Meine Bank, ich nenne diese mal "Scherzbank“ hat mich wirtschaftlich lahmgelegt.

Die Fakten:

In dem Restschuldbefreiungsverfahren wird mir gem. § 300 InsO Restschuldbefreiung erteilt. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endet mit Ablauf der Wohlverhaltensperiode am 17.08.2017. Zugestellt wurde mir die Ausfertigung am 21.09.2017.

Bei der Scherzbank habe ich ein P-Konto.

Am 09.11. 2017 legte ich der Scherzbank die o.g. Ausfertigung des Amtsgerichts vor. Die freundliche Bankangestellte machte sich Kopien und schlug mir vor, mein P-Konto in ein normales Konto umzuwandeln. Dies tat ich dann auch. (Später sollte ich erfahren, dass noch Pfändungs- und Einziehungsverfügungen von zwei Insolvenzgläubigern gegen mich vorliegen.)

Am 17.11.2017 erhielt ich von der Scherzbank eine Mitteilung, dass am 15.11.2017 eine Lastschrift meines Stromanbieters mangels Deckung nicht eingelöst wurde. Dies konnte ich mir nicht erklären, weil mein Konto über ausreichend Deckung verfügte.

Als ich am 20.11.2017 erneut bei der Bank vorsprach, wurde mir mitgeteilt, dass die Sache an den entsprechenden Sachbearbeiter weitergeleitet. Eine baldige Erledigung, sowie ein Rückruf bei mir, wurden mir zugesichert.

Am 23.11.2017 wurde mein Guthaben vom Konto der Scherzbank auf ein Zwischenkonto übertragen.

Gestern, 24.11.2017 erschien ich erneut bei der Scherzbank. Es wurde mir mitgeteilt, dass noch Pfändungen (siehe oben) gegen mich vorliegen und die Scherzbank da nichts machen könne. Das Geld wäre erst mal Pfutsch. Die Scherzbank müsse nun die Gläubiger anschreiben und auf deren Antwort warten.

Man riet mir, mein Konto wieder in ein P-Konto umzuwandeln, damit ich über künftige Geldeingänge wieder frei verfügen kann. Dies tat ich dann auch.

Meine Frage an Euch. Was kann ich tun, damit ich wieder über mein (eingefrorenes Guthaben verfügen kann?

Der Name Scherzbank ist von mir erfunden. Sollte sich dieser rein zufällig auf den Namen einer real existierenden Bank reimen, ist das voll beabsichtigt!