen und Innovationen durch die EU. Seit der Verabschiedung des strategischen Aktionsplans für Batterien im Mai 2018 arbeitet die Kommission gemeinsam mit zahlreichen Mitgliedstaaten und wichtigen industriellen Interessenträgern daran, in Europa ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und innovatives Umfeld für die Batterieherstellung aufzubauen, das die gesamte Wertschöpfungskette umfasst, von der Gewinnung, Beschaffung und Verarbeitung von Rohstoffen über Batteriewerkstoffe, Batteriezellenproduktion und Batteriesysteme bis hin zu Wiederverwendung und Recycling.

Dies ist das wichtigste Ziel der Europäischen Batterie-Allianz (EBA), einer Initiative unter Federführung der Industrie, die von der Kommission im Oktober 2017 ins Leben gerufen wurde, um den Ausbau innovativer Lösungsansätze und Fertigungskapazitäten in Europa zu fördern. Die EBA trägt mit Unterstützung auf EU- und nationaler Ebene zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Industriezweigen und entlang der Wertschöpfungskette bei.

Mehr dazu: https://ec.europa.eu/growth/industry/policy/european-battery-alliance_en und hier: https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/factsheet-competitive-batteries-value-chain_april2019.pdf

Zu Diesel:

Ab dem 1. September gelten für alle Neufahrzeuge neue Emissionstests, bevor sie in Europa in Verkehr gebracht werden können. Neue Vorschriften für eine unabhängige Prüfung gelten seit Januar. Ab September 2019 werden Messungen von Stickoxid-Emissionen im praktischen Fahrbetrieb für alle in der EU verkauften Neuwagen obligatorisch. Ab Januar 2021 wird die fahrzeuginterne Überwachungseinrichtung für den Kraftstoffverbrauch für alle in der EU verkauften Neuwagen obligatorisch.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission

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Für die Zukunft gilt Folgendes. Bei einem harten Brexit (No-Deal-Brexit) gelten für Internetbestellungen aus Großbritannien die Regelungen für Drittländer:

Genauere Infos auch zur Berechnung findest Du hier: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Kommt es zu einem Brexit-Deal, müssen die Regelungen (für Internetbestellungen) zwischen der EU und Großbritannien noch verhandelt werden 

Bei Einkäufen im Laden gelten andere Regelungen. Näheres dazu auf der EVZ-Internetseite: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/

Die Antwort kommt von unserem Kooperationspartner, dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland - Vielen Dank!

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert deutsche Verbraucher/innen umfassend über ihre Rechte in Europa. Außerdem berät und unterstützt es Verbraucher kostenlos bei Schwierigkeiten mit einem Händler im EU-Ausland, Island oder Norwegen, z. B. bei Flugverspätung, im Bereich Online-Shopping oder beim Einkaufen und Reisen in der EU. www.evz.de

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission

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Hallo Stormy!

Vielen Dank für diese Frage. Wir verstehen die Frustration sehr gut. Die Besteuerung in der EU fairer und effizienter zu machen ist eine der höchsten politischen Prioritäten der Europäischen Kommission. Denn hier geht um das Vertrauen der Menschen in Steuergerechtigkeit und damit auch in unsere Demokratien.

Wir würden gern etwas ausführlicher antworten, denn es gibt ermutigende Fortschritte, auch wenn noch längst nicht alles gut ist.

Amazon, Apple und Co.

Zunächst zu Deiner Frage zu Amazon, Apple und Co. Die Mitgliedstaaten, die die Steuerhoheit haben, bekommen diese Unternehmen inzwischen besser "zu fassen". Noch nicht gut genug, aber besser – und das dank der EU. In einer Reihe von Beihilfefällen hat die Kommission selektive Steuervorteile für multinationale Unternehmen erfolgreich angefochten. So musste z.B. Apple in Irland 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen, Amazon in Luxemburg immerhin 250 Millionen Euro. Weitere Untersuchungen in anderen Fällen sind im Gange.

Durch Luxemburgs unzulässige Steuervergünstigungen für Amazon wurden fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert. Mit anderen Worten zahlte Amazon nur ein Viertel der Steuern, die andere, lokale Unternehmen entrichten mussten, obwohl sie den gleichen nationalen Steuerregeln unterlagen. Eine solche Begünstigung ist nach den EU-Beihilfevorschriften verboten und wird von der Kommission konsequent verfolgt.

Mehr Informationen zum Amazon-Fall: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3701_de.htm

Irland hat Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es Apple im Jahr 2014 einen Steuersatz von nur 0,005 % zu zahlen. Durch diese steuerliche Behandlung in Irland konnte Apple die Besteuerung von nahezu sämtlichen Gewinnen vermeiden, die es durch den Verkauf seiner Produkte im gesamten EU-Binnenmarkt erwirtschaftete. Das ist natürlich kolossal ungerecht. Ein Steuersatz von 0,005 % - da muss jedem Mitgliedstaat und jedem Unternehmen und jedem Steuerberater auffallen: das kann nicht rechtens sein. Die Kommission hat Irland vor Gericht erfolgreich dazu verdonnert, die 13 Mrd. Euro von Apple nachzufordern. Der Fall hat beträchtliche Signalwirkung auf die Steuerpraxis der Unternehmen und der Mitgliedstaaten.

Mehr Infos zum Apple-Fall: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2923_de.htm

Darüber hinaus hat die Europäische Union im Kampf für eine gerechtere und effizientere Besteuerung in den vergangenen vier Jahren insgesamt beispiellose Ergebnisse erzielt, angetrieben von der Europäischen Kommission. Es bleibt noch sehr viel zu tun, aber die Richtung stimmt. Die Mitgliedstaaten arbeiten heute viel besser zusammen als früher, um Steuerschlupflöcher zu stopfen, die bisher für die Steuerumgehung im Binnenmarkt genutzt wurden.  

Gleichzeitig führt die EU den Kampf für eine gerechte Besteuerung auf globaler Ebene an. Wir haben eine erste eigene EU-Liste der nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete erstellt, das ehrgeizigste Projekt seiner Art überhaupt. Die EU treibt die globale Diskussion über die Reform des internationalen Steuersystems voran, um auch die digitale Wirtschaft angemessen zu erfassen.

 

Was wurde in Sachen Steuertransparenz erreicht?

Die Mitgliedstaaten haben damit begonnen, automatisch Informationen über Steuerregelungen für multinationale Unternehmen auszutauschen, ebenso über die von multinationalen Unternehmen in jedem Mitgliedstaat gezahlten Steuern (länderweise Berichterstattung, country-by-country-reporting).

Ab 2020 sind in der EU tätige Steuerberater verpflichtet, die Steuersparmodelle, die sie ihren Kunden zur Verfügung stellen, offenzulegen, wenn diese Beratung zu Steuerumgehung führen könnte. Mehr Infos dazu: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1841_de.htm

Einige dringend erforderliche Fortschritte stehen noch aus. Die Kommission will multinationale Unternehmen verpflichten, die von ihnen in jedem Mitgliedstaat gezahlten Steuern nicht nur den Finanzbehörden zu melden, sondern für alle sichtbar zu veröffentlichen. Unser Vorschlag bleibt auf dem Tisch. Wir hoffen, dass das nächste Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten eine Einigung erzielen können. Dies würde eine viel bessere Kontrolle der Steuerpraxis der Unternehmen ermöglichen.

 

Was wurde bei der Unternehmenssteuerreform unternommen?

Seit Januar 2019 wenden alle Mitgliedstaaten neue rechtsverbindliche Maßnahmen an, die auf die wichtigsten Formen der Steuervermeidung durch große multinationale Unternehmen abzielen. Diese Regeln werden ab 2020 noch weiter verschärft. Siehe: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-6853_de.htm

Einige dringend erforderliche Fortschritte stehen aber noch aus. Die Vorschläge der Kommission für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) liegen weiterhin auf dem Tisch. Diese Reform würde die Verschiebebahnhöfe für Unternehmensgewinne zu den steuergünstigsten Standorten in Europa schließen. Die Mitgliedstaaten sollten dringend Fortschritte machen, um die jährlich durch Steuervermeidung verlorenen Milliarden einzusammeln und einen Beitrag zu einem effizienteren Binnenmarkt zu leisten.

Weitere Informationen zum Vorschlag der Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3488_de.htm

Ebenso sollten sich die EU-Länder darauf einigen, wie das internationale Steuersystem reformiert werden kann, um sicherzustellen, dass digitale Dienstleistungen fair und wachstumsfreundlich besteuert werden. Die EU hat beschlossen: wenn es auf internationaler Ebene über die OECD und die G20 nicht klappt, wird die EU ab 2021 mit einer eigenen Digitalsteuer vorangehen.

Der effektive Steuersatz für digitale Unternehmen – wie Social-Media-Unternehmen, Kooperationsplattformen und Anbieter von Online-Inhalten – ist bisher nur rund halb so hoch wie für herkömmliche Unternehmen und häufig sogar noch geringer. Durchschnittlich beläuft sich der effektive Steuersatz für digitale Unternehmen auf nur 9,5 % im Vergleich zu 23,2 % bei herkömmlichen Geschäftsmodellen. Das kann so nicht bleiben und untergräbt das Vertrauen der Menschen in unsere Steuersysteme. Fast drei Viertel (74 %) der Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, dass die EU Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerumgehung ergreift.

Weitere Informationen zur Digitalsteuer: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-2141_de.htm

 

Wie wurde das Mehrwertsteuersystem der EU verbessert?

Ab 2021 werden neue und weniger belastende EU-Mehrwertsteuervorschriften in Kraft treten, um den EU-Unternehmen, die im gesamten Binnenmarkt online mit Waren handeln, das Leben zu erleichtern und die mit der Mehrwertsteuer verbundenen Kosten um bis zu 95 % für diese Unternehmen zu senken.

In gleicher Weise werden ab 2021 große Online-Marktplätze dafür sorgen müssen, dass die Mehrwertsteuer auf Waren, die über ihre Plattformen verkauft werden, bezahlt wird – auch, wenn sie zum Beispiel aus China kommt. Nicht-EU-Unternehmen werden nicht mehr unlauteren Wettbewerb mit EU-Unternehmen führen können.

Die Mitgliedstaaten haben sich auch auf neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit, Koordinierung und des Informationsaustauschs über die Mehrwertsteuer geeinigt, um dazu beizutragen, dass nicht mehr länger jährlich 50 Milliarden Euro Mehrwertsteuer aufgrund von grenzüberschreitendem Betrug verloren gehen.

Aber das reicht noch nicht. Im Jahr 2017 schlug die Kommission eine vollständige Überarbeitung des MwSt-Systems der EU vor, um modernere und betrugssichere Vorschriften einzuführen. Dieser Vorschlag liegt ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten weiterhin auf dem Tisch des Rates. In der Zwischenzeit verlieren die EU-Länder weiterhin Milliarden durch Mehrwertsteuerbetrug.

Mehr Info dazu: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/action-plan-vat_de

 

Was wurde getan, um das internationale Steuersystem zu verbessern?

Die Maßnahmen der EU haben die globale Debatte über ein internationales Steuersystem angestoßen, das mit unserer globalisierten und digitalisierten Welt Schritt halten kann.

Die erste von der Kommission geführte EU-Liste der nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete hat erfolgreich Veränderungen bei der fairen Besteuerung in der ganzen Welt gefördert. Siehe: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-2245_de.htm

Zwischen der EU und wichtigen Partnern wie der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, San Marino, Andorra und Monaco wurden historische Steuerabkommen geschlossen und unterzeichnet.

Wie sieht es in Zukunft aus?                    

Die Europäische Kommission hat eine Debatte über die Reform der Entscheidungsfindung in Bereichen der EU-Steuerpolitik angestoßen, die derzeit Einstimmigkeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert. Ein solcher Schritt hin zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit würde sicherstellen, dass die Steuervorschriften, die dem Binnenmarkt zugute kommen würden, nicht mangels Einstimmigkeit im Rat blockiert werden können. Das ist ein dickes Brett, aber viele EU-Länder, darunter Deutschland, sind explizit dafür. Wir werden weiter dafür kämpfen.

Mehr Info dazu: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-225_de.htm

Kurz gesagt: das Gesamtbild ist nicht so schlecht. Unsere Steuerpolitik ist kompliziert, aber es geht voran. Wir hoffen, Du findest unsere Ausführungen nachvollziehbar.

Viele Grüße vom Presseteam der Europäischen Kommission in Deutschland

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Bei einem harten Brexit (No-Deal-Brexit) gelten für Internetbestellungen aus Großbritannien die Regelungen für Drittländer:

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Genauere Infos auch zur Berechnung findest Du hier: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Kommt es zu einem Brexit-Deal, müssen die Regelungen (für Internetbestellungen) zwischen der EU und Großbritannien noch verhandelt werden 

Bei Einkäufen im Laden gelten andere Regelungen. Näheres dazu auf der EVZ-Internetseite: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/

Die Antwort kommt von unserem Kooperationspartner, dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland - Vielen Dank!

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert deutsche Verbraucher/innen umfassend über ihre Rechte in Europa. Außerdem berät und unterstützt es Verbraucher kostenlos bei Schwierigkeiten mit einem Händler im EU-Ausland, Island oder Norwegen, z. B. bei Flugverspätung, im Bereich Online-Shopping oder beim Einkaufen und Reisen in der EU. www.evz.de

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission

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Hallo emesvau,

zu deiner Frage möchten wir Dich an den Bundeswahlleiter verweisen:

Europawahl 2019: Konsequenzen der Teilnahme des Vereinigten Königreichs

Durch die Verschiebung des Austrittstermins des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird das Vereinigte Königreich an den Europawahlen vom 23. bis 26. Mai 2019 teilnehmen. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, hat das Konsequenzen für die Teilnahme an der Europawahl sowohl für Deutsche, die im Vereinigten Königreich wohnen, als auch für britische Staatsangehörige, die in Deutschland leben.

Konsequenzen für wahlberechtigte Deutsche, die im Vereinigten Königreich leben

Wahlberechtigte Deutsche, die im Vereinigten Königreich leben, haben folgende Möglichkeiten: Sie können entweder die Abgeordneten aus dem Vereinigten Königreich wählen, indem sie sich dort in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen, oder sie wählen die Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland. Letzteres ist jedoch nur möglich, wenn sie nach rechtzeitiger Antragstellung bis 5. Mai 2019 bei der deutschen Gemeinde, wo sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, in das dortige Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

Konsequenzen für wahlberechtigte britische Staatsangehörige, die in Deutschland leben

In Deutschland lebende britische Staatsangehörige haben folgende Möglichkeiten, an der Europawahl teilzunehmen: Sie können entweder die Abgeordneten aus dem Vereinigten Königreich wählen, indem sie sich dort in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen, oder sie wählen die Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung für die Wahlteilnahme in Deutschland ist, dass sie bis zum 5. Mai 2019 bei ihrer Wohnsitzgemeinde in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben oder bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament im Wählerverzeichnis eingetragen waren, seitdem dauerhaft in Deutschland gewohnt und keinen Antrag auf Löschung aus dem Wählerverzeichnis gestellt haben.

Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Europäischen Parlament

Durch die Teilnahme des Vereinigten Königreiches an den Europawahlen bleibt die Verteilung der Sitze des Europäischen Parlaments auf die Mitgliedstaaten unverändert. Aktuell stehen dem Vereinigten Königreich 73 Sitze zu. Bei einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union würden die gewählten Abgeordneten des Vereinigten Königreichs nach einem Beschluss des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 mit Wirksamenwerden des Austritts ihr Mandat verlieren. Die Gesamtzahl der Sitze im Europäischen Parlament würde sich in diesem Fall ändern: 27 der 73 Sitze, die dem Vereinigten Königreich zustehen, würden unter 14 EU-Mitgliedstaaten neu verteilt werden, die bisher leicht unterrepräsentiert waren. Die Gesamtzahl der Abgeordneten würde sich somit nach einem Brexit auf 705 verringern. Für Deutschland bliebe es auch nach einem Brexit bei der Zahl von 96 Sitzen.

Hier die Quelle: https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2019/23_19_brexit2.html

Das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

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Für alle Fälle möchten wir Dich gern informieren. Für die Einreise nach Polen benötigt man ein gültiges Reisedokument (entweder einen Reisepass, Personalausweis, vorläufigen Reisepass oder vorläufigen Personalausweis). Zwar sind die Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum entfallen, jedoch sind gelegentliche Kontrollen möglich. Ein Reisedokument sollte daher beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden.

Folgende Länder akzeptieren einen bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis:

  • Belgien,
  • Frankreich,
  • Griechenland,
  • Italien,
  • Liechtenstein,
  • Luxemburg,
  • Malta,
  • Niederlande,
  • Österreich,
  • Schweiz,
  • Slowenien
  • Spanien
  • Portugal

Zu beachten ist aber, dass Reisende, die nach Spanien oder Portugal mit dem Flugzeug reisen möchten und nicht über ein gültiges Reisedokument verfügen, aus Luftsicherheitsbestimmungen nicht mitgenommen werden. 

Weitere Informationen findest du hier.

Die Antwort kommt von unserem Kooperationspartner, dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland - Vielen Dank!

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert deutsche Verbraucher/innen umfassend über ihre Rechte in Europa. Außerdem berät und unterstützt es Verbraucher kostenlos bei Schwierigkeiten mit einem Händler im EU-Ausland, Island oder Norwegen, z. B. bei Flugverspätung, im Bereich Online-Shopping oder beim Einkaufen und Reisen in der EU. www.evz.de

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission

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Hallo RZimmermann,

wir haben unsere KollegInnen vom Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments gebeten, diese Frage zu beantworten:

Die Abgeordneten bekommen für ihre Tätigkeit Dienstbezüge und sind nicht von einer bezahlten Nebentätigkeit abhängig . Neben der Ausübung ihrer Aufgaben als Parlamentarier können sie aber auch solchen bezahlten Nebentätigkeiten nachgehen. Einige Abgeordnete hatten vor ihrer Tätigkeit im Parlament ein Berufsleben, in das viele von ihnen nach Ablauf ihres Mandats auch zurückkehren. Einige wurden sogar auf der Grundlage ihrer bisherigen Tätigkeiten gewählt und müssen mit der Realität vor Ort und im Job in Kontakt bleiben. Die Abgeordneten sind jedoch verpflichtet, diese Tätigkeiten und ihre Vergütung offenzulegen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit an die Europaabgeordneten wenden, um weitere Informationen über ihre offengelegten Einkünfte zu erhalten.

Hier der Link zu den Bezügen der Abgeordneten: https://www.europarl.europa.eu/news/de/faq/13/dienst-und-versorgungsbezuge

Und zu deren Vergütungen: https://www.europarl.europa.eu/news/de/faq/14/uberblick-uber-die-vergutungen

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

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Gemäß den Informationen des Auswärtigen Amts können deutsche Staatsangehörige, auch bei einem No-Deal-Brexit, mit folgenden Dokumenten nach Großbritannien einreisen: 

  • Reisepass
  • vorläufiger Reisepass (Einreise mindestens noch bis 31.12.2020 möglich)
  • Personalausweis (Einreise mindestens noch bis 31.12.2020 möglich)
  • vorläufiger Personalausweis
  • Kinderreisepass

Wichtig: Das Dokument muss bis Ende der Reise gültig sein.

Egal, ob Deal oder No-Deal: Ein Visum ist erst einmal nicht erforderlich. Allerdings prüft die englische Regierung gerade, ob bei einem No-Deal-Brexit ein Visum erforderlich wird, wenn man länger als 3 Monate bleiben möchte.

Aktuelle Infos auf der Internetseite der englischen Regierung: https://www.gov.uk/guidance/visiting-the-uk-after-brexit

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Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission

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Mobiles Internet wird für Verbraucher aus der EU in Großbritannien aller Voraussicht nach auch nach dem Brexit verfügbar sein.

Es stellt sich allerdings die Frage, welcher Preis hierfür berechnet werden darf. Bislang dürfen für die Handynutzung im Ausland in der Regel keine höheren Kosten berechnet werden als zu Hause. Es gilt der Grundsatz „Roam like at home“. Rechtliche Grundlage ist eine EU-Verordnung. Diese gilt in Großbritannien aber nicht mehr nach dem Brexit. Dann kann der Anbieter die Kosten festsetzen.

Die Preisinformationen findest Du in den AGBs des Anbieters. Prüfe bitte daher vor einer Reise nach Großbritannien, welche Kosten Dein Anbieter beim Telefonieren und der Nutzung des mobilen Internets in Großbritannien berechnet.

Schalte die Funktion „Mobile Daten“ ab, wenn Du das mobile Internet nicht nutzt. Apps und andere Programme verbrauchen nämlich auch dann häufig Daten im Hintergrund, wenn man das Handy nicht nutzt. 

Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass Großbritannien die Verordnung weiter anwenden wird. Dann würde der Grundsatz „Roam like at home“ weiter gelten. 

Weiterführende Informationen findest Du auf unserer der Internetseite des EVZ.

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Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission

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Hallo,

der Artikel 13 ist in der Endfassung Artikel 17. (Link siehe unten).

Sobald der Gesetzestext im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, haben die EU-Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit, die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

https://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html?locale=de

Wir möchten mit Dir noch ein paar Informationen von uns zu dem Thema teilen:

das alte Urheberrecht musste seit langem dringend überarbeitet werden. Die alte Rechtsprechung stammt aus einer Zeit, wo Plattformen, wie wir sie heute kennen und nutzen, noch keine Rolle spielten. Europa verfügt nun über klare Regeln, die eine angemessene Vergütung für die Urheber, starke Rechte für die Nutzer und die Verantwortung für Plattformen gewährleisten.

Mit der Richtlinien wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen aller Akteure – Nutzer, Kreativschaffende, Urheber und Presse – gewährleistet, gleichzeitig werden angemessene Verpflichtungen für Online-Plattformen eingeführt.

Die neue Urheberrechtsrichtlinie schützt die Meinungsfreiheit, einen Grundwert der Europäischen Union. Sie legt strenge Schutzvorkehrungen für die Nutzer fest, die deutlich machen, dass überall in Europa die Nutzung bestehender Werke für Zitate, Kritik, Rezensionen, Karikaturen und Parodien ausdrücklich erlaubt ist. Dies bedeutet, dass Memes und ähnliche Parodien frei verwendet werden können. Die Interessen der Nutzer werden außerdem durch wirksame Mechanismen geschützt, sodass sie eine ungerechtfertigte Entfernung ihrer Inhalte durch die Plattformen rasch beanstanden können.

Gleichzeitig verbessert die Richtlinie die Position der Kreativschaffenden in ihren Verhandlungen mit großen Online-Plattformen, die umfassenden Nutzen aus ihren Inhalten ziehen. Schriftsteller, Journalisten, Sänger, Musiker und Schauspieler wird es leichter fallen, bessere Deals mit ihren Verlagen oder Produzenten auszuhandeln. Die neuen Vorschriften werden auch Forschungseinrichtungen, Universitäten, Schulen, Bibliotheken und Museen erlauben, mehr Online-Inhalte zu nutzen. In der Richtlinie werden neue Technologien berücksichtigt, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Forscher Text- und Datenmining in vollem Umfang nutzen können.

Wir haben auf Instagram eine Story dazu veröffentlicht.

https://www.instagram.com/s/aGlnaGxpZ2h0OjE4MDIzNzUyMDMwMDg0Mjg3/?utm_source=ig_story_highlights_share&igshid=82y8mx5vit6a&story_media_id=2008137438903588393

Das Gesetz hat einen langen und intensiven Gesetzgebungsprozess durchlaufen. (Den kannst Du detailliert hier nachlesen: https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2016/0280(COD)&l=en)

Die EU-Kommission hat dazu öffentlich die Bürger, NGOs, Unternehmen, Behörden etc. konsultiert. Das Europäische Parlament und die Minister der EU-Staaten haben dann ihre Änderungen jeweils vorgeschlagen.

Dann haben sich die Vertreter beider Intuitionen zusammengesetzt und in dem so genannten Trilog den jetzt vorliegenden Kompromiss ausgehandelt, der übrigens nicht nur das Haftungsprinzip ändert, sondern eben auch viele Probleme löst: der grenzüberschreitende Zugang zu digitalen Inhalten wird einfacher ebenso die Digitalisierung vergriffener Werke. Universitäten, Schulen und Forscher haben leichter Zugang etc.

Es ist ein Kompromiss, den 28 Staaten und 751 Abgeordnete für 500 Mio. Bürger beschlossen haben in einem gemeinsamen digitalen Binnenmarkt.

Hier findest Du alle unsere Pressematerialien: https://ec.europa.eu/germany/news/20190415-urheberrechtsreform_de

Eine gutes Frage-Antwort-Dokument findest Du hier: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/haufig-gestellte-fragen-uber-die-urheberrechtsrichtlinie

Zur Artikel 17 (vorher 13)

Hier findest Du den Text in deutscher Sprache: (Seite 97 ff.) https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-51-2019-INIT/de/pdf

Der Text der politischen Einigung schreibt verlangt nicht von Plattformen, auf denen Nutzer Inhalte hochladen, besondere Technologien zur Erkennung illegaler Inhalte anzuwenden. Nach den neuen Vorschriften müssen bestimmte Online-Plattformen mit Rechteinhabern wie z. B. Musik- oder Filmproduzenten für die Verwertung von Musik, Videos oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten Lizenzvereinbarungen treffen. Falls keine Lizenzvereinbarungen getroffen werden, müssen diese Plattformen sich bemühen sicherzustellen, dass von den Rechteinhabern nicht autorisierte Inhalte auf ihrer Webseite nicht zugänglich sind.

Die Sorgfaltspflicht (Best-effort-Prinzip) bedeutet nicht, dass ein bestimmtes Mittel oder eine bestimmte Technologie vorgeschrieben ist. Außerdem gilt sie nur für die Fälle, in denen Online-Plattformen unter die Richtlinie fallen und die Rechteinhaber keine Lizenzvereinbarung für die Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte getroffen haben, und auch dann nur für spezielle, von den Rechteinhabern festgelegte Inhalte. Die Richtlinie verbietet den Mitgliedstaaten ausdrücklich, Online-Plattformen eine generelle Pflicht zur Überwachung der von den Nutzern hochgeladenen Inhalte aufzuerlegen.

Bitte lies doch zu Artikel 17 den dazu gehörenden Begleitartikel Seite 54 ff. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-51-2019-INIT/de/pdf

Hier ein kurzer Auszug:

Wurde Diensteanbietern keine Genehmigung erteilt, so sollten sie nach Maßgabe hoher branchenüblicher Vorschriften für die berufliche Sorgfalt alle Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass über ihre Dienste nicht genehmigte und sonstige von den jeweiligen Rechteinhabern erkannte Schutzgegenstände verfügbar sind.

Hierfür sollten die Rechteinhaber den Diensteanbietern unter Berücksichtigung der Größe der Rechteinhaber, der Art ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände sowie anderer Faktoren die einschlägigen und notwendigen Informationen bereitstellen. Die Maßnahmen, die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten in Zusammenarbeit mit Rechteinhabern ergreifen, sollten nicht dazu führen, dass Inhalte, bei denen kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt, einschließlich Werke oder andere Schutzgegenstände, deren Nutzung durch Lizenzvereinbarungen abgedeckt ist, oder eine Ausnahme vom Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten oder einer entsprechenden Beschränkung dieser Rechte vorliegt, nicht verfügbar sind.

Die von solchen Diensteanbietern vorgenommenen Maßnahmen sollten daher Nutzer, welche die Dienste für das Teilen von Online-Inhalten nutzen, um Informationen über diese Dienste rechtmäßig hochzuladen, nicht beeinträchtigen.

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

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Gemäß den Informationen des Auswärtigen Amts können deutsche Staatsangehörige, auch bei einem No-Deal-Brexit, mit folgenden Dokumenten nach Großbritannien einreisen: 

  • Reisepass
  • vorläufiger Reisepass (Einreise mindestens noch bis 31.12.2020 möglich)
  • Personalausweis (Einreise mindestens noch bis 31.12.2020 möglich)
  • vorläufiger Personalausweis
  • Kinderreisepass

Wichtig: Das Dokument muss bis Ende der Reise gültig sein.

Egal, ob Deal oder No-Deal: Ein Visum ist erst einmal nicht erforderlich. Allerdings prüft die englische Regierung gerade, ob bei einem No-Deal-Brexit ein Visum erforderlich wird, wenn man länger als 3 Monate bleiben möchte.

Aktuelle Infos auf der Internetseite der englischen Regierung: https://www.gov.uk/guidance/visiting-the-uk-after-brexit

Die Antwort kommt von unserem Kooperationspartner, dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland - Vielen Dank!

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert deutsche Verbraucher/innen umfassend über ihre Rechte in Europa. Außerdem berät und unterstützt es Verbraucher kostenlos bei Schwierigkeiten mit einem Händler im EU-Ausland, Island oder Norwegen, z. B. bei Flugverspätung, im Bereich Online-Shopping oder beim Einkaufen und Reisen in der EU. www.evz.de

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission

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Hallo nivispluma,

indem wir alle gemeinsam (wir alle sind die EU) unseren Mitmenschen immer wieder deutlich machen, was die EU ihnen bisher gebracht hat, was sie tut und wie sie sich einbringen können. Das ist nicht die Aufgabe von "Brüssel", sondern aller in allen Mitgliedstaaten.

Wir haben übrigens 60 Gründe für die EU zusammengetragen: https://ec.europa.eu/germany/news/warum-wir-die-europ%C3%A4ische-union-brauchen-60-gute-gr%C3%BCnde_de

Hier haben widerlegen wir die gängigsten Klischees über die EU und lassen die Fakten sprechen: https://ec.europa.eu/germany/content/mythos-demokratiedefizit_de

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

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