Ist ein SLS-Schalter im Sicherungskasten wichtig?
Hallo,wir rüsten unsere Heizung von Nachtspeicheröfen auf Gas um. Nun brauchen wir auch neue Zähler. Der Elektriker hat gesagt, dass man einen SLS-Schalter einbauen muss, wenn man einen Zähler austauscht.
Leider passt dieser SLS-Schalter nicht in unseren Zählkasten rein. Eine Umrüstung würde knapp 10.000 € kosten.
Muss das wirklich sein, nur wegen diesem SLS-Schalter??? Ist der so wichtig?
Danke für Eure Hilfe!
8 Antworten
http://de.wikipedia.org/wiki/SLS-Schalter
SCHEINT schon wichtig zu sein ^^ , jedoch is der preis mit 10k eur eindeutig zu hoch/ holt euch dringend eine 2t meinung ein , notfalls wendet ihr euch direkt an den hersteller...
wenn schon Wikipedia, dann auch hier lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/TAB_2000
Auzug: Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs im Jahr 2005 wurden die TAB 2000 geändert. Die Vorgabe von selektiven Leitungsschutzschaltern anstelle von herkömmlichen Schmelzsicherungen vor dem Stromzähler war nicht haltbar.
Grundsätzlich steht jede elektrische Anlage in einem deutschen Wohnhaus unter Bestandschutz. Unter der Voraussetzung, dass eine Anlage den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen entspricht müssen sie nicht auf den Stand neuerer Normen nachgerüstet werden, solange sie nicht "erweitert" oder maßgeblich erneuert werden. Der Rückbau einer Nachstromversorgung bedutet dass eine Zählerplatte und das Rundsteuergerät entfernt und der LS (oder die Sicherung) welche das Rundsteuergerät versorgt hat wird in offener Stellung plombiert. Das ist eine sehr einfache Handlung, die in 10 Minuten erledigt ist und nicht einmal erfordert, dass die Abdeckungen geöffnet werden.
TAB (technische Anschlussbedingungen) beziehen sich genauso wie DIN oder VDE Normen auf den Zeitpunkt der Errichtung undbeinhalten in den allerseltensten Fällen nachrüstpflichtige Elemente.
Auszug aus den gesetzlichen Umfeld (sinngemäß)
Sollte es zu einer Verschärfung von Sicherheitsbestimmungen kommen, so richtet sich eine Nachrüstpflicht danach, ob sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil eine nahe liegende Gefahr ergibt, dass durch die bestehende Anlage ohne Nachrüstung Rechtsgüter anderer verletzt werden können. Welche Sicherheit und welcher Gefahrenschutz im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten sind, richtet sich nicht ausschließlich nach den modernsten Erkenntnissen und nach dem neuesten Stand der Technik. Je größer die Gefahr und so schwerwiegender die drohende Gefahr , um so eher wird eine Anpassung an die neuesten Sicherheitsstandards geboten sein.
Kommt es in Fällen, in denen hiernach keine Schutzmaßnahmen getroffen werden mussten, weil eine Gefährdung anderer zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber nur unter besonders eigenartigen und entfernter liegenden umständen zu befürchten war, ausnahmsweise doch einmal zu einem Schaden, so muss der Geschädigte – so hart dies im Einzelfall sein mag – den Schaden selbst tragen. Er hat ein „Unglück“ erlitten und kann dem Schädiger kein „Unrecht“ vorhalten.
Bei einem SLS kann ich maximal einen gesteigerten "bequemlichkeits Vorteil" aber keine maßgeblich gesteigerte Sicherheit (im Vergleich zu einer NH oder NEOZED abgesicherten Anlage) feststellen.
abgesehen davon:
Der "Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. " hat beüglich SLS-Schaltern im Vorzählerbereich einen Prozess gegen den VDEW-Musterwortlaut der TAB 2000, § 7.4 angestrengt. In der zweiten Instanz im Dezember 2005 wurde der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich angenommen, danach darf der bisherige Text nicht mehr von VDEW als Empfehlung ausgesprochen werden. (siehe VDN-Nachrichten 12/2005).
Der beanstandete § 7.4 lautet jetzt im Musterwortlaut der TAB 2007:
7.4 Trennvorrichtung für die Kundenanlage
(1) Hausanschlusssicherungen dürfen nicht als Trennvorrichtung für die Kundenanlage verwendet werden.
(2) Im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. ein SH-Schalter) vorzusehen.
(3) Diese selektive Überstromschutzeinrichtung muss sperr- und plombierbar sein und folgende Funktionen für jeden Zählerplatz aufweisen:
– Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage;
– Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen;
– zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage;
– Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtungen und die Leitungen zum Stromkreisverteiler.
Das kommt auf die Anschlussbedingungen des jeweiligen Stromanbieters an.
Manche fordern den SLS, manche nicht. Wobei beim Rückbau einer bestehenden Anlage von Sondertarif auf Nromaltarif, besteht bei den meisten Anbieter keine Nachrüsteverpflichtung.
Also nciht nur den Elektriker fragen, sondern auch den Stromanbieter.
der Elektriker scheint ein grossartiges Geschäft mit Euch zu wittern.
Die Nachrüstung mit SLS ist Pflicht. Das sollte maximal 1500 Euro Kosten. Für 5000 Euro bekommst du in der ganzen Wohnung alles neu. Mit Kabeln, Steckdosen usw. In einem Neubau wird für 2500 Euro eine Wohneinheit installiert.
wie ich hier http://www.elektroinnung-bonn-rhein-sieg.de/index.php?page=11 unter:
"SLS-Schalter im Vorzählerbereich - Technische Anschlussbedingungen VDN Vergleich TAB2000" lese, ist eher eine deutliche Lockerung schon für die Erstausstattung, jedenfalls keine Nachrüstpflicht gegeben.
Kann ich bestätigen. Elektrik Altbauwohnung 4 Zimmer KOMPLETT neu für rund 3.000 EUR.
So wie ich Wikipedia verstehe, ist das wohl länderspezifisch. Ich würde mal beim Energieversorger nachfragen, welche Bestimmungen es gibt und mir eine zweite Meinung eines Fachmannes einholen. 10.000 Euro für einen neuen Sicherungskasten halte ich für etwas viel, Denn die Leitungen und Sicherungen ( hoffentlich FI-Schutz) sind ja da. Und der reine Kasten kostet keine 10Tsd.
Stray
und worauf stützt sich die Pflicht für die Nachrüstung von SLS Schaltern in bestehenden Anlagen?