Vaterschaftsanerkennung und anmeldung wenn er persönlich verhindert ist?
Guten Abend, ich habe folgende Fragen.
Ich werde bald meinem Sohn zur Welt bringen, der Vater sitzt nächste Woche allerdings in Haft und wird bei der Geburt somit nicht dabei sein. Nun weiß ich nicht wie es dann mit der Anmeldung ist.., wir sind getrennt (unverheiratet) sind nicht in guten auseinander gegangen.. wird auch der Vater auf Geburtsurkunde stehen soll ich ihn als Vater angeben oder erst wenn er frei auf zwei Beinen ist ?? Und welche Möglichkeiten gibt es für die vaterschaftsanerkennung??
Danke im vorraus für die Beantwortung
2 Antworten
Er kann die Vaterschaft auch vor der Geburt anerkennen. Wenn er also nicht direkt am Montagmorgen im Gefängnis muss, solltet ihr da beim Standesamt vorbeigehen. Möglicherweise ist es sinnvoll, da heute noch anrufen und die Situation erklären. Falls noch offen ist. Ist halt ungünstig, dass der Gedanke euch erst am Freitagnachmittag kommt...
Hey hab ne Frage mein Sohn wird Vater er ist 17 und seine Freundin 21 kann er trotzdem Vaterschaft machen
Bei uns war damals das Jugendamt für die außereheliche Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt zuständig. Kann aber auch sein, dass das von Kreis zu Kreis unterschiedlich ist. Daher besser die Zuständigkeit vorher abklären. Sonst dauert es noch länger...