Ich liege seit einiger Zeit mit einem Kollegen in einem kleinen Konflikt.
Er sagt, das es seit 1950 keine staatlichen Richter mehr gibt, weil ab diesem Jahr der Artikel 15 GVG (Gerichtsbarkeit) ersatzlos gestrichen wurde.
Demnach kommen Gerichtsvollzieher und Polizei oft ohne rechtsgültige Unterschrift (§§ 126 BGB) eines staatlichen Richters und handeln rechtswidrig.
Sie nutzen die Unwissenheit der Bürger aus um sich mit einem rechtswidrigen Dokument Zugang zu privaten Wohnungen zu verschaffen.
Er behauptet z.B. das, wenn ein Bürger seine Rundfunkgebühren nicht bezahlt, und solche Gerichtsvollzieher wegen fehlender rechtsgültiger Unterschrift mehrfach ablehnt, das die Folge ein rechtswidriger SEK- Einsatz zur Folge hätte.
Ich behaupte, das ein SEK- Einsatz niemals die Folge wäre, da unverhältnismäßig und das es nach wie vor staatliche Richter gibt, diese nur keine Verantwortung mehr übernehmenn wollen, da sie mit ihrem Privatvermögen haften.
Was meint Ihr?