Umbau an Motorrad ... muss ich alles in die Zulassung eintragen lassen was ich ändere?!

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Uiihh, hier versammelt sich heute geballtes Halbwissen gepaart mit mißverständlichem Ausdruck.

Um eines vorweg zu nehmen, definiere ich mal den Begriff "Eintragung", damit ist gemeint, daß die Fahrzeugpapiere also die Zulassungsbescheinigung korrieret werden muß. Desweiteren gibt es noch den Begriff Änderungsabnahme (das meinen viele Leute nämlich, wenn sie Eintragung sagen), heißt, ein Sachverständiger / Prüfingenieur führ eine solche durch und bestätigt den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges. Danach kann eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere sofort nötig sein oder auch zurückgestellt, dann braucht man es nicht in die Papiere einzutragen sondern kann das Dokument der Ingenieurs mitführen.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, daß man für Dinge, die eine ABE haben keine Änderungsabnahme benötigt. Dieser Irrglaube ist schlichweg falsch, denn diese Aussage kann man nicht pauschalisieren. Man muß sich in jedem Fall die Auflagen in der ABE ansehen, denn dort kann in den Auflagen eine Änderungsabnahme vorgeschrieben sein. Ganz typisch ist z.B. Felgen auf Pkw, die kann bei dem einen Auto. Bei dem einen Auto kann es sein daß es reicht die ABE mitzuführen, bei einem anderen Auto oder sogar schon nur bei einer anderen Reifengröße kann die Auflage (meist ist es dort die Auflage A11 oder die 01) lauten, daß eine Änderungsabnahem vorgeschrieben ist. Also bei einer ABE erst genau durchlesen.

Was mittlerweile die meisten richtig erkannt haben ist der Umstand, daß Teile, die ein Teilegutachten dabei haben IMMER und AUSNAHMSLOS eine Änderungsabnahme benötigen, das steht i.d.R. auch auf der ersten Seite eines Teilegutachtens ... "Der vorschriftsmäßige Zustand ist durch einen Sachverständigen ...."

Bei einer EG-Betrieberlaubnis oder ECE genehmigten Fahrzeugteilen braucht keine Änderungsabnahme durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug selbst eine EG Typgenehmigung besitzt und es sich nicht um eine Mehrfachänderung mit sich gegenseitig beeinflussenden Änderungen handelt. Wenn man also eine EG Ausßuffanlage an ein Motorrad bauen will, daß nach §21 StVZO eine Einzelbetriebserlaubnis bekommen hat (z.B. ein US Import), dann ist das nicht zulässig, weil das Motorrad keine EG Typgenehmigung besitzt.

Lichtechnische einrichtungen sind i.d.R. EG-Bauartgenehmigt oder ECE Genehmigt, es gibt dann auch nicht unbeding eine verwendungsliste dazu, da sie auch zur individuellen Verwendung sein können. Der Nachweis des Genehmigungszeichens auf dem Glas und der Buchstabe / Zahl, was es für eine Leuchte ist (Verwendungsart) reicht.

Wenn Du Dein Krad umbaust, macht es Sinn, alle vorgeschrieben Änderungsabnahmen an einem Termin durchzuführen, weil es preislich günstiger ist, als jede Änderung einzeln machen zu lassen.

Für einfache Änderungen brauchst Du Deine Fahrzeugpapiere später nicht berichtigen zu lassen, da reicht es, wenn Du die Abnahmebescheinigung des Ingenieurs mitführst. Änderungen die die Fahrzeugart betreffen, z.B. Krafrad o.LB in Kraftrad m.LB, Kraftrad mit Beiwagen oder bei denen die Motorleistung geöndert wird, die steuerlich oder Fahrerlaubnisrelevant sind ziehen immer eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach sich. Änderungen, für die Begtachtung nach §21 StVZO erfolgen muß müssen IMMER sofort in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Hier ist die REchtslage etwas anders, denn bei einer solchen Änderung ist die Betriebserlaubnis durch die Änderung erloschen und mußt nach der Begutachtung nach §21 StVZO erst wieder durch die Zulassungsstelle erteilt werden. Wogegen bei Änderungsabnahmen die aufgrund einer Auflage in einer ABE oder aufgrund eines Teilegutachtens nach §19(3) StVZO erfolgen die Berichtitung der Fahrzeug papiere sowohl sofort notwendig als auch zurückgestellt oder auch nur möglich sein kann (Abnahmedokument beachten), denn hier heißt es "Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn unverzüglich eine Önderungsabnahme durchgefpührt wird".

Für eine Änderungsabnahem fallen i.d.R. Gebühren in Höhe von ca 30 EUR für eine kleine Änderung (z.B. Bugspoiler) oder 45 EUR für eine mittlere Änderungsabnahme (Leistungsreduzierung / steigerung) an, bei Mehrfachänderungsabnahme an einem Termin rechne 45 EUR zzg ca 25 für jede weitere.

Ich habe alle Änderungen an meinem Motorrad in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, d.h. ich bin mit den Änderungsabnahmen von DEKRA zur Zulassungsstelle und habe einen neuen Fahrzeug-Schein bekommen, das hat mich zwar 13EUR bei StVA gekostet, aber ich brauche jetzt nur noch den Fahrzeugschein mit mir rum schleppen und keinen Aktenordner mit den ganzen ABE Gedöns. Das hat auch einen ganz entscheidenden weiteren Vorteil. Alles was in den Fahrzeugpapieren steht, kann die Polizei abfragen. Ich habe mal auf einer Tour meine Papiere vergessen, prombt kam ich in die Kontrolle, erste Frage nach den Umbauten .... "Alles eingetragen", also in die Zulasungsbescheingung, und der Sheriff konnte alles abfragen und der Drops war gelutscht. Anstelle der 10 EUR hat man mich mündlich ermahnt.

Wenn du eine ABE hast, kannst du es eintragen lassen, musst es aber nicht. Wenn du ein Teil mit ABE nicht eintragen lässt, muss du jedoch immer die ABE mitführen.

Anbauteile, die nur ein Teilegutachten haben, müssen in jedem Fall von einem Prüfer abgenommen und eingetragen werden, wenn du auf der legalen Seite bleiben willst.

Bestimmte Teile (Wie z.B. Blinker) haben auf dem Teil selbst einen Hinweis darauf, ob sie eintragungspflichtig sind.

Alle sicherheitsrelevanten Dinge, die Du umbaust, müssen für das Bike zugelassen sein und entweder eine ABE haben oder Du musst sie eintragen lassen.

Dinge, die nicht sicherheitsrelevant sind, kannst Du im Rahmen der StVZO umbauen und das heisst etwa, dass das Bike dadurch nicht breiter oder länger werden darf.

Kurz gesagt. Alles was eine ABE oder eine E-nummer hat muss NICHT eingetragen werden.

Eintragungen betreffen eigentlich meistens irgendwelche selbstanfertigungen die vom TÜV abgenommen werden müssen.


Venoxis  08.02.2013, 13:32

Die ABE muss aber immer mitgeführt werden.

Also ich will nicht alles mti mir mitführen an Papierkrams was ich alles verändert habe.

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Die Beleuchtung als solches muss nicht eingetragen werden. Allerdings solltest du darauf achten das die Umbauten eine E Prüfnummer haben. Und bei den Blinkern u.a. abstandsregeln zueinander eingehalten werden.

Ein anderer ESD benötigt allerdings eine eintragung im kfz schein, genauso auch tiefer oder höherlegungen oder veränderungen am motor selbst.


schmidti2212 
Fragesteller
 07.02.2013, 22:48

Alles klar :)

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kr4vt  08.02.2013, 09:02

ESD mit e-Nummer benötigt keine Eintragung ;)...

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