Hallo,

ich befinde mich zurzeit in der Jahrgangsstufe 13 (Q 2.1). Wegen meinen hohen Fehlzeiten (alle begründet entschuldigt) wies ein Lehrer mich darauf hin dass man eine Mindestanzahl an Stunden anwesend sein muss um die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen.

Kann mir jemand sagen wo im Schulgesetz sowas steht? Oder direkt wie hoch die Mindestanzahl der Stunden ist? Am besten mit Paragraph aus dem Schulgesetz

Danke im Voraus LG Martin

PS: Ich befinde mich auf einem Wirtschaftsgymnasium in NRW