- Kommt das Spezialeinsatzkommando der Polizei ausschließlich, wenn man von einem bewaffneten Täter ausgeht bzw. dieser gemeingefährlich ist?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sie "anrücken"?
- Wie haben sich übrige (nicht betroffene) Bewohner des Hauses zu verhalten? - der gleichen Wohnung bzw. einer anderen Wohnung im gleichen Haus.
Bei welchen Arten von Verbrechen kommt das SEK?
Polizei,
Eingriff,
Gewalt,
SEK,
Verbrechen
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