auto anmelden- schritt für schritt

4 Antworten

Bevor du ein Auto auf dich anmeldet, musst du es erst mal haben. Wenn du ein Auto kaufst und es bezahlt hast, bekommst du vom Verkäufer den Fahrzeugbrief, Tüv und Au Bescheinigungen und die alten Schilder, wenn es ein gebrauches ist. Wenn es noch angemeldet ist, bekommt du auch den Fahrzeugschein noch dazu. Um dein Auto anzumelden brauchst du von der KFZ-Versicherung die Deckungskarte - heute bekommt man meistens nur noch eine Nummer zugeteilt. Mit Fahrzeugbrief, Deckungskarte oder Nummer, Personalausweis wandert man zur Zulassungsstelle. Falls das Auto gebraucht ist, auch die Schilder und den Schein mitnehmen. Am besten auch den Kaufvertrag, sicherheitshalber. Achtung, man braucht auf diesem Amt jede Menge Zeit, Geduld und Geld. Auf der Zulassungsstelle sagt man seinen Wunsch, bekommt einen Zettel mit der neuen KFZ-Nummer, muss eventuell die alten Schilder entwerten (=Tüv und AU-Kleber abkratzen und vorzeigen, dann Schilder entsorgen) sucht sich einen Schildermacher - da gibt es immer jede Menge rund um die Zulassungsstelle - lässt seine Schilder machen, geht mit diesen zurück zur Zulassungsstelle, bekommt dort auf die Schilder die Tüv und AU Plakette, bekommt seinen Fahrzeugbrief zurück, dazu einen Fahrzeugschein. Mit den Schildern wandert man zurück zu seinem Auto, befestigt die Schilder, macht den Fahrzeugschein in den Geldbeutel und den Fahrzeugbrief deponiert man zuhause im Schließfach oder so. Auf der Zulassungsstelle muss man noch die Erlaubnis zum Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer unterschreiben, ohne geht gar nichts. Schilder kosten so 30-50 Euro rum, das Anmelden selbst weiß ich nicht mehr, wieviel, auf jeden Fall zuviel für das bischen Stempel... Ein Tag geht locker drauf für die Geschichte. Ein Auto kostet dich nicht nur Sprit, sondern auch Versicherung und Steuer. Die Steuer richtet sich nach Hubraum etc und die Versicherung orientiert sich nach ganz vielen verschiedenen Dingen....billig ist das ganze dann nicht so über's Jahr. Hast du dich da schon informiert? Ansonsten: gute Fahrt.

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: du gehst mit der zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbried), dem 7-stelligen evB-Code (gibt bei deiner Versicherung und ist der Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung besteht), deinem Personalausweis oder Reisepaß (eventuell mit Meldebestätigung) zu deiner Zulassungsbehörde. Eventuell musst du für den Einzug der Kfz-Steuer eine Einzugsermächtigung ausfüllten. Im Rahmen der Zulassung wird dann ein Kennzeichen zugeteilt, du kannst dir aber auch ein Wunschkennzeichen aussuchen. Das kostet 10,20 Euro zusätzlich. Dann musst du an der Kasse die Gebühren für die Zulassung bezahlen (ca. 50 Euro). In einem Schildergeschäft, die sind meistens vor Ort lässt du dir die Nummernschilder machen. Bei den Schildergeschäften gibt es oft preislich Unterschiede. Je weiter ein Schildergeschäft von der Zulassungsbehörde weg ist, desto billiger ist es. Die Zulassungsbehörde macht dann die Zulassungsplaketten und die HU-Plakette auf die Numernschilder und händigt dir die ZB I und II aus. Eventuell brauchst du in deiner Stadt eine Umweltplakette oder in anderen Städten. Danach montierst du die Nummernschilder ans Auto und kannst fahren.

Als erstes braucht man eine Versicherung. von der gekommt man die grüne Versicherungskarte. Mit dieser, dem Fahrzeugbrief und -schein( jetzt teil a und b) und einem Ausweiß oder Führerschein geht man zur Zulassungsstelle. Dort bekommt man einen Zettel mit dem zukünftigen Kennzeichen. diesen gibt man in einer Schilderdruckerei ab. Mit den Schildern geht man nochmal zur Zulassungsstelle, die machen dann die Plaketten rein und dann kannst du sie an das Auto machen und losfahren


wiseasanowl  09.03.2013, 02:10

Im Prinzip alles korrekt und wunderbar.

Zwei kleine Sachen würde ich trotzdem gern ergänzen: 1.) Führerschein reicht zumindest formal gesehen nicht aus, also Perso oder Reisepass mitbringen. 2.) Bitte nicht ohne Nummernschilder zur Zulassungsstelle fahren. Das endet meist unschön.

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cat64k  08.03.2013, 22:54

Man bekommt schon seit Jahren keine Versicherungskarte mehr. Man bekommt, wenn überhaupt, nur noch ein Schreiben mit der eVB - Nummer. Wenn du schon ein KFZ-Versichert hast, brauchste eh nur dort anrufen und dann kann man dir die Nummer auch mündlich durchgeben lassen. Oder man lässt sie sich per Email zusenden :)

Außerdem gibt weder Fahrzeugbrief und schein und Teil A und B gibts auch nicht. Das ganze heißt inzwischen Zulassungsbescheinigung Teil I und II

Du hast doch bestimmt schon seit mindestens 5 Jahren kein Auto mehr zugelassen.

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itsmetoo  08.03.2013, 23:20
@cat64k

wenn das ein gebrauchtes Fahrzeug ist, kann durchaus noch ein Fahrzeugbrief- bzw - Schein vorhanden sein. Wenn's älter ist...5 Jahre kannst so nicht sagen!

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cat64k  08.03.2013, 23:23
@itsmetoo

also grüne versicherungskarten gibts aber schon lange nicht mehr ;-)

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wiseasanowl  09.03.2013, 02:05
@cat64k

Na aber sicher gibt's die grünen Versicherungskarten (für Fahrten ins Ausland) noch.

Gerade gestern hielt ich eine in der Hand, die erst 2013 ausgestellt wurde.

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wiseasanowl  09.03.2013, 02:08
@cat64k

Leicht gereizt oder wie?

Dein Vorredner hat den ganzen Ablauf wunderbar erklärt. Und mit Verlaub, nach welcher EU-Richtlinie auch immer das nun nicht mehr Fahrzeugbrief, sondern sonstwie heißt, ist eigentlich vollkommen wurscht. Es war immer der Fahrzeugbrief, jeder weiß, was damit gemeint ist. Und damit hat es sich.

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ich schreib dir einfach mal was du für die Zulassung benötigst:

aber nochmal von vorne du benötigst

  • Zulassungbescheinigung Teil I + II

(früher Fahrzeugschein und -brief)

  • EVB-Nummer (Versicherung)

dazu einfach bei einer Versicherung anrufen, dann kriegst du eine 6stellige Zahlen/Buchstabenkombination (es reicht, wenn du die nummer aufschreibst, muss kein offizielles Schreiben sein (bei mir ist es beim vorletzen mal ein Alter Briefumschlag gewesen)

  • gültiger Ausweis, falls abgelaufen neuen Beantragen und Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt holen (auch das hatte ich schonmal)

  • Altes Kennzeichen
    

Ausnahme bei Ummeldung innerhalb desselben Landkreises und dadurch das Kennzeichen behälst

Bei Ummeldung innerhalb desselben Landkreises benötigst du es auch, sofern du ein wunschkennzeichen beantragst

das alte Kennzeichen wird entwertet

  • Geld (Bar oder EC-Karte) für die Anfallenden Gebühren (ich würd mal ca 100 Euro mitnehmen, wahrscheinlich brauchst weniger, aber es gibt nichts schlimmeres als nicht bezahlen zu können :o)
    
  • Bankverbindung für die Einzugsermächtigung der KFZ-STeuer, ggf Vollmacht falls kein eigenes Konto
    
  • Aktueller TÜV und ASU Bericht für Wagen älter als 3 Jahre (maximal 2 Jahre alt)
    

Neue Kennzeichen, kann man in der Nähe der Zulassungsstelle kaufen, falls du Wunschkennzeichen haben möchtest oder wenn du kein Wunschkennzeichen willst, kannst du günstig welche von der Tante/Onkel am Schalter kriegen. Ohne Wunschkennzeichenreservierung, weist du ja noch gar nicht, ob du dein Kennzeichen auch bekommen kannst.

nicht nötig ist: - Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag

optional - du kannst über internet ein Wunschkennzeichen schon vor der Anmeldung (im Internet) reservieren, kostet allerdings auch gebühren. Dann kannst du natürlich auch schon dein Kennzeichen vorher im Internet bestellen oder bei nem anderen Schildermacher machen lassen