Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die neuen Pläne der Regierung für das Familienrecht?

Den Artikel zum Thema findest Du übrigens ab jetzt hier! Viel Spaß beim Lesen.

Das Sorgerecht ist schon seit Jahren ein Streitthema. Für unverheiratete Väter gibt es teilweise große Hürden, wenn es um das Erlangen des Sorgerechts geht. Künftig soll sich das ändern – und für unverheiratete Väter etwas einfacher werden.

Aber nicht nur das plant das Justizministerium – auch die Regelungen zur Adoption sowie die Rechte lesbischer Paare sollen vereinfacht werden. Außerdem sollen auch die Kinder selbst beim Sorgerecht mitreden dürfen.

Das soll sich für unverheiratete Väter ändern

Ungefähr ein Drittel der Neugeborenen im Jahr 2022 hatten unverheiratete Eltern. Das kann natürlich mehrere Gründe haben – manche wollen schlichtweg nicht heiraten, andere hingegen sind getrennt. Das führt manchmal zu Streitereien bezüglich des Sorgerechts. Bisher mussten Eltern das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragen (lassen), jedoch musste dafür die Mutter zustimmen. Tat sie dies nicht, mussten Väter vors Familiengericht gehen und dort die Mitsorge einklagen. Künftig sollen Männer allerdings direkt infolge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch sorgeberechtigt sein, es sei denn ein Elternteil widerspricht innerhalb eines Monats.

Neuerungen bei Adoptionen

Künftig sollen unverheiratete Paare gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen. Auch entfällt die Notwendigkeit der Adoption, wenn ein lesbisches Paar sich entscheidet, ein Kind durch Samenspende zu zeugen. Nicht nur die „Geburtsmutter“ soll dann als Mutter zählen, sondern auch die weitere Frau neben dieser. Dadurch kann ein Kind kraft Abstammungsrecht künftig zwei Mütter haben.

Das Abstammungsrecht soll sich auch für Menschen mit geändertem Geschlechtseintrag, ohne diesen Eintrag oder mit der Angabe „divers“ geöffnet werden.

Unverändert bleibt, dass die gebärende Person weiterhin rechtlich stets als Mutter des Kindes gelten wird, ohne anfechtbare Rechtsstellung. Auch haben Kinder weiterhin nur zwei rechtliche Eltern.

Kinder sollen (mehr) Mitspracherecht bekommen

Kinder ab dem 14. Lebensjahr sollen künftig mehr Mitspracherecht haben und eine gestärkte Rechtsposition bekommen. Das Kind getrennter Eltern etwa soll die Möglichkeit haben, eine erneute Entscheidung über getroffene Sorgerechtsentscheidungen zu beantragen. Weiterhin soll das Recht auf Auskunft über Abstammung gestärkt werden. Zudem gilt künftig nicht nur das Recht auf Umgang mit den Eltern, sondern auch mit Großeltern und Geschwistern.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die geplanten Neuerungen beim Sorgerecht?
  • Gibt es Änderungen, die Ihr Euch noch wünschen würdet?
  • Denkt Ihr, dass durch die Änderungen etwas mehr Fairness für alle herrschen wird?
  • Seht Ihr potentielle Schwierigkeiten bei den Entwürfen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt unterschreiben?

Hey Leute...

Mein kleiner Bruder ist Papa geworden... alles soweit , finde ich jetzt , top. kleine Mann ist gesund, Freundin „noch“ zusammen usw... nur leider wohnen sie nicht zusammen. Logisch , ist er aber die meiste Zeit bei ihr.... sie ist auch im Mutterschaftsurlaub oder wie das heißt, bekommt aber noch zusätzlich Harz. Sind ja nur paar % Lohn die man da bekommt...

Nun hat er einen Brief vom Jugendamt und vom Arbeitsamt bekommen ! Er sollte doch die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben und beim Arbeitsamt seinen Lohn, seine wert Anlagen usw vorzeigen! Komisch warum erst jetzt...der kleine wird nächstes Jahr im Frühling 2... einen Vaterschaftstest haben sie gemacht, (mein Bruder ist es zu 99,9999%)... wegen Unterhalt, haben sie sich untereinander ausgemacht...sie leben ja auch nicht in einer bedarfsgemeintschaft! Er ist ja nur quasi zu Besuch bei ihr!

Aber nun stelle ich mir die Frage?!
Muss er beim Arbeitsamt seine Einkünfte, Lohnzettel usw vorzeigen?
Warum rennt seine Freundin, erst jetzt zum Jugendamt?? Nach rund 2 Jahren!! Die hat doch iwas vor??!!

Muss mein Bruder beim Jugendamt unterschreiben??

Wenn er nicht unterschreiben möchte, wer leitet das dann zum Gericht weiter, Jugendamt oder die Mutter??

Reicht da nicht schon das Schreiben vom selbst eingeleiteten Vaterschaftstest aus?? Da steht es ja schwarz auf weiß drauf, das er der Vater ist.....Am Ende wenn es vor Gericht geht, machen die doch auch nur einen Vaterschaftstest?? und der wird das auch nur bestätigen...

Ich bin gespannt was raus kommt :D habt schon mal vielen Dank!!!

Arbeitsamt, Jugendamt, Vaterschaftsanerkennung

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