Hallo, ich bin umgezogen.Bei der Wohnungsübergabe habe ich gesehen, dass die als eine Wohnung vermietete Wohnung 2 Stromzähler hat. Dies ist so denke ich, weil das früher mal 2 Wohnungen waren. Wer muß jetzt die Grundgebühr für den 2.Stromzähler zahlen? Es kann ja nicht sein, dass man als Mieter das zahlen muß, nur weil der Vermieter die beiden nicht zusammenlegt. Gibt es da eine gesetzliche Regelung für, irgendwo nachzulesen? Ich freue mich auf zahlreiche Antworten. Grüße ringsum.