Hallo zusammen, ich hatte vor 18 Monaten einen Arbeitswegeunfall und das volle Programm hinter mir: Krankenhaus, Reha, ambulante Reha, Wiedereingliederung und nach 15 Monaten wieder Vollzeitarbeit, obwohl noch nicht wieder alles ok ist. Nun gab es ein erneutes BG Gutachten, wodrin steht, dass ich 20% Einschränkung habe und Krankengymnastik noch weiterhin empfohlen wird. Nun meine Frage, hat man einen Rentenanspruch trotz Vollzeit? Muss man den stellen? Gibt es den rückwirkend? Wenn mir der zustände, könnte ich ja bei meinem Arbeitgeber eine Stellenreduzierung beantragen. Der BgGutachter hat gesagt, 6 Stunden Teilzeit geht nicht, entweder 8 Stunden voll oder 4 Stunden, aber dann bin ich draussen aus meinem Job und das will ich nicht! Vielen Dank marga