Vater meines Kindes?

10 Antworten

Ach herrjeh - Eltern im Streit um Geld und Kind. Das kann ja heiter werden - für das Kind.

Von welchen Dingen redet er da die er abziehen will? Da wird nichts abgezogen. Es sei denn, er hat nachweislich Unterhaltsleistungen erbracht.

Und du hast bereits eine Beistandschaft beim Jugendamt errichtet um den Unterhalt berechnen zu lassen? Also wartet er womöglich auf das, was das Jugendamt errechnet? Klar, kann er natürlich. Zahlt aber nicht erst ab dann wenn das Schreiben kommt, sondern ab dem Monat wo er zur Einkommensauskunft aufgefordert wurde.

Habt ihr die gemeinsame Sorge? Falls nicht: ein Umgangsrecht steht ihm trotzdem zu. Aber wie der Umgang stattfindet entscheidet ihr gemeinsam! Und bekommt ihr es gemeinsam nicht hin, dann entscheidet es das Familiengericht.

Jeden Tag 3 Stunden? Wie alt ist das Kind? Handelt es sich um ein Baby, dann wird angeraten das der andere Elternteil das Kind in kurzen Abständen für ein oder zwei Stunden sieht um eine Bindung aufzubauen. Je älter das Kind, desto mehr Umgang.

In der Regel werden es dann am Ende alle 2 Wochenenden von Freitagnachmittag bis Sonntag, die halben Ferien sowie nach Möglichkeit 1 - 2 Nachmittage die Woche.

Bei dem Umgangston denn ihr da pflegt, sollte es nicht verwundern, wenn es zu Lasten des Kindes geht. Nichts ist schlimmer als sich zankende Eltern, die sich wegen jeder Kleinigkeit ankeifen oder sich wegen jedem Müll vor Gericht treffen.

Vielleicht findet ihr da ja noch eine Basis mit der sich gemeinsam arbeiten lässt...

Und antworten solltest du gar nicht! Diese Hin- und Her Geschreibe bringt null komma gar nix, außer dass sich Beide am Ende noch genervter gegenüber stehen.

Entweder man unterhält sich vernünftig vis a vis oder lässt es eben bleiben. Handynachrichten sollten tabu sein! Nur im äußersten Notfall und schon gar nicht in diesem Vorwurfston.

Ihr seid Eltern, benehmt euch auch so! Und wenn er es nicht kann, dann solltest du mit gutem Beispiel voran gehen.

So eine Forderung kann von keiner Seite mal eben aufgestellt werden. Da ist auch immer die Frage, wie will er es mit seinem Beruf vereinbaren, sein Kind für 3 Stunden zu sehen. Das ist ja schon eine lange Zeit.

Wenn die Situation hier so fest gefahren ist, dann entscheidet das Familiengericht. Aber die werden auch darauf pochen, dass der Unterhalt gezahlt wird.

Da prallen 2 Extremforderungen aufeinander.

  • Eine Mutter, die weiß dass sie nichts zu befürchten hat, wenn sie den "Wünschen" des Vaters nach Kontakt mit dem gemeinsamen Kind nicht nachkommt
  • Ein Vater, der Umgangsrechte fordert, die zwar mit der Mutter abgestimmt/vereinbart werden könnten, vor einem Familiengericht aber keinen Bestand/Erfolg haben werden.

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Wenn ihr nicht bereit seid, Euch gütlich zu einige, wird Euer Kind das leidtragende sein.

Sieht nicht nach einer friedlichen Lösung aus....

Ein Richter wird den Unterhalt und das Umgangsrecht wohl festlegen müssen, wenn ihr euch nicht einigt

Wende dich am besten umgehend an das Jugendamt, lass eine Beistandschaft einrichten und den Unterhalt durch das Jugendamt berechnen. Dann kannst du auch einen Titel bekommen. Mit diesem kannst du, zahlt er nicht ggf. auch pfänden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung