Situation: Einer Person wurde durch ein Testament ein Nutzungsrecht von Räumen in einem Haus gewährt. Muss der Erbe des Hauses anfallende Strom-, Wasser- und Heizkosten bezahlen die der Nutzungsrecht-Inhaber durch die Nutzung der Räume verursacht. Dies wurde im Testament nicht extra erwähnt, es steht nur drin das die Person die Räume nutzen darf.
Darf der Eigentümer des Hauses diese Räume so verändern das die Person die das Nutzungsrecht inne hat sie nicht mehr für ihre geplanten Zwecke nutzen darf. Muss sie sich mit dem Hausbesitzer arrangieren wenn dieser den Raum/Räume mal selbst nutzen möchte? Wer hat das Vorrecht wenn beide zur gleichen Zeit diese Räume benötigen? Kann der Inhaber des Nutzungsrechts es an Dritte weitergeben? Beispiel: der Inhaber des Nutzungsrechts möchte in den Räumen eine Feier ausrichten und beauftragt Dritte mit der Dekoration usw. Kann der Hausbesitzer diese dritten Personen des Hauses verweisen? Wer hat Rechtswissen zu diesem Thema? Wenn die Räume durch die Nutzung beschädigt werden, wer muss sie wieder herrichten? Der Eigentümer oder der Nutzer? Greift hier das Verursacherprinzip?
Danke für Eure Hilfe