Wie weit darf Security gehen?

Auf dem Weg nach Hause laufe ich immer ein kurzes Stück durch eine überdachte Ladenpassage, in der auch mein Stamm-Supermarkt liegt. So auch heute. Plötzlich rennt an mir jemand vorbei, ich erkenne, dass es ein Security aus dem Supermarkt ist. Etwa 10 Meter vor mir läuft ein Jugendlicher. Der Security nähert sich von hinten und packt den Jugendlichen im Genick. Der Jugendliche ruft: "Aua! Aua!", woraufhin der Security ihn mit den Worten "Halt'n Rand!" wieder Richtung Supermarkt dirigiert, die Hand noch immer im Genick.

Ich denke, es ist klar, dass der Jugendliche nicht ganz unbescholten ist - wahrscheinlich hat er etwas geklaut. Soweit ich weiß, ist die Security in einem solchen Falle berechtigt, den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Dennoch war ich über die Vorgehensweise sehr erschrocken! Der Security hat den Jugendlichen weder angesprochen und aufgefordert, mitzukommen, noch hat dieser sich in irgendeiner Form zur Wehr gesetzt.

Darf der Security das? Jemanden grob am Genick packen? Ist das nicht schon Körperverletzung?

Ich bin keinesfalls Befürworter von Straftaten und auch ein Diebstahl muss irgendwie bestraft werden. Trotzdem fand ich die Art des Security unmöglich. Jemanden von hinten am Genick packen, ohne dass derjenige darauf vorbereitet ist - das finde ich übergriffig!

Leider habe ich bei google keine Gesetzestexte gefunden. Nur diverse Threads mit unterschiedlichen Meinungen. Kann mir hier jemand sagen, wie da die Rechtslage ist? Und kann ich, als Unbeteiligte, mich einmischen? Das hätte ich nämlich beinahe getan, weil ich durchaus fand, dass Tat und Reaktion in keinem Verhältnis standen. Was bringt es, wenn ich mich einmische? Riskiere ich dadurch eventuell sogar ein Hausverbot, einfach als willkürlicher Akt, weil ich mich eingemischt habe?

Danke schonmal für eventuelle Rückmeldungen! TheSalaena

Recht, Security, Sicherheitsdienst
Fernzugriff auf IP-Überwachungskamera!

Hallo gutefrage.net-Community,

Ich habe folgendes Problem: Ich habe mir letzte Woche ein Set bestehend aus vier IP-Überwachungskameras aus dem Hause Skytronic zugelegt. Nach sorgfältiger Anbringung und Installation des ganzen Systems habe ich die Kamerabilder auch erfolgreich aus dem internen Netwerk heraus abrufen können, jedoch habe ich mir dieses Set mit der Absicht zugelegt das zu überwachende Gelände auch aus der Fern (sprich aus dem Urlaub etc.) überwachen zu können, habe mir dazu auch die benötigten Softwares (ASee und Dvr-Viewer) auf meinem Apple-Smartphone und meinem Laptop zugelegt. Sobald ich mit meinem Smartphone mit dem selben Netzwerk wie die Kameras verbunden bin klappt auch alles recht gut, sobald ich jedoch von einem anderen Netzwerk oder mit mobilem Internet zugreifen will scheitert das ganze und die Software verbindet sich nicht mehr mit den Kameras. Ich habe mich schon umgehört/ umgeschaut konnte jedoch noch keine, mir verständliche, Antwort finden. Ich habe auf meiner Suche viel über DynDNS lesen müssen, wenn mir das jemand ausführlicher erklären könnte nebenbei wäre ich auch sehr dankbar. Kommen wir nun zu den genauen Artikeldetails:

-4 IP-Überwachungskameras Skytronic 351.154 - einen 8 Channel DVR wo die Kameras angeschlossen sind - iPhone App ASee+ zum aufrufen der Überwachungsbilder - mitgelieferte PC-Software DVR-Client - T-Mobile Speedport W 722V

Ich habe zugriff auf folgende Daten der Kameras: - Medienport - Webport - IP-Adresse - Subnet Mask - Gateaway - DNS 1 & 2

Danke schonmal für eure Antworten

MfG Micha

Software, Kamera, Security, Überwachung
SOS! Bewerbung als Sicherheitsmitarbeiter nach § 34a

Liebe Forumfreunde,

seit einiger Zeit versuche ich ein Job/einige Aufträge als selbständiger Sicherheitsmitarbeiter nach § 34 a zu bekommen. Leider bis jetzt ohne Erfolg (oder vom Ausbeuterbetriebe mit einem Hungerlohn). :-( Ich habe mir überlegt, ob es vielleicht an meiner Bewerbung liegt und bitte Sie jetzt um Hilfe. Für jeden Rat oder Verbeserungsvorschlag bin ich sehr dankbar! Hier ist der Bewerbungstext:

" Sehr geehrter Herr Mustermann, hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen als Sicherheitsmitarbeiter auf selbstständiger Basis. Sie gewinnen mit mir einen Mitarbeiter, der nicht nur eine Befähigung für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft gemäß §8 Luftsicherheitsgesetz im Land Brandenburg erworben hat, sondern auch in schwierigen Situationen stets lösungsorientiert und besonnen handelt. Einzelheiten zu meiner Qualifikation können Sie dem beigefügten Befähigungszeugnis und den weiteren Unterlagen entnehmen. In meiner bisherigen beruflichen Laufbahn habe ich die erforderliche Sicherheit im Umgang mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen erworben. Zu meinen Stärken gehört die Erfüllung der gestellten Aufgaben mit hoher Qualität, sowie Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit. Den Anforderungen beim Einsatz in neue Arbeitsgebiete bin ich ebenfalls gerecht geworden. Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch, in dem wir weitere Einzelheiten besprechen können, würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen "

Nochmal: vielen herzlichen Dank!

Bewerbung, Anschreiben, Sicherheit, Bewachungsgewerbe, Security, Sicherheitsdienst, sicherheitsmitarbeiter
Welcher Unterschied Security/Ordner mit bzw. ohne §34a?

Hi Leute.

Ich bräuchte mal ein bisschen Info bzgl. der genauen Tätigkeiten mit und ohne 34a. Würde da gerne mit ein paar Beispielen zum besseren Verständnis darüber diskutieren!

Wenn man jetzt keine Unterrichtung und Sachkunde nach §34a GewO besitzt, dann darf man ja z.B. trotzdem als Ordner bei z.B. einem Dorffest arbeiten, oder? Welche Tätigkeiten darf man dann ausführen (z.B. lediglich Einlasskontrolle oder aber auch die Leute von den Tischen ziehen, wenn diese draufstehen und der Veranstalter das nicht will)? Und welche Vorraussetzungen müssen bei dem Fest erfüllt sein (z.B. wenn das Fest von einer Landjugend oder einem Club ausgeht und ich dann nach dem Hausrecht dort tätig bin)? Was wäre wenn das Fest von der Stadt selbst ausgeht? Muss man als Ordner dann irgenwie gemeldet sein, wenn man auf einem solchen Fest nicht über eine Firma arbeitet? Soweit ich weiss, darf man ja zumindest nicht als Security über eine Sicherheitsfirma auf einem solchen Fest arbeiten, wenn man nicht mindestens die Unterrichtung nach §34a GewO vorweisen kann! Oder auch anders gefragt, welche Tätigkeiten darf ich generell ohne Unterrichtung und Sachkunde nach §34a GewO ausüben?

Dann mal angenommen, es ist eine Unterrichtung, aber keine Sachkunde vorhanden. Dann darf man ja bei einer Firma im Wach- und Sicherheitsgewerbe arbeiten. Also eben z.B. Auf einem Dorffest. Man darf ja dann ledi

Ordnung, Sicherheit, Ordner, Schutz, Sicherung, Ordnungsamt, Security, Sicherheitsdienst

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