Hallo zusammen,

ich habe vor 1,5 Jahren einen typen aus einer Reinigungsfirma, welcher meinte, alles was mit Renovierung und Sanierung in einem Haus zu tun hat auch abdecken zu können, dementsprechend auch für diese Tätigkeit eingestellt.
Das Resultat, nicht gerade top Arbeit, weil einfach viele kleine Fehler im gesamten Haus auffallen.
Aber das viel größere Problem, sind die bestrichenen Wände im Badezimmer! Die Wandfarbe blättert gefühlt exponentiell ab und nach Monate langer Aufforderung dieses problem zu beseitigen, sagt er mir, er habe der Firma, wo er die Farbe her hat, eine e-Mail verschickt, mit der Aufforderung zur Prüfung bzw. Erstattung einer geeigneten Farbe für das Badezimmer bereitzustellen.

Die besagte Firma schafft es jedoch nicht innerhalb von vielen Monaten auf die Nachricht unseres beauftragten (Handwerkers?) einzugehen und verursacht eine riesige Verzögerung, bis das Problem gefixt wird.
Nun meine Frage. Muss ich jetzt auf die Leistung des Handwerkers warten oder die Entschädigung der Firma an den Handwerker, mit welcher er beabsichtigt seine magere Arbeit zu korrigieren? Was die Firma dem Handwerker schuldet, ist ja nicht mein Problem, warum sollte die Beseitigung dieser Mängel also von etwas abhängen, womit ich nichts zu tun hatte?

Ich bin der Auffassung, dass es in der Pflicht des (Handwerkers)- wie auch immer man ihn beschreiben möchte - ist, seiner Aufgabe sobald es geht nachzugehen, auch wenn es bedeutet für neue Farbe und extra Arbeitsstunden in Vorkasse treten zu müssen! Er wird ja Entschädigt, ich bis dahin aber ich nicht.

Hab ich recht?

Es kann ja nicht sein, dass ich „leiden“ muss, weil er an der Farbe sparen wollte.

Sollte ich in meiner Annahme bestätigt werden, bitte ich um Referenzquellen oder genaue Auszügen zur Gesetzeslage, mit welcher ich dem Handwerker veranschaulichen kann, wo mein Problem beginnt und wann dieses behoben werden muss.

vielen dank, an die, die sich die Zeit zu meinem Artikel nehmen 🙏🏽

Ich kann dieses Bad nicht mehr sehen🤬😅