Erbfolge bei Testament

Unangenehmes Thema. Folgender Fall: Der Erblasser hat ein Testament verfasst. 1.) haben sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. 2.) sollen nach dem Tod des Letztlebenden die Geschwister (namentlich benannt) des Ehemannes zu je gleichen Teilen erben. Kinder hatte das Ehepaar nicht.

Jetzt ist nach dem Tod des Letztlebenden aber vor der Testamentseröffnung ein Geschwister leider auch noch verstorben.

Frage: greift nun doch die gesetzliche Erbfolge, die ja eigentlich durch ein Testament ausgeschlossen werden sollte, sprich treten nun seine Kinder an seine Stelle (viele Kinder, eines ist verschollen) oder kommt es zum Zuwachs, sprich sein Erbteil verteilt sich auf die letzten beiden Geschwister? Wird durch die Existenz eines Testamentes die gesetzliche Erbfolge nichtig? Gibt es dazu einen Paragraphen?

Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht uns keineswegs um die Erbverteilung an sich sondern vielmehr um die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft, die ggf. jetzt sehr kompliziert werden könnte.

Für eine kurfristige Antwort wäre ich sehr dankbar. Zu unserer Trauer kommt nun auch noch die Verunsicherung bezüglich der Rechtslage.

Bitte keine Vermutungen, nur antworten, wer sich juristisch wirklich damit auskennt. Vielen Dank.