Hallo,

mich würde interessieren, ob bei einem P-Konto der Fahrtkostenzuschuss und das Verpflegungsgeld (wird beides im Rahmen einer Fortbildung zusätzlich zum Übergangsgeld gezahlt) gepfändet werden darf, wenn durch die beiden Zahlungen der monatliche Freibetrag überschritten wird.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass die Person in der Insolvenz ist.

Vielen Dank schon jetzt.