Reha-Bescheid positiv, aber nicht in der Wunschklinik

Hallo zusammen,

im Herbst hatte ich bei der Deutschen Rentenversicherung eine Reha (Psychosomatik) in einer Klinik beantragt, in die man auch seinen Hund mitnehmen kann. Das ist für mich sehr sehr wichtig, mein Hund ist meine einzige "Krücke" und ohne ihn hätte ich sowieso keine ruhige Minute. Mal davon abgesehen, daß er mir mein Leben gerettet hat, denn ohne hin hätte ich längst aufgegeben. Zudem würde ich ihn für die Zeit der Reha nirgends unterbringen können und eine Tierpension wäre viel zu teuer.

Heute bekomme ich den positiven Bescheid der Rentenversicherung, aber in eine andere Klinik, wo keine Hunde erlaubt sind. Die Begründung lautete, daß keine geeignete Einrichtung zur Verfügung stehe und meine Wunschklinik Wartezeiten von etwa 1 Jahr habe. Das stimmt, ich hatte bei meinen Recherchen schon in jener Klinik angerufen und nachgefragt.

Zähneknirschend würde ich mich natürlich auf diese Wartezeit einlassen. Wenn ich jedoch Widerspruch einlege, um von meinem Wahlrecht Gebrauch zu machen, könnte die Klinik dann die Reha wieder komplett ablehnen mit der Begründung, daß es dann wohl doch nicht so dringend wäre, wenn ich derartige Wartezeiten in Kauf nähme? In der von der Rentenversicherung festgelegten Klinik geht es sicher schneller.

Ganz bestimmt weiß jemand von Euch Rat, vor allem, was die rechtliche Seite angeht.

Vielen Dank schon im voraus für Eure Tips.

Liebe Grüße

von mir & meiner Fellnase :-)

Reha
Beginn der Reha an Heilig Abend?

Hallo zusammen,

eine Bekannte von mir ist seit Juli diesen Jahres krankgeschrieben. Sie hat ein schweren Beruf, daher kaum soziale Kontakte und musste in einem halben Jahr über 150 Überstunden machen. Sie hatte ein BurnOut und seit dem schwere Depressionen und ist auch zur Psychologin, die hat sie voll verstanden und schreibt sie seit demher immer krank. Einmal fragte sie Psychologin Sie, ob sie FREIWILLIG mal für ein paar Wochen in ein psych. Klinik stationär möchte. Da die Bekannte wirklich Hilfe benötigt, hat sie dem zugestimmt. Das war im September, die Psychologin hat alles in die Wege geleitet. Im Oktober kam dann ein grosser Antrag ich glaub vom Rententräger für eine Reha-Massnahme diesen hat sie selbst ausgefüllt und ich glaube ihre Psychologin hat dies unterschrieben und dann abgeschickt. Ende Oktober kam ein Bescheid von IRGENDEINER Klinik, wir freuen uns sie vermutlich gegen Ende Dezember in unserem Hause begrüssen zu dürfen. Die Bekannte war total schockiert, gerade über Weihnachten und Silvester/Neujahr & Heilig Dreikönige wollte sie als stark depressiver (selbstmordgefährdender) Mensch gerade bei Ihrer Familie und Ihrem Mann sein. Sie hat alle Kraft zusammen gefasst und bei der Klinik angerufen wann das denn jetzt wäre und ob man das nicht verschieben kann. Die Dame am Telefon war sehr unhöflich und meinte nur zu ihr, die Krankenkasse hätte ein Eilantrag gemacht, verschieben ist nicht. Na schöner Eilantrag jetzt ist November da hätte die Bekannte gut Zeit, nein sie muss noch fast 8 Wochen warten damit sie pünktlich zu Weihnachten einchecken darf. Sie hat heute bei der Krankenkasse angerufen, die sind total uneinsichtlich und meinten zu Ihr, ja geplanter CheckIn ist am 24.12.2012. Da könnt ihr euch ja vorstellen wie ein stark depressiver Familienmensch mit selbstmord Gedanken sich freut und einen Luftsprung macht. Jetzt zur Frage, kennt sich da jemand aus? Was kann man dagegen tun? Fakt ist sie hat ja selber einem Klinikaufenthalt zugestimmt, und das war im September. Sie möchte sehr sehr ungern an Weihnachten dort einchecken müssen. Bin für jeden Tipp dankbar.

Rente, Psychologie, Reha, Klinik, Krankenkasse, Psyche
Gründe für Ablehnung einer bewilligten Reha?

Hallo!

Auf Drängen meines Therapeuten habe ich eine stationäre Reha beantragt. Ich wollte das von Anfang an nicht, weil ich aufgrund eines erlebten Traumas zzt. nicht in der Lage bin alleine zu sein. Der Antrag lag auch einen Monat bei mir rum, bis ich schließlich eingewilligt habe, eben auf sein Drängen hin. Es ist so, dass mein Vater sich am 07.04. nach langer depressiven Erkrankung das Leben genommen hat, ich habe ihn leider tot aufgefunden und habe noch versucht ihn wiederzubeleben. Dieses Erlebnis hat mich vollkommen aus der Bahn geworfen. Ich mache derzeit ambulant eine Psychotherapie und meine auch Fortschritte und leichte Besserung erkennen zu können. Seit dem 10.04. bin ich nun krankgeschrieben, es gab deswegen auch schon Ärger und Stress mit meinem Chef (er hat gedroht mir zu kündigen, wenn ich nicht wiederkomme), ich habe immer wieder gesagt, ich mache eine Therapie und werde auch eine Kur beantragen, damit es mir besser geht und ich an mir arbeiten kann.

Heute kam mit der Post die Bewilligung und Zusage der Rentenversicherung für eine 5-wöchige Reha 430 km von meinem Zuhause entfernt und ich bin fast vor Panik umgefallen. Ich kann jetzt nicht 5 Wochen von Zuhause weg, ich merke wie sehr ich durch die ganze Sache gerade meine Umgebung und meine Familie brauche und ich weiß, dass es mir nicht gut tun würde, jetzt 5 Wochen darausgeholt zu werden.

Ich habe vorhin eine Email an meine Krankenkasse geschrieben und das genauso beschrieben wie hier, ob man den Antrag erstmal ruhen lassen kann, bis ich mich irgendwann selber für rehafähig halte, dass mir die Therapie hier vor Ort gut tut und ich Fortschritte mache und mich eine Reha nicht voranbringt, sondern neue große Ängste in mir hervorruft und mich eher zurückwirft. Habe denen geschildert, dass es mein Ziel ist in absehbarer Zeit wieder arbeiten zu gehen. Ich denke nämlich, die werden sicherlich nicht begeistert sein, weil ich ja Krankengeld beziehe und alles tun sollte, um wieder fit zu werden. Das will ich ja auch tun und deswegen finde ich, ist eine Reha nichts für mich. Jetzt wenigstens noch nicht ...

Hat da jemand Erfahrungen mit?

Liebe Grüße

Gesundheit, Reha, ablehnen
MUSS ich die Berufsfindungsmaßnahme der DRV wahrnehmen?

Hallo,

mir wurde von der DRV Bund eine "Teilhabe am Arbeitsleben" bewilligt. Der erste Termin verlief relativ erfolgreich. Man hat mich darauf hingewiesen das es auf eine Umschulung hinauslaufen wird - da ich bereits eine abgeschlossene Erstausbildung habe und in diesem Bereich nicht mehr Arbeiten darf.

Beim ersten Gespräch teilte man mir mit, dass man mich gerne zu einer "Berufsfindungsmaßnahme" einladen würde. Ich soll mir jedoch nebenbei Ausbildungs- bzw. Umschulungsangebote suchen.

Ich habe heute den 2. Termin gehabt und habe daher 7 Angebote aus meinem Wunschbereich eingereicht, bei denen ich mich bereits mit Hinweis auf die Förderung der DRV Bund beworben habe.

Heute hieß es aufeinmal, dass ich diese Maßnahme machen MUSS und es passieren kann das ich eine überbetriebliche Maßnahme im Berufsförderungswerk bekomme für 2 Jahre. Dies will ich aber nicht da man mir beim Erstgespräch zugesichert hat man kümmert sich mit mir zusammen und eine Umschulung und Förderung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Ich habe daher die Frage gestellt, wenn ich diese 2 wöchige Findungsmaßnahme absolviere, die aber zu dem Entschluss kommen Sie würden mich lieber überbetrieblich Ausbilden, ob ich dann trotzdem eine richtige Ausbildung suchen kann?

Darauf hin erhielt ich die Antwort: Nein. Wenn ein Betrieb auf dem ersten Arbeitsmarkt mich einstellen und Ausbilden würde, das BfW aber der Meinung ist für mich wäre begleitend und überbetrieblich besser, würde die Entscheidung des BfW Vorrang haben.

Ist das so korrekt?

Ich bin jetzt 28 Jahre alt, habe bisher immer gearbeitet und ein selbstständiges Leben geführt. Jetzt sagte die DRV mir, das ich für 2 Jahre Ausbildung in ein Internat ziehen MUSS. Wie stellen die sich das vor? Wo soll ich die 2 Jahre mit meiner Wohnung hin, die wird ja nicht mitfinanziert und wäre 140 km entfernt. Wo sollen die Möbel hin? Kann sowas verlangt werden, das man sozial einen Schritt zurückgeht statt vor? Oder habe ich Recht auch bei einer überbetrieblichen Ausbildung auf eine eigene Wohnung die "nah" am Ausbildungsort ist?

Ich bin sehr entäuscht und weiß derzeit einfach nicht weiter. Ich möchte diese Maßnahme eigentlich nicht machen, weil ich finde das man in 10 Tagen nicht entscheiden kann, der hat das drauf oder nicht. Ich möchte mich nicht von Leuten als dumm hinstellen lassen - die letztendlich eventuell nur "Auszubildene" gewinnen wollen um weiterhin die guten Gelder vom Staat und der DRV zu kassieren. Wobei ich hier niemanden etwas unterstellen möchte.

Konkret: 1.) Habe ich ein Recht auf eine eigene Wohnung bei einer überbetrieblichen Ausbildung oder muss ich den Internatplatz nehmen? 2.) Muss ich diese Berufsfindungsmaßnahme von 2 Wochen machen oder kann ich diese ohne Konsequenzen ablehnen und darum bitten mich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu Unterstützen? 3.) Kann die DRV verlangen das ich meine Möbel etc. alles wegwerfe, da man diese nicht mitnehmen darf ins Internat?

Beste Grüße

Felix

Reha, Berufsfindung, DRV, Rehabilitation, Rentenversicherung, Umschulung
Reha + Krankengeld + Terminverschiebung - Krankenkasse handelt eigenmächtig!

Hallo,

ich befinde mich seit einigen Monaten im Krankengeldbezug. Von meinem Psychologen wurde ein Reha Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt und dieser wurde auch bewilligt.

Nun teilte mir die Klinik einen Aufnahmetermin in kurzer Zeit (10 Tage) mit.

Da ich mich in einer sehr aufwändigen Zahnbehandlung befinde (Knochenschwund, Kieferaufbau, Sinuslift etc.) - Kosten ca. 16.000 Euro Eigenbeteiligung - erzählte ich dem Zahnarzt von der bevorstehende Reha.

Der Zahnarzt teilte mit mit, dass ich aufgrund der Zahnbehandlung und Komplikationen vor Ort der Reha diese zur Zeit nicht antreten kann - er wolle mir ein Schreiben dazu senden.

Das Schreiben ist aber seit 3 Tagen nicht angekommen, der Zahnarzt ist im Urlaub bis 31.10.2011 (Reha Antritt wäre der 02.11.2011).

Nun teilte ich der Krankenkasse den Vorfall mit, schickte die privatzahnärztlichen Verträge mit und die Terminzettel und teilte mit, dass eine Reha nicht vor Januar 2011 angetreten werden kann.

Somit bin ich meiner Mitwirkungspflicht gegenüber der Krankenkasse nachgekommen.

Daraufhin erhielt ich eine E-mail von der Krankenkasse mit folgendem Wortlaut:

"Ich warte die zahnärztliche Stellungnahme ab und werde mich dann mit unseren beratenden Ärzten über das weitere Vorgehen abstimmen."

Aus zeitnahen Absagegründen teilte ich dann mit:

"am 21.10.2011 hat mir mein Zahnarzt zugesichert, die zahnärztliche Stellungnahme gefertigt zu haben und diese bereits dort im Postausgang lag.

Ich bin daher davon ausgegangen, dass diese am 22.10.2011 oder spätestens am 24.10.2011 hier bei mir eingehen wird.

Bis zum heutigen Tage ist leider kein Brief angekommen - die Zahnarztpraxis ist bis einschließlich 31.10.2011 wegen Urlaubs geschlossen.

Ich habe daher frühestens am 01.11.2011 die Möglichkeit, mit der Praxis erneut Kontakt aufzunehmen, der Reha Termin ist aber auf den 02.11.2011 bestimmt worden.

Herr Bischoff, auch ich habe Fristen, die Klinik und den Rententräger im angemessenen Zeitraum zu informieren, der mir leider am 01.11.2011 zu spät erscheint, da die Klinik eine Rückantwort bis zum morgigen Tage erwartet.

Bevor ich jetzt einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate ziehen werden, erbitte ich Ihre Stellungnahme am heutigen Tage."

Daraufhin rief die Krankenkasse eigenmächtig in der Klinik an und stellte den Termin um (obwohl die Krankenkasse keinen Reha Antrag gestellt hat und auch nicht der Träger der Reha ist) und teilte mir dann mit:

"wir haben für Sie einen neuen Aufnahmetermin vereinbart. Laut Ihrer Information ist der letzte Zahnarzttermin am 17.11.2011.

Der neue Aufnahmetermin ist der 22.11.2011. Sie erhalten ein neues Einladungsschreiben von der Reha-Klinik. "

... das ist doch schon eine Frecheit, am 22.11.2011 ist die Zahnbehandlung doch noch gar nicht abgeschlossen.

Was soll ich tun?

Gruß Mike

Reha, Krankengeld, Krankenkasse, Rentenversicherung

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