Schreckschusswaffen Privatverkauf/Rückgaberecht
Hallo, ein Freund von mir hat 2 Schreckschusswaffen im Internet verkauft, er hat jedoch keine Ausweiskopie vom Käufer verlangt. Der Käufer ist nun unzufrieden mit der Ware wegen angeblicher Mängel, allerdings funktionieren die beiden Waffen einwandfrei, so mein Freund. Der Käufer droht nun mit einer Anzeige oder will sein Geld zurück. Wie sollte man sich jetzt verhalten? Eine Anzeige in Kauf nehmen, da mein Freund nichts zurückzahlen möchte? Mfg
1 Antwort
He! Das ist eine heikle Sache.Am besten die Dinger zurück nehmen und das Geld erstatten. Es kann gerade bei Waffen grossen Ärger geben,auch bei Schreckschuss,weil nämlich der Besitzer seit 1.1.2010 die Waffen angeben muss bei der Polizei sonst droht Strafe und pass auf,daß der Käufer diesen Umstand nicht ausnutzt.