Folgender Fall... Die Mutter zweier Kinder verstirbt. zu Lebzeiten wurde kein Testament erstellt. Der Witwer fälscht ein Testament und reicht es ein. sowohl Kinde A als auch Kind B wissen davon. es kommt zu Streitigkeiten zwischen Kind A und dem Witwer. Kind A meldet das gefälschte Testament dem Nachlassgericht, welches die Staatsanwaltschaft einschaltet. Hat sich Kind B aufgrund der Nichtanzeige nun strafbar gemacht?