Guten Abend. Nach dem Besuch eines DVAG Mitarbeiters habe ich eine "Young & Home" Police aus - Haftpflicht-Hausrat-Glas und Unfallversicherung abgeschlossen. Nachdem ich heute (18!!! Tage) nach Abschluss - also leider außerhalb der Widerrufsfrist die Police eingehend verglichen habe ist mir aufgefallen das ich pro Jahr ca 230€ zu viel bezahlen werde UND das die Police auf 5!!! Jahre läuft. Hier kann man nur zur Verteidigung sagen, dass der DVAG Mitarbeiter einer unserer Freunde ist und wir daher nicht korrekt geprüft haben, leider. Nun ist die Abbuchung des Erstbeitrags erst am 01.03.2015 und ich habe in den Bedingungen gelesen, dass der Versicherer die Versicherung bei NICHTZahlung des Erstbeitrags von sich aus kündigen kann.
Heißt das ich kann der Lastschrift widersprechen, das Konto leeräumen und / oder die Mahnungen ignorieren um diese Police vor eigentlichem Beginn los zu werden?
Des Weiteren - kann der Vermittler der DVAG SELBST den Vertrag rückabwickeln?
Und: Ist es ein rechtskräftiger Formfehler wenn statt dem 15. des Monats der 01. des Monats als Abbuchungstag im Vertrag steht??
Hoffe auf eure Antworten!