Moin,

man zahlt ja währen der berufsausbildung die in der regel 2-4 jahre andauert kaum lohnsteuer, somit kann man die 0,30€ pro kilometer nicht von der steuer absetzten. Jetzt frage ich mich ob ich nachdem die ausbildung zuende geht und ich in ein Angestelltenverhältnis übergehe die ganzen Fahrtkosten (30km pro arbeitstag einseitig) der Ausbildungsjahre zusätzlich von von der Steuer zurückbekommen kann? Also die 30ct pro kilometer versteht sich..