Als Rechtsanwaltsfachangestellte Zum Steuerberater?

Hallo, ich möchte mich gerne einfach mal informieren und hoffe, dass hier womöglich jemand ist, der diesen Weg bereits gegangen ist.

Ich werde jetzt in drei Monaten bei einer Lohnsteuerhilfe anfangen. Nach nun 6 Jahren (ohne Ausbildungszeit) bin ich langsam einfach fertig mit Rechtsanwälten. Ich gehöre leider zu denen, die keine gute Erfahrungen bei solchen sammeln konnte als Arbeitgeber. Ich möchte jetzt von Kanzleien wegkommen als kleine Rechtsanwaltsfachangestellte . Ich habe jetzt im Internet gelesen, dass man mit meinem Beruf ebenfalls den Steuerberater lernen kann. über den Umweg, vorher noch den Steuerfachwirt zu lernen. Zum Glück steht dort drin, dass mein Abschluss zur Rechtsanwaltsfachangestellten ebenfalls zählt. Jetzt steht bei der Zulassung etwas von:

Eine bestandene Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf (z.B. als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau) und danach eine fünfjährige einschlägige Berufspraxis

Für mich ist das jetzt nicht ganz klar. Wird die Zeit, die ich als Refa schon arbeite, dazugezählt (einschlägige Berufspraxis) oder muss ich jetzt bei der Lohnsteuerhilfe noch 5 Jahre Berufserfahrung sammeln, bevor ich die Weiterbildung machen kann? Also was bedeutet hier „einschlägige Berufspraxis“ ?

Ich denke etwas an meine biologische Uhr (bitte nicht lachen). Ich bin 26 Jahre alt und für mich ist es wichtig, wenn kinder, dann bis spätestens 34. Ich höre von allen Steuerberatern, mach die Prüfung vor der Familienplanung ! Ich bin der Meinung, wenn ich jetzt schon weiß dass ich es lernen will, kann ich mir ja jetzt schon Lektüre zum lernen besorgen. Natürlich ist es ohne Schulung nicht einfach aber trotzdem kann man schon anfangen, sich vorzubereiten. Und wenn man genug Zeit hatte für die Vorbereitung, sollte die Prüfung doch wie jede andere zu meistern sein oder nicht? Also wieso fallen so viele durch? Wird nicht genug gelernt oder sind die Prüfungen zum Steuerberater wirklich so beinah unmöglich zu bestehen?

Vielen Dank für Eure Beiträge.

Herzliche Grüße aus dem Niederrhein.

Steuerberaterprüfung bestanden 0%
Steuerberaterprüfung nicht bestanden 0%
Steuern, Schule, Ausbildung, Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerberater, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Steuerrecht. Steuernachzahlung aufgrund Berücksichtigung von zu hoher Versicherungsbeiträge?

"Du bist zur Abgabe deiner Steuererklärung verpflichtet da während des Steuerjahres zu hohe Versicherungsbeiträge berücksichtigt wurden."

- Diese Meldung nennt mir die App Taxfix als Erklärung für die zu erwartende Steuernachzahlung für das Jahr 2021.

Kann mir das jemand erläutern? Warum wird von mir als lediger Beamter ohne Nebeneinkünfte oder sonstiger weiteren Einnahmen eine zu geringe Lohnsteuer einbehalten?

Warum fällt die einbehaltene Lohnsteuer nicht wie im Normalfall zu hoch aus so, dass eine Steuerrückerstattung erfolgt.

Ich habe bereits bei der Abgabe meiner freiwilligen Steuererklärung für das Jahr 2016 (damals über ELSTER) eine Nachzahlung in Höhe von etwa 150 Euro leisten müssen. Eine Aufforderung zur verpflichtenden Abgabe kam in den darauffolgenden Jahren nicht. Im Anbetracht dessen, dass ich bei freiwilliger Abgabe knapp 300 Euro an Steuern nachzahlen müsste, habe ich dies für die Jahre 2017 bis 2021 unterlassen.

Die Frage, wieso bei mir jedes Jahr zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird und wie dies mit den angenommen Versicherungsbeiträgen zusammenhängt bleibt. Auch wie die App Taxfix nur aufgrund der Daten meines Lohnsteuerbescheids erkennt, dass zu hohe Versicherungsbeiträge angenommen wurden.

Ich bin ratlos.

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Art commissions und Trinkgeld für Künstler - Steuern, Regeln etc?

Ganz vorweg, ich hab absolut keinen Plan von Steuern etc. Ich bin Student und fange dieses Jahr meinen ersten Minijob an.

Ich folge online vielen (Hobby)künstlern, die auf Instagram, Twitter und Co. „art commissions“ also Aufträge anbieten. Vieles ist Fanart und ein Großteil macht das neben einer anderen Tätigkeit.

Wie schaut denn das in Deutschland aus? Kann man das einfach so machen, online einen Service/ein Produkt anbieten und bezahlt werden (z.B. über PayPal), ohne dass man selbstständig ist oder so? Muss man da irgendwo was melden? Ist das eh egal, wenn man damit weniger als 450€ im Monat verdient, und macht es einen Unterschied, wenn ich dann später dieses Jahr schon etwas durch einen Minijob verdiene und ein monatliches Gehalt habe? (Also möglicherweise über 450€ kommen würde mit Minijob + Zusatzverdienst)

Falls das nicht möglich ist - wie schaut es mit Trinkgeld aus, z.B. über Ko-Fi? Dürfte ich Trinkgeld einfach so behalten, ohne dass ich mich um Steuern und so kümmern muss?

Ich habe keine konkreten Pläne, was wie wo ich anbieten könnte. Mich interessiert nur, ob es sich überhaupt lohnt das zu planen, oder ob das nur als Selbstständiger oder so geht und ich das während meines Studiums sowieso vergessen kann.

Ich würde mir nur gern hier und da was dazuverdienen wollen falls ich wen finde der interessiert ist an meiner Kunst, weil ich das sowieso als Hobby mache und es natürlich schön wäre ab und an Geld dafür zu kriegen. Keine Auftragsarbeiten für Hunderte/Tausende an Euro, eher so ein „hier mal ein Haustier für 20€ gemalt“ oder „ein Porträt für 25€“ sowas. Mach das ja nur als Hobby und erwarte mir auch keinen Ansturm an Interessenten (:

Kunst, Steuern, Selbständigkeit, Trinkgeld, Künstler

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