Erbfrage - Pflichtteil trotz alleinerbe?

Tach zusammen!

Folgender Fall: Mein Schwiegervater ist verstorben und hinterlässt eine Ehefrau und seine Tochter (nicht gemeinsames Kind!).

Im Testament steht, dass seine Ehefrau Alleinerbin ist. Dennoch steht meiner Frau, also seiner Tochter, der Pflichtteil zu.

Ich habe gelesen, dass die Frau als Alleinerbin dazu berechtigt ist, alles ohne Rücksicht auf seine Tochter zu veräußern und sie lediglich einen Anspruch auf die geldwerte in Höhe ihre Pflichtanteils hat. Ist das korrekt?

Es gibt (mal abgesehen von Auto und Hausstand) noch ein Haus mit Grundstück. Seine Frau/die Witwe steht NICHT (!!!) im Grundbuch! Beides wurde VOR der Heirat durch ihn gekauft und "bar" bezahlt, also fand während der Ehe keine Abzahlung des Kaufpreises statt. Wie verhält es sich nun hier mit der Aufteilung des Pfichtanteils?

Hat seine Tochter Anspruch auf das gesamte Haus+Grundstück, weil es VOR Eheschließung bereits abbezahlt war? (Kauf war ca. 2000, Eheschließung 2002). Oder hat seine Frau einen Teilanspruch? Wenn ja: wie hoch wäre der?

Theoretische Rechnungen: ihr gehört sowieso die Hälfte aufgrund der Ehedauer, also 50/50. Vom Vater seiner Hälfte erbt sie 50% und seine Tochter 50%, also 75%/25%. Durch das Alleinerbe leibt der Tochter noch die Hälfte des Anteils, also 12,5%, sprich:

Witwe: 87,5% und Tochter 12,5%. Korrekt?

Oder

Haus gehört zu 100% ihm (ohne vorige Aufteilung druch Ehe o.ä.), , dann geht 50%/50% an Witwe/Tochter und als Alleinerbe dann 75%/25% an Witwe/Tochter.

Wer bezahlt eigentlich den Gutachter? bZw. was wäre, wenn die Witwe das Haus veräußert, ohne vorige Begutachtung durch einen Spezi?

Ich danke schonmal für eure Antworten!

LG

Testament, Erbe, alleinerbe, Erbfall, Pflichtanteil, Witwe
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