Hallo,

Ich erhalte, nach dem ich ausgesteuert wurde Arbeitslosengeld 1. Bedingung dafür ist, dass ich mich um die Verbesserung meines Zustandes kümmere. In meinem Fall wäre es eine 4 monatige Suchttherapie gewesen. Diese ist bewilligt worden. Ich aber bin nicht im Stande sie anzutreten gewesen weil ich beim vorherigen Entzug Selbstbeherschungsprobleme bekommenen habe und es mir schwer tue über persönliche Angelegenheit vor viele unbekannte Menschen zu sprechen. Anschließend habe ich 10 Wochen lang an eine "Infogruppe" teilnehmen müssen. Dabei ging es darum wieder eine Therapie machen zu müssen, was ich auf Grund der oben benannten Gründe beim besten Willen nicht machen kann. Werde ich jetzt vom AA gesperrt ?

danke