Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt unterschreiben?
Hey Leute...
Mein kleiner Bruder ist Papa geworden... alles soweit , finde ich jetzt , top. kleine Mann ist gesund, Freundin „noch“ zusammen usw... nur leider wohnen sie nicht zusammen. Logisch , ist er aber die meiste Zeit bei ihr.... sie ist auch im Mutterschaftsurlaub oder wie das heißt, bekommt aber noch zusätzlich Harz. Sind ja nur paar % Lohn die man da bekommt...
Nun hat er einen Brief vom Jugendamt und vom Arbeitsamt bekommen ! Er sollte doch die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben und beim Arbeitsamt seinen Lohn, seine wert Anlagen usw vorzeigen! Komisch warum erst jetzt...der kleine wird nächstes Jahr im Frühling 2... einen Vaterschaftstest haben sie gemacht, (mein Bruder ist es zu 99,9999%)... wegen Unterhalt, haben sie sich untereinander ausgemacht...sie leben ja auch nicht in einer bedarfsgemeintschaft! Er ist ja nur quasi zu Besuch bei ihr!
Aber nun stelle ich mir die Frage?!
Muss er beim Arbeitsamt seine Einkünfte, Lohnzettel usw vorzeigen?
Warum rennt seine Freundin, erst jetzt zum Jugendamt?? Nach rund 2 Jahren!! Die hat doch iwas vor??!!
Muss mein Bruder beim Jugendamt unterschreiben??
Wenn er nicht unterschreiben möchte, wer leitet das dann zum Gericht weiter, Jugendamt oder die Mutter??
Reicht da nicht schon das Schreiben vom selbst eingeleiteten Vaterschaftstest aus?? Da steht es ja schwarz auf weiß drauf, das er der Vater ist.....Am Ende wenn es vor Gericht geht, machen die doch auch nur einen Vaterschaftstest?? und der wird das auch nur bestätigen...
Ich bin gespannt was raus kommt :D habt schon mal vielen Dank!!!
1 Antwort
Er ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet, auch wenn sie nicht verheiratet sind.
Zumindest für das Kind hat er erst einmal bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres eine Unterhaltspflicht und solange das Kind das 3 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann es bei genug Einkommen sogar sein, dass die Kindsmutter Anspruch auf Bereuungsunterhalt hat.
Der Kindesunterhalt geht aber vor, da liegt sein Selbstbehalt bei bereinigten 1160 € Netto, wenn er Berufstätig ist, bei der Mutter hätte er einen Selbstbehalt von bereinigten 1280 € Netto.
Was sie sich also untereinander für einen Unterhalt fürs Kind ausgemacht haben, ist völlig irrelevant, zumindest dann, wenn er weniger Unterhalt zahlt, als er fürs Kind an Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen müsste und das wird auch der Grund sein, warum hier Druck gemacht wird, dass liegt sicher nicht an der Freundin und die wird auch nichts vorhaben.
Wenn also klar ist, dass er der Vater des Kindes ist, dann kann und sollte er die Vaterschaft besser heute als morgen beim Jugendamt anerkennen, denn sonst geht das ganze übers Familiengericht und am Ende muss er dann die Vaterschaft eh anerkennen, denn das Gericht kann selber noch einen Vaterschaftstest anordnen und das kann dann richtig teuer werden, dann zahlt er nicht nur den Test, sondern auch die Gerichtskosten.
Aber eins würde mich noch interessieren. Die arge will ja auch seine Lohnzettel , Wertpapiere und so sehen! Weil sie zwar in Mutterschaft ist aber trotz noch alg2 bekommt.
Muss er da auch alles hinlegen?
Ja, weil es wie gesagt unter Umständen ja nicht nur um den Unterhalt für das Kind geht, sondern ggf.auch um Betreuungsunterhalt für sie.
:D ein Armes Deutschland ;D
haben viel dank für deine Info!