Habe meine 3 Jahre alte Küche an Nachmieter verkauft. Ohne schriftlichen Kaufvertrag. Haben eine Übergabe durchgeführt, wo der Nachmieter den Zustand und Funktionsfähigkeit der Küche überprüfen sollte. Alles war im einwandfreien Zustand. Küche wurde abgenommen und bar bezahlt. Nach drei Tagen kam ein Anruf vom Nachmieter, der Kühlschrank sei defekt. Flüssigkeit würde auslaufen. Muss ich den Kühlschrank ersetzen? Obwohl dieser bei mir und bei der Übergabe einwandfrei funktioniert hat? Der Nachmieter meint ja weil der Schaden ja nicht über Nacht aufgetreten sein kann. Was kann ich dafür, es handelt sich hier um einen Einbaukühlschrank, d.h. ich kann nicht einfach hinter das Gerät schauen und sehen das was kaputt ist. Muss ich für diesen Schaden haften?