Motorradbekleidung Protektor Zuschneiden - Konsequenz?

Guten Abend zusammen,

ich hab eine vlllt etwas rechtliche Frage und würde mal gerne wissen wie man das hier sieht.

Folgende Situation : Kunde im laden hat 0815 Jacke gekauft für die er einen Rückenprotektor möchte, er fährt die Jacke seit mehreren Monaten OHNE einen Protektor. Es gibt aber keinen passenden für diese Jacke, weder bei uns, noch anderen Händlern in der Gegend. Auch im Netz sind keine passenden zu finden.

Ich habe dem Kunden dann 2 Möglichkeiten geboten: Erste ist, sich an den Hersteller direkt zu wenden, die 2te, sich einen lvl 1,2,3, Schaumstoffprotektor zu nehmen und diesen per Schablone aus der Jacke zuzuschneiden.

Ein Kollege fing dann an rumzujapsen von wegen, das könne man keinem Sagen, Protektor verliert Zulassung usw. Zum einen gibt es außer der Helmpflicht in D keine Verpflichtung für Bekleidung, man trägt also alles aus eigener Initiative zum Schutz, zum anderen denk ich mir, bevor der Kunde weiter OHNE diesen Schutz rum fährt, soll er wenigstens das machen. Zumal das Zuschneiden eine gängige Lösung ist die man fast in allen Foren findet.

Frage nun, kann ich als Fachverkäufer diese unkonventionelle Lösung anbieten bzw den Tip überhaupt geben? Wie gesagt, bevor der Kunde sich noch aufm Parkplatz auf die Kauleiste legt ist es doch Sinnvoller wenn er wenigstens irgendwas hat.

Versicherungstechnisch zahlt die Unfallversicherung eh weniger bis gar nicht wegen Fahrlässigkeit.

Jemand Erfahrungswerte oder Ratschläge?

Motorrad, Kleidung, Recht, Schutz, Bike, Projektor, Schutzkleidung, Trike, Vorschriften
Ausbildungsvertrag und sonstige Vereinbarungen?

Sehr geehrte Community,

ich habe eine Frage bezüglich meines ehemaligen Ausbildungsverhältnisses:

Im Januar 2017 habe ich eine neue Ausbildung begonnen. Im zweiten Monat wurden mir ohne zu fragen eine Arbeitsjacke (Schutzkleidung um auf dem Hof von LKW Fahrern schneller gesehen zu werden und sich an Fracht nicht zu verletzen) sowie ein Paar Arbeitsschuhe (Arbeitsschutzschuhe zum Schutz) bestellt. Als die Sachen ankamen wurden sie mir auf meinen Tisch gelegt, mit einem Zettel, den ich unterschreiben soll. Da stand drauf, dass ich bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses die Jacke reinigen lassen muss und die Arbeitsschuhe bezahlen muss. In meinem Ausbildungsvertrag steht drin (IHK-Vordruck), dass sich der Arbeitgeber verpflichtet Werkzeuge, etc. kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Auch im Internet steht, dass Schutzkleidung vom Arbeitgeber gezahlt werden muss und auch er für die Reinigung sorgen muss.

Aufgrund eines schlechten Betriebsklimas habe ich noch in der Probezeit gekündigt und nun verlangt der Arbeitgeber, die Schuhe zu zahlen (120€) und die Jacke reinigen zu lassen. Bin ich dazu verpflichtet? Ich habe vor kurzem Wirtschaftsabitur gemacht und dort wurde mir beigebracht, dass alle Vereinbarungen nichtig sind, welche versuchen, die jeweiligen Gesetze zu umgehen. Demnach bin ich der Meinung, dass ich weder die Schuhe bezahlen, noch die Jacke reinigen muss.

Wer hat nun Recht?

Danke im Voraus für die Hilfe!!

Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ausbilder, Azubi, Firma, Probezeit, Schutzkleidung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Schutzkleidung