Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit einem für mich etwas verzwicktem Sachverhalt:

Fachfirma A führt Bauleistungen aus, bei großen Aufträgen wird Subunternehmer B (Einzelunternehmen) mit herangezogen und dieser holt noch einen befreundeten Subsubunternehmer C (Einzelunternehmer) mit ins Boot.

B hat nun der Fachfirma die Leistung (Arbeitsstunden) für B und C nach § 13b UStG in Rechnung gestellt.

Kann C seine Leistung bei B auch nach § 13b in Rechnung stellen (A hat ja die Umsatzsteuer bereits für B und C abgeführt)?
Oder ist B der Leistungsempfänger von C und schuldet demnach die Umsatzsteuer? Kann dann die Rechnung an A noch korrigiert werden?

Ach ja, wer von den 3 Unternehmen benötigt dann eigentlich eine Freistellung nach §48b EStG?

Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich. Vielen Dank.