Ab wann benötigt man eine Reitlehrer-Haftpflicht?

Ich reite schon lange und auch recht gut, was es mit sich bringt, dass ich hin und wieder dem ein oder anderen Stallkollegen ein bisschen helfe, Tipps gebe etc.

Manchmal nur nebenher, aber ab und zu nehme ich mir eben auch mal rein Zeit für die Person, gebe ja also quasi eine Reitstunde. Jetzt bin ich auf das Thema Reitlehrerhaftpflichtversicherung gestoßen und bin ein bisschen überfordert. Laut Quellen im Internet bin ich dafür verantwortlich, wenn Pferd oder Reiter während "meines Unterrichts" zu Schaden kommen. Ganz egal ob ich dafür Geld nehme oder nicht. Das hat mich jetzt doch schlucken lassen. Bisher waren es ja nur enge Freunde, sodass die Wahrscheinlichkeit da Probleme zu bekommen gering ist, aber ich wurde in letzter Zeit immer öfter auch von fremden oder weniger bekannten Reitern gefragt, ob ich ihnen mal helfen könnte, dass kann ich unter solchen Umständen ja irgendwie gleich sein lassen, oder? Selbst wenn ich dann Geld nehmen würde, würde sich eine Reitlehrerhaftpflicht ja niemals lohnen, da ich das ja weder Haupt- noch Nebenberuflich mache sondern eben nur hin und wieder, also quasi eher als "Nachhilfsjob". Dazu finde ich im Internet aber leider nichts... also ob ich wirklich auch wegen ein oder zwei Schülern in der Woche (maximal! eher ja nur hin und wieder)schon eine Versicherung brauche. Wenn das wirklich so ist, dann müsste ich in Zukunft solche "Hilfsgesuche" ablehnen, was mir sehr schwer fallen würde.

Aber ganz ehrlich, es geht so schnell mal ein Pferd durch und ein Reiter fällt, wenn ich verantwortlich bin, weil ich in dieser Stunde die Tipps gebe und somit ja irgendwie "Reitlehrer" bin...

Wenn jemand da was wüsste wäre es klasse, aber ansonsten wäre ich auch schon total froh, wenn jemand weiß, wo man sich bei solchen Fragen korrekte Antworten holen kann. Ich würde ungern auf irgendeine Internet Aussage vertrauen und am Ende stehe ich blöd da.
Oder ob man sich rechtswirksam davor schützen kann, wenn die "Schüler" vorher was unterschreiben?
Liebe Grüße und Danke schon mal für eure Antworten!  

Pferd, Versicherung, Reiten, Recht, Haftpflichtversicherung, Reitunterricht
Zulassung zum Studium der Tiermedizin...Ortspräferenzen/Reihenfolge

Hallo,

Also ich möchte Tiermedizin studieren, die Bewerbung hierzu erfolgt über hochschulstart.de

Meine favorisierte Universität ist Gießen, danach Berlin.

Nun hat Berlin aber als Kriterium die 1. Ortspräferenz, ich kann es also nicht an die 2. Stelle setzen.

Jetzt meine Frage, werde ich durch hochschulstart.de EINER Universität zugeordnet? Oder kann ich auch an mehreren angenommen werden?

Also, setze ich bspw. Berlin an erster Stelle und Gießen an zweiter, kann es passieren, dass ich nur in Berlin zugelassen werde, weil es an meiner ersten Stelle stand, obwohl es sonst auch in Gießen geklappt hätte? (Versteht ihr, was ich meine?) Oder kann es sein, dass ich dann die Zulassung für Berlin und Gießen erhalte und es mir aussuchen kann?

Ich bin schlichtweg total unentschlossen, was die Reihenfolge angeht... Nein, eigentlichbin ich sogar komplett aufgechmissen und finde auch keine Hilfe im Netz diesbezüglich.

Ich habe ein Abi von 1,3. In den letzten beiden Jahren aber kein Physik, dass ich in die Einzelnotenwertung mitreinrechnen könnte.

Ich würde liebend gerne in Gießen studieren, an zweiter Stelle Berlin/Hannover (haben leider beide 1. Ortspräferenz), dann Münnchen. Leipzig eigentlich überhaupt nicht aus persönlichen Gründen, aber besser Leipzig als nix.

Kann mir da irgendjemand helfen?

Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!

Studium, Tierarzt, Tiermedizin, Veterinärmedizin, Zulassung
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