Hallo 🙋🏻‍♀️

momentan bin ich bemüht mich um die anfallende Post meines Verlobten zu kümmern da dieser seit einem Monat in Haft ist.

Es kam ein Brief vom Jobcenter „Mitteilung an Unterhaltspflichtige gemäß Paragraph 33 SGB II“ und er soll sein Einkommen offen legen.

Die Vaterschaft wurde meines Wissens nach noch nicht nachgewiesen (es sollte ein Test durchgeführt werden, aufgrund seiner Haft ist dies nicht geschehen).

Kann man so ein Schreiben trotz fehlender Vaterschaft erhalten oder muss sie dafür nachgewiesen sein?

liebe Grüße